Verkehrsberuhigter Bereich UND Sackgasse, Parken?

20. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsfraglehrling
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 16x hilfreich)
Verkehrsberuhigter Bereich UND Sackgasse, Parken?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Auf dieser Luftaufnahme ist rotmarkiert eine Straße abgezeichnet:
http://s14.directupload.net/images/140820/some5td3.jpg
An Position C befindet sich ein Spielplatz.
Wir sind seit 1990 Anwohner dieser Straße, die damals aufgrund des Spielplatzes in einen Verkehrsberuhigten Bereich ausgeschildert wurde. Dieser VBB zog sich nur von Position B zu D.
Vor einigen Jahren ist ein Wohngebiet südlich von Position A entstanden, junge Familien sind dort hingezogen, die mit ihrem Nachwachs nun auf den Spielplatz an Position C gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt war es für Anwohner der rotmarkierten Straße möglich, die Straße zu durchfahren (Durchfahrt verboten, aber für Anlieger frei). Beschwerden aus dem neuen Wohngebiet führten zur Errichtung einer Sackgasse an Position C durch 4 Verkehrspfosten (http://s1.directupload.net/images/140820/qypeg32g.jpg). Es ist für uns Anwohner der rotmarkierten Straße nun nicht mehr möglich, die Straße zu durchfahren. Gleichzeitig wurde der Verkehrsberuhigte Bereich ausgeweitet auf die komplette rote Markierung, d.h. von Position A bis D.
Es ist gesetztlich verboten, in einem VBB außerhalb gekennzeichneter Parkflächen zu parken, da sich die Familienstrukturen der Anwohner der rotmarkierten Straße allerdings mittlerweile geändert haben, d.h. aus Kindern wurden Erwachsene, die teilweise auch eigene Autos besitzen, wird vereinzelt auf der rotmarkierten Straße geparkt.
Vor einigen Tagen ist das Ordnungsamt in der Straße gewesen, um "Falschparker" aufzuschreiben, einige Anwohner haben daher eine Verwarnung bekommen, da sie auf der Straße geparkt haben.
Interessanterweise wurden auf dem rotmarkierten Stück von Position C bis D Parkflächen eingezeichnet, nicht jedoch auf dem Stück von A bis C.
Meine Frage ist nun, da sich der VBB schon zu einer Sackgasse geändert hat, besteht noch ein Grund für einen VBB? In einer Sackgasse wäre es schließlich erlaubt zu parken! Verkehr kommt auch nicht mehr auf außer den Anwohnern. Oder ist es sinnvoller, für markierte Parkflächen einzutreten?
MfG und vielen Dank,
AnwohnerImVBB

-- Editiert AnwohnerImVBB am 20.08.2014 16:24

-- Editiert AnwohnerImVBB am 20.08.2014 16:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Ich tendiere zu letzterem (markierte Parkflächen).

Der sinnvollste Weg wird sein, das nächstgelegene Mitglied des Stadtrats, Bezirksvertretung o.ä. auf das Problem aufmerksam zu machen.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> d.h. aus Kindern wurden Erwachsene, die teilweise auch eigene Autos besitzen, <hr size=1 noshade>

Wo diese dann ihre Autos abstellen, ist erst mal deren Problem.



quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist nun, da sich der VBB schon zu einer Sackgasse geändert hat, besteht noch ein Grund für einen VBB? <hr size=1 noshade>

Grundsätzlich würden sich VBB und Sackgasse nicht ausschliesen.

Ob das Sinn macht ist eine andere Frage. Allerdings löst "es macht keinen Sinn" keinen Rechtsanspruch aus.


Was hier sinnvoller wäre, sollte man mit den örtlich Zuständigen erörtern.



quote:<hr size=1 noshade>In einer Sackgasse wäre es schließlich erlaubt zu parken! <hr size=1 noshade>

Sofern alle anderen Bedingugen erfüllt würden ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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