Verkehrsunfall - Anwalt nehmen ?

29. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkehrsunfall - Anwalt nehmen ?

Hallo,

mein Auto wurde zu Schrott gefahren, ein Opel Corsa A Bj. 92. Ein älterer Herr mit einem Automatikwagen wollte rückwärts ausparken, dabei hat sich sein Fuss verhakt (natürlich aufm Gas), dabei hat er meinen Wagen, der hinter ihm stand, so stark zurückgestossen daß dieser auf die Fahrbahn geriet. Ein anderer Wagen ist noch zusätzlich meinem hinten rein gefahren. Mein Wagen ist ein Totalschaden, doch darum geht es nicht unbedingt.

Heute war ein von mir beauftragter Gutachter vor Ort und hat den Schaden notiert. Als er gehört hat daß der Unfallverursacher bei der HUK versichert ist hat er mir geraten einen Anwalt aufzusuchen, und mir mitgeteilt daß ich einen Anspruch darauf habe und mich das nichts kosten würde.

Stimmt das so ? Und würde mir das irgendwelche Vorteile bieten ? Ich wäre sehr sn einer schnellen Abwicklung interessiert...

Danke euch im voraus.

P.S. Ich hab den Vorgang hier im Verkehrsrecht gepostet, falls das woanders hingehört bitte verschieben, danke.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat:
" der Unfallverursacher bei der HUK versichert ist hat er mir geraten einen Anwalt aufzusuchen"

Ich kann Dir nur raten diesen Rat auch zu befolgen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist insbesondere in diesem Fall kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Mensch, entscheidet euch Mal ;)

Also soll ich nun einen Anwalt beauftragen oder nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Geb doch einfach Mal die Begriffe:
HUK, Forum und Captain bei google ein und schau was Du dort an Informationen über die HUK findest.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo ciorbarece,

bei der Unfallkonstellation, alter Herr mit Automatik und Auto in die Fahrbahn geschoben um vom anderen Auto angefahren zu werden, ist schon u.U. nicht ganz einfach. Wenn jetzt aber die HUK noch ins Spiel kommt und bei Ihnen ein älteres Auto mit Total-Schaden, dann aber nix wie hin zum Anwalt, aber unverzüglich und keine Schritt ohne Anwalt.
:zoff:

Die HUK reguliert zu 99,9 % zunächst nicht nach dem Gutachten bei einem Kraft-Haftpflichtschaden von älteren Auto's.
:fight:

Schadenminderungspflicht ist in diesem Zusammenhang totaler *QUATSCH* !!!

Gegenseite HUK muss Anwalt zu 100% bezahlen.

Halten Sie uns bitte mal auf dem Laufenden.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

OMG ! Captain HUKs Fazit über die HUK Coburg ist eindeutig...

Ich werde den Anwalt mit dem Fall beauftragen, ich lass mich von denen doch nicht verarschen, echt...

Vor Allem habe ich vor, für die Zeit in der ich kein Auto habe, eine Entschädigung für die Fahrten zur Arbeit zu verlangen und erwäge u.U. einen Mietwagen zu nehmen. Ich glaub ohne einen Anwalt kann ich das alles vergessen. Dabei bin ich selber bei der HUK, die sind schön billig, aber ab nächstes Jahr wird 100% gewechselt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

also,

ich kann den Rat des SV nur unterstützen ;)

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

hmm... also ich war jahrelang bei der HUK versichert und hatte nie Probleme. Ein kleinerer von mir verursachter Schaden wurde innerhalb weniger Tage abgewickelt sowohl hinsichtlich des Gegners, wie auch bzgl meines eigenen Schadens.

Bei einem späteren unverschuldeten Unfall mit einem anderen Auto war der Gegner ebenfalls bei der HUK. Ich habe ebenfalls innerhalb kürzester Zeit mein Geld auf dem konto gehabt. Die HUK hat sogar 2 Wochen Nutzungsausfall bezahlt, obwohl die Lackierer in der Werkstatt unverschämt getrödelt haben.

Obwohl ich selber Jurist bin, muß ich mal folgendes sagen: Ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bewirkt automatisch erstmal eine Abwehrhaltung bei der Versicherung. Die lassen sich nämlich nicht einschüchtern, nur weil sie einen Brief vom Anwalt kriegen. Das kann man bei störrischen Vermietern oder bei privaten Streitigkeiten machen, aber nicht mit einer riesen Versicherung. Daher ist bei einer völlig unproblematischen Abwicklung ein Anwalt eher hinderlich. Es sollte besser mal selbst angerufen werden.

Folgender Fall ist nämlich denkbar: Der Anwalt schreibt einen Brief, die HUK zahlt unproblematisch. Dann stellt der Anwalt seine Rechnung und Sie (oder der Anwalt) reichen diese Rechnung nun bei der HUK ein. Spätestens jetzt geht der Ärger los, denn im Gegensatz zu dem Unfallschaden wird diese Rechnung nicht mehr unproblematisch erstattet. Es kann also sein, daß der Schaden längst abgewickelt ist und Sie hinterher Ihre Anwaltsrechnung einklagen müssen.

