Verkehrsschild angeditscht

17. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
scofield91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsschild angeditscht

Guten Abend,

heute ist mir bei der Arbeit etwas doofes passiert. Ich bin beim rückwärtsausparken (mit einem Sprinter) gegen ein Verkehrsschild gefahren (gerollt eher).

Das Auto hat überhaupt keinen Schaden erlitten. Das Verkehrsschild auch nicht. Nur die Stange steht nun etwas schief, da sie unten aus der Erde ein wenig rausgehoben ist.

Ich musste noch 2 Stunden arbeiten und da ich mein Handy im Depot vergessen hatte, meldete ich bei der Polizei den Schaden sofort als ich wieder im Depot war (also 2 Stunden nach dem es passiert war).

Die Polizei hatte alles aufgenommen aber darauf hingewiesen, dass ich den Schade hätte sofort melden müssen. Eigentlich weiß ich das auch, aber da kein Personschaden oder Fahrzeugschaden eines anderes war, dachte ich mir, dass es auch ok wäre, wenn ich es in 2 std ab feierabend mache.

Zu meiner Person. Ich bin 21 und grade aus der Probezeit raus. Hatte noch NIE einen unfall oder bin irgendwo gegen gefahren und da ich den Job grad neu habe war ich auch ziemlich aufgeregt deshalb.

Meine Frage ist nun, ob mich eine Strafe wegen Fahrerflucht erwartet, da der Polizist ja meinte, dass ich es sofort hätte melden sollen und es KANN sein, dass ich ein Anhörungsbogen per Post bekomme.

-- Editiert scofield91 am 17.09.2012 20:14

-- Editiert scofield91 am 17.09.2012 20:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

da sollte dich eigentlich nichts Schlimmes erwarten, außer vielleicht einer kleinen Geldstrafe sowie die Übernahme der Reparaturkosten für das Schild. Hättest du der Polizei bei der Meldung des Schadens gesagt, dass dir das Malheur gerade in diesem Moment passiert ist, hätten die dir das auch glauben müssen, da es, nehme ich mal an, keine Zeugen der Berührung gibt. Natürlich wäre das eine Falschaussage, aber nur mal angenommen...

Was ich damit sagen möchte: Es ist unerheblich, wann der Schaden tatsächlich passiert ist, da weder das Schild noch dein Auto oder du selbst bzw. Dritte einen erheblichen Schaden davongetragen haben. Eine "Fahrerflucht" - in diesem Sinne - ist also nicht zutreffend. Wichtig ist in diesem Fall, dass du der Polizei nötigenfalls mitteilst, dass kein Personenschaden eingetreten ist, dass du eben nur noch zwei Stunden zu arbeiten hattest, und den Schaden anschließend unverzüglich gemeldet hast. Diese Handlung hat niemandem sonst - außer dem minimal abgeknickten Schild - geschadet.



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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#2
 Von 
scofield91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.

Ja, es war auch überhaupt keine böse Absicht dabei, den schaden erst 2 std später gemeldet zu haben.

Ich habe mir das Schild angeguckt und durch das abknicken sind weder Fuß- und Fahrradfahrer noch der Autoverkehr beeinflußt worden (also durch das abknicken ragt das schild jetzt nicht auf die Straße oder den Fußweg).

Um mich rum standen auch keine anderen Fahrzeuge, es ist also wirklich außer der Stange niemand zu schaden gekommen.

Hoffe mal das ich da dann so ohne Strafel zur Fahrerflucht rauskomme.

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#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Eine "Fahrerflucht" - in diesem Sinne - ist also nicht zutreffend.


Das wird dann wohl im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Dir ist schon klar, daß einer der Gründe, wieso unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auch dann verfolgt wird, wenn kein Personenschaden eintrat und man sich ein paar Stunden später erst meldet, der ist, daß verhindert werden soll, daß man eine Trunkenheitsfahrt verschleiert, indem man den Unfall erst meldet, wenn man wieder nüchtern ist?

-- Editiert Sheldon_Cooper am 18.09.2012 13:00

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#4
 Von 
scofield91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay damit hast du schon recht. Aber ich habe den Unfall ja 2std später nicht telefonisch gemeldet sondern bin auf die Wache gegangen, da sie direkt auf dem Weg gelegen hat.

habe das da ja alles aufgegeben und ich denke falls sie was wegen Alkohol angenommen hätten, hätten sie mich dort direkt gefragt oder nicht?

Die Polizisten waren auch ziemlich nett und haben auch gesagt, dass sie eigentlich auch auge zudrücken dabei. Es KANN nur sein, dass ein Anhörungsbogen kommt, muss aber nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Das mit der Trunkenheit hatte ich jetzt ehrlich gesagt nicht auf dem Schirm, da hast du wohl recht.

Es kommt immer auf die Situation an. In diesem Fall hier ist die Bezeichnung der "Fahrerflucht" aber nicht sonderlich passend. Und wenn die Polizisten die Vermutung haben, dass Alkohol im Spiel war, könnten sie auch eine nachträgliche Überprüfung durchführen, die zwar nicht den exakten Wert bestimmt, aber zumindest beweisen würde, dass Alkoholkonsum nicht die Ursache war. Ich denke, dass die Beamten die Sache schon richtig eingeschätzt haben und da keine große Sache daraus werden wird.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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