Verkehrsrecht: Radweg ohne Ausschilderung

2. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.09.2019 14:08:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsrecht: Radweg ohne Ausschilderung

Liebes Forum,

vielen Dank schon mal, für die Hilfe.

ich habe eine Rückfrage bezüglich einer Verkehrsrechtlichen Lage.

Es geht um folgendes:

Wie verhält sich der Strafbestand, für eine Verwarngeld, wenn ein PKW auf mit einem Reifen auf einem angeblichen Radweg gestanden hat. Dieser Radweg ist in keiner Form mit den vorgesehen Schildern ausgeschildert, weder beträgt dieser angebliche Radweg die Breite von 1,60 Metern (ausgemessen 60cm).
Hinzu kommt, dass die Parklücke nur zu nutzen ist, wenn das Fahrzeug so geparkt wird, da eine Laterne den Nutzen dieses Parkstreifens stark beeinträchtigt.
Der gesamte Bürgersteig ist mit 3,50 Metern verbermessen worden. Also Laut Vorwurf bestand zu keiner Zeit eine totale Blockierung des Gehwegs.
Lohnt es sich hier die Rechtsschutz einzuschalten? - Der Fall liegt in HH vor, leider ist nicht bekannt, ob hier die Radwege konkret ausgeschildert sein müssen oder nicht? Ev. Bundesland abhängig?

Ebenfalls behindert ein Baum die Nutzung des angeblichen Radwegs. Die Wurzeln haben die Steine so erhoben, dass der Radweg, wenn er denn ein offizieller Radweg ist, nicht genutzt werden kann.
Ebenfalls stehen auf dem sogenannten Radweg abgedeckte Motorräder, diese werden vom PKW in dem Fall verdeckt.
Noch interessanter ist, bei dem Fall, dass die Sachbearbeiterin, die Daten des privaten Anzeigers weitergeleitet hat, an den betroffenen PKW - Halter. Auf Grund des Datenschutzes, macht sich dieser nun Gedanken, ob seine Daten ebenfalls weiter geleitet wurden sind.
Ebenfalls ist eines der Bilder, welches der PKW - Halter auf Wunsch zuggesandt bekommen hatte, vermerkt mit Viele Grüße, Tobias. - Der Tatbestand des Herren wurde auf 10:21 Uhr erstellt und um 10:22 Uhr lag die eMail bereits bei der Sachbearbeiterin vor.
Der PKW- Halter empfindet dies als Kunkelei und wird auf Grund des Datenmissbrauchs auf jeden Fall eine Beschwerde an die Sachbearbeiterin zukommen lassen, egal ob dieser nun die Verwarnung zahlt oder nicht.

Vielen Dank für die Antworten.

Viele Grüße
Zonk

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Zonk44):
wenn ein PKW auf mit einem Reifen auf einem angeblichen Radweg gestanden hat
Der PKW stand also nicht mehr nur auf der Straße, sondern auf dem "Bürgersteig"? Das ist verboten, so lange es nicht explizit erlaubt ist. Und nein: alle anderen Sachverhalte (Restbreite, Wurzelwerk Motorräder und Beleuchtung) spielen da keine Rolle.

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#2
 Von 
guest-12302.09.2019 14:08:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der PKW stand in einer Parkbucht. Diese Buchten sowie der Bürgersteig sind alle auf einer Ebene. Ein Rad stand angeblich auf einen nicht ausgeschilderten Radweg. Der Bürgersteig war komplett frei!
Es geht hier darum, in wie weit ein angeblicher Radweg als solcher augeschildert sein muss, wenn dieser nicht ersichtlich ist.
Es ist in der gesamten Straße nirgendwo ein Verkehrsschild zu sehen, dass es sich bei diesen Streifen um einen Radweg handelt.

-- Editiert von Zonk44 am 02.09.2019 13:03

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Und Datenmissbrauch ist das natürlich auch nicht.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Zonk44):
Nein, der PKW stand in einer Parkbucht.
Also soll der Radweg durch die Parkbucht verlaufen?

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#5
 Von 
guest-12302.09.2019 14:08:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Datenschutz finde ich schon erheblich. Es kann doch nicht angehen, dass die Sachbearbeiterein unfähig ist, die Daten des Menschen zu Verbergen, der die Anzeige erhoben hat. Dem PKW halter liegen die kompletten Adressdaten vor. -Wenn behörden, so mit sensiblen Daten vorgehen dürfen ist das sehr schlimm.