Die erfolgreichste Strategie ist:

- Bei der Huk anrufen und mit den Sachbearbeitern nett und freundlich reden. Meistens sind die nämlich auch freundlich.
- die entsprechenden Formulare ausfüllen und Rechnung bzw Gutachten einreichen.
- Danach abwarten!

Wenn dann nicht gezahlt wird, sollte man einen Anwalt aufsuchen. Aber nicht vorher !

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Ich kann dem Beitrag von justice005 nur zustimmen, habe mit der HUK bisher keine negativen Erfahrungen gemacht.

In Einzelfällen wird es aber sicherlich immer wieder mit jeder Versicherung Probleme geben.
Die darf man aber nicht als allgemeingültig ansehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

also ich habe inzwischen ein Schreiben von der HUK hier vorliegen, mit dem üblichen Fragebogen zum Unfall usw., außerdem eine Tabelle mit in Frage kommenden Mietwagen, welche ich wohl auch in Anspruch nehmen werde da mein Wagen Schrott ist. Dennoch würde mich ein Ford Ka pro Tag 2 € kosten, also Tagespreis 29€, Nutzungsausfall 27€. Aber das wäre noch okay.

Was ich nicht ganz kapiere ist: Wenn ich keinen Mietwagen in Anspruch nehme, steht mir dann ein Ersatz in form von Geld zu ? Ich werde nämlich vermutlich jeden Cent für die Anschaffung der nächsten Klapperkiste aufwenden müssen :(

Bin eigentlich recht zufrieden daß das so schnell ging, bisher stellt mich die Bearbeitung eigentlich zufrieden.

Ich werde von einer Beauftragung eines Anwaltes erstmal absehen, behalten den Gedanken aber vorerst Mal im Hinterkopf. Voerst ercheint mir das als unnötig.

Natürlich halte ich euch auf dem laufenden, ihr könnt aber gern eure Meinugen und Erfahrungen weiter hier posten !

Danke soweit.





-- Editiert von ciorbarece am 01.05.2007 17:57:07

-- Editiert von ciorbarece am 01.05.2007 18:02:02

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Man kann sich aussuchen, ob man einen Mietwagen will oder den Nutzungsausfall.

Ersetzt wird schlichtweg die fehlender Mobilität, und zwar entweder durch das zurverfügungstellen eines Mietwagens oder eben durch einen entsprechenden Ersatz in Geld.

Prüfen Sie auch, wie lange es laut Gutachter dauert, bis man ein vergleichbares Fahrzeug gefunden hat. Das steht in dem Gutachten unter Wiederbeschaffungszeitraum. Diese Zeit setzt nämlich auch eine Grenze, wie lange man den Nutzungsausfall oder den Mietwagen geltend machen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

hier geht's schon los.

Der OPEL CORSA ist eingestuft in die Gruppe B mit einer täglichen Nutzungsausfallentschädigung von 29.- EUR. Das ist der Satz aus der Eurotax Schwacke GmbH, in Abstimmung mit dem ADAC + AvD. Rechtsgrundlage bis einschl BGH.

Beim Totalschaden wird der Zeitraum der Wiederbeschaffung in der Regel auf 10 bis 14 Tage eingestuft, je nach SV.

Entscheidend wird die Summe des Restwertes laut Gutachten sein und welche Summe die HUK für angemessen hält. Ich kenne keine glatte HUK-Regulierung im Kraft-Haft-Schaden, wenn das Total-Schaden Auto älter als 10 Jahre war.

Also viel Glück und toi, toi toi !!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe heute nochmal mit meinem Gutachter telefoniert, und er hat mir dringlichst dazu geraten den Anwalt in Anspruch zu nehmen. Als Wert für meinen Corsa setzt er knapp 700€ an, der Wagen hatte wenig km, 78000 original, der Wagen war aus 1. Hand.

Auch hat er mir dringend davon abgeraten den Fragebogen an die Versicherung zu schicken, ich solle alles den Rechtsanwalt machen lassen.

Da ich mir sicher bin daß der Schädiger zu 100% an dem Unfall schuld ist werde ich den Anwalt in anspruch nehmen.

Auch habe ich mir heute einen anderen Wagen kaufen können, danke Vati, einen Mazda 323 für 700€. Die An- und Abmeldekosten werde ich der Versicherung in Rechnung stellen, dafür können die den Nutzungsausfall ab heute behalten.

Ich halte euch auf den laufenden sobald sich was neues ergibt. Daß ich einen Anwalt nehmen werde hat sich die Huk selbst zuzuschreiben.

