Verkährsunfall

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb502909-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkährsunfall

Hallo ich hatte gestern um 22:30 einen unfall auf einer unbeleuchteten landstrasse wo 80 erlaubt war und ich 70 gefahren bin eine mitarbeiterin von der tankstelle ist mit ihren alten audi 80 von der tanke losgefahren ohne das licht einzuschalten ich hatte eine fehrnlichter nicht an weil weil ein anderes fahrzeug aus der engegen richtung mit blaulicht fuhr als ich und das fahrzeug vorbei furten kam wie aus dem nichts so weit wie meine standlichter leuchtenen der audi 80 vor mir etwa 20 bis 25 meter mit einer geschwindichkeit von 15 bis 25 km/h kann ich aber nicht richtig sagen es konnte sogar sein das das fahrzeug auch nur da stand so schnell war ich bei ihm das ich grade mal eine bremsspur von 4 metern hinterlassen habe war auch nicht müde oder auf raussmittel oder derartigen jz warten wir das das uber das gericht geregelt wird mit mir waren auch 2 freunde die als zeugen genau das aussagen werden ich wollte fragen wer eigentlich hir die hauptschuld trägt wir weil wir sie von hinten gerammt haben oder sie die nicht ein funken licht am auto hatte dazu noch 50 bis 60 km/h unter der begrenzung gefahren ist

-- Editiert von Moderator am 06.11.2018 09:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ihretastaturistkaputtsiehabenkeinepunkteundkommasdarauf

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Ich versuche diese Zumutung mal zu deuten:

TE fährt mit 70 km/h auf einer Landstraße, Fahrzeug kommt mit Blaulicht entgegen, deshalb hat er kein Fernlicht an. (Bei Autos ohne Blaulicht schon?)
Vor ihm fährt ein langsames Auto ohne Licht, das erkennt der TE zu spät. Falls ernsthaft Standlicht gemeint war kann ich das verstehen ...
Falls Abblendlicht gemeint war, war der TE IMHO einfach zu schnell oder hat nicht aufgepasst. Wie heißt es immer so schön: Man darf nur so schnell fahren, dass man Hindernisse jederzeit erkennen und ggf. bremsen oder ausweichen kann. Es hätte auch ein Ast, Stein, oder noch schlimmer ein Fußgänger sein können ...

IMHO wird der TE hier die Hauptschuld tragen müssen.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zumutung triffts - aber auch die Geschichte ist klasse. Zwei unbeleuchtete Fahrzeuge knallen zusammen. :respekt:

Wenn ich mir die Mailadresse in der Zumutung ansehe, geht's aber vermutlich eher um schlechten SPAM.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Man darf nur so schnell fahren, dass man Hindernisse jederzeit erkennen und ggf. bremsen oder ausweichen kann.

Eben. Und wenn man dann mit Standlicht oder ohne Licht fährt, muss man dann halt auch entsprechend langsam fahren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb502909-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid kenne die vegriffe nicht gut, meinte fehrnlicht war aus und nur das abblendlicht sry bicht standlicht si dern abblendlicht

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#6
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Tut mir leid kenne die vegriffe nicht gut Auch die deutsche Sprache kennen Sie offenbar kaum und schon gar keine Interpunktion - Ihr Gestammel ist eine absolute Zumutung, und darum ist hier jetzt zu.

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