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#6
 Von 
guest-12302.09.2019 14:08:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Zonk44):
Nein, der PKW stand in einer Parkbucht.
Also soll der Radweg durch die Parkbucht verlaufen?


Es gibt eine Parkbucht, dann grenzt der angebliche Radweg an und der Fußweg. Alles auf einer Ebene. Kegennzeichnet ist nur die Parkbucht mit Pflastersteinen. Es gibt keine Streifen o.ä dass auf einen Radweg hinweist, der nicht ausgeschildert ist.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Zonk44):
Kegennzeichnet ist nur die Parkbucht mit Pflastersteinen.
Und diese offensichtliche Begrenzung hat man dann überschritten, korrekt?
Damit läge ein Parkverstoß vor. Es kommt nicht drauf an, was dahinter ist, und wie es gekennzeichnet ist. Ein PKW ist am Fahrbahnrand, oder auf extra ausgewiesenen Flächen abzustellen. Nirgendwo sonst.

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#8
 Von 
guest-12302.09.2019 14:08:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Leider helfen diese nicht weiter.

Der PKW-Fahrer woillte nur wissen ob ein Fahrradweg immer als solcher ausgeschildert sein muss (Streifen, Schilder etc).

Fakt ist, dass in dem Fall keinerlei Kennzeichnung vor liegt.



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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Zonk44):
Der PKW-Fahrer woillte nur wissen ob ein Fahrradweg immer als solcher ausgeschildert sein muss (Streifen, Schilder etc).


Ja muss er, ansonsten ist es kein Fahrradweg, der Radfahrern die Nutzung dessen vorschreiben könnte.

Eine fehlende / mangelhafte Beschilderung hilft Dir aber keinen Deut weiter, denn mit Deinem Kraftfahrzeug hast Du, weder ganz noch teilweise, etwas darauf verloren.

-- Editiert von spatenklopper am 02.09.2019 13:45

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Zonk44):
Es kann doch nicht angehen, dass die Sachbearbeiterein unfähig ist, die Daten des Menschen zu Verbergen, der die Anzeige erhoben hat.

Sie ist nicht unfähig diese zu verbergen, sie darf es gar nicht. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem das anonyme Denunziantentum nicht gepflegt wird. Der Angeklagte hat das Recht die Identität der Beschuldiger zu erfahren.



Zitat (von Zonk44):
Der PKW-Fahrer woillte nur wissen ob ein Fahrradweg immer als solcher ausgeschildert sein muss (Streifen, Schilder etc).

Ja, muss er.



Zitat (von Zonk44):
Fakt ist, dass in dem Fall keinerlei Kennzeichnung vor liegt.

Glatt gelogen:
Zitat (von Zonk44):
Kegennzeichnet ist nur die Parkbucht mit Pflastersteinen.


Deshalb hat es auch keine Auswirkungen ob der Weg nun ein Schild hatte oder nicht. Man hat außerhalb der Begrenzung / Kennzeichnung geparkt und das kann und darf entsprechend sanktioniert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Zonk44):
Der PKW-Fahrer woillte nur wissen ob ein Fahrradweg immer als solcher ausgeschildert sein muss (Streifen, Schilder etc).

Ja, muss er.


Nä, oder sagen wir, nicht direkt.
Eine Benutzungspflicht muss ausgewiesen werden (die Blauschilder). Es gibt aber auch "andere Radwege", diese werden wiederum in der Regel mit "Fußweg - Fahrräder frei" beschildert. Das sind dann nicht-benutzungspflichtige Radwege auf denen man schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren darf (Im Gegensatz zu Gehwegen mit "Fahrräder frei").
Hamburg ist aber sehr speziell, dort werden Radwege neben Fahrbahnen auch gern mal garnicht beschildert, man könnte meinen das wären Parkstreifen - sind es aber nicht. Das hält sogar vor Hamburger Gerichten stand.

Dass das Ordnungsamt gerne die Daten der Anzeigenden direkt schon in diesem Stadium des Verfahrens weitergibt ist sicherlich nicht schön aber wohl leider korrekt.

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