Für meinen neuen Wagen werde ich eine andere Versicherung in Anspruch nehmen. Warum ? Die Beitragsrechnung für meine PKW-Versicherung für dieses Jahr bei der HUK erschien mir zu hoch zu sein. Stutzig bin ich geworden als meine SF, nach einem weiteren Jahr unfallfreies Fahren, auf SF3 runtergestuft wurde, die Ersparnis aber nur rund 10€ vierteljährlich betrug ! Der Betrag fürs neue Jahr war somit 139€ vierteljährlich. Der Online-Tarifrechner hatte aber für mich, bei exakter Eingabe der Daten, 118€ ausgerechnet. Ich habe der HUK das Angebot aus ihrem eigenen Tarifrechner zugemailt, daraufhin hat man mir mitgeteilt daß das Angebot nur für Neukunden gelte. Da war ich wirklich sprachlos...

So wird man als Stammkunde verarscht ! Den Beitragssatz von 139€ haben die anscheinend völlig willkürlich angesetzt.

-- Editiert von ciorbarece am 02.05.2007 05:01:11

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich habe heute nochmal mit meinem Gutachter telefoniert, und er hat mir dringlichst dazu geraten den Anwalt in Anspruch zu nehmen.


Wieso wird mit dem Gutachter gesprochen ??? Wieso wird nicht einfach mal mit dem Sachbearbeiter bei der HUk gesprochen? DER ist doch erster Ansprechpartner und nicht irgendein Gutachter. Fragen Sie den Sachbearbeiter doch einfach mal, wie es aussieht bzgl den 700,- Euro und dem Nutzungsausfall.

quote:
Daß ich einen Anwalt nehmen werde hat sich die Huk selbst zuzuschreiben.


Was hat denn die HUK bisher nicht richtig gemacht ? Bisher wurde doch nur der Standartfragebogen zugeschickt und sonst nichts. Wieso meinst Du, daß bereits jetzt 'die Huk sich das selbst zuzuschreiben hätte'.

Insgesamt bleibe ich dabei, was ich schon gesagt habe. Anwalt ist der richtige Weg, wenn es einen Streit gibt. Bisher gibt es aber noch keinen Streit.

Im Gegenteil, es gibt ja noch nicht mal ein Gespräch.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Ich kenne keine glatte HUK-Regulierung im Kraft-Haft-Schaden, wenn das Total-Schaden Auto älter als 10 Jahre war. <<

Woher nehmen Sie dieses anscheinend umfassende Wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie sollten auf alle Fälle einen Anwalt nehmen. Mit der Versicherung sollten Sie sich nicht auseinandersetzen. Sollte diese unstreitige Ansprüche begleichen und Sie nur wegen der streitigen Ansprüche einen Anwalt aufsuchen reduziert sich der Streitwert (und somit die Vergütung des anwalts) nur auf den streitigen Teil.

Da Ihnen die Kosten des Anwalts aus dem gesamten Streitwert erstattet werden, sollten Sie dem Anwalt die vollen Gebühren gönnen.

Da Sie keinen Nachteil aber nur Vorteile durch einen Anwalt haben gibt es auch keinen logischen Grund die Einschaltung eines Anwalts zu unterlassen.

Gegenteilige Auskünfte sind nicht sachdienlich.

Und sei es nur weil Sie als Laie vergessen eine Kostenpauschale geltend zu machen und die Versichetrung Sie nicht darauf hinweist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Einschätzung und korrekt begründete Empfehlung von Stefan5 ist nur zum Wohle des unschuldig Geschädigten.

@epoeri
Die Erfahrung resultiert aus einer 28-jährigen Sach- und Fachpraxis im Segment
>> objektive Bewertung und Regulierung von Kfz.-Schäden !!
:schock: ???
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

-- Editiert von Commodore am 05.05.2007 01:55:39

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>>> objektive Bewertung und Regulierung von Kfz.-Schäden !! <<

Da bleibt noch die Frage als was?

Unabhängiger Gutachter?
Gutachter einer Konkurrenzversicherung?

Und:
Ist das bei anderen Versicherungen etwa anders?
;)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

laut Beiträgen in den Wirtschaftsteilen der örtlichen Tageszeitungen gibt es 6 VS-Gesellschaften in 'D', die mit den berechtigten Ansprüchen von Geschädigten z.T. richtig Schindluder betreiben. Meine persönliche Erfahrung ist gleichlautend. Es gibt zwar immer mal leicht von einander abweichende Auffassungen / Beurteilungen, aber in aller Regel lässt sich fasst immer ein für alle Beteiligten zu tragender Kompromiss finden. Bei den 6 Gesellschaften in aller Regel nicht. Siehe einschlägige Urteile in allen Instanzen (AG - LG - OG - BGH).

Die Print-Medien werden von TV-Beiträgen >> WISO - Report - PlusMinus sehr stark beipflichtend unterstützt. Manche Gesellschaften regulieren auch schon mal, unabhängig vom Rechtszug, wenn datt Fernsehn persönlich mit Kamera und Beitrag vor Ort einen Auftritt hat.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

ja,

meine erfahrungen sind ähnlich. ohne die medienberichte zu kennen kann ich die sechs wohl aufzählen :)

nur warum diskutiert der fragesteller hier immer noch rum, wo die ursprungsfrage doch bereits beantwortet ist? der RA wird ja doch bezahlt??

viele grüsse


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen