Verkehrsunfall/ Meinung erwünscht/Rechtsanwalt

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Simon1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall/ Meinung erwünscht/Rechtsanwalt

Guten Abend :-)

Vielen Dank im Voraus an die Nutzer die kompetent genug sind, mich auf den richtigen Weg zu bringen.
Ein Verkehrsunfall, wo die Schuldfrage geklärt ist, wurde ohne Polizei vor Ort geklärt. ( Beim ausfahren aus dem Parkplatz hat der Gegner das Seitenteil etwas mitgenommen.) Ich habe anschließend bei einem Vertragshändler einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Summe beträgt ca. 3600 Euro. Nachdem die Versicherung des Unfallgegners den Kostenvoranschlag erhalten hat, überwiesen die mir nur einen Teil davon und zwar ca. 1600 Euro. Die Begründung ist, dass die MwSt und die Verbringungskosten nicht übernommen werden( Womit ich noch mitgehe), und dazu kommt noch, dass es auch günstigere Betriebe gibt, die das reparieren könnten. Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich leider nicht. Deswegen habe ich mich hier angemeldet um eventuell einen Tipp über weitere Vorgehensweise zu bekommen. Vielen Dank !!! Die Pdf Datei mit den Papieren kann ich hier leider nicht hochladen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10629 Beiträge, 4198x hilfreich)

Ist hier die fiktive Abrechnung angedacht, oder wird das Fahrzeug repariert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Simon1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das Fahrzeug repariert wird, übernehmen die alles. Ich wollte es auszahlen lassen. Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Simon1234):
Ein Verkehrsunfall, wo die Schuldfrage geklärt ist, wurde ohne Polizei vor Ort geklärt.



Und man hat schriftlich, dass der Versicherer dies genauso sieht?
Sie erkennt also die 100% Schuld ihres Versicherungsnehmers an?


Zitat (von Simon1234):
einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Summe beträgt ca. 3600 Euro.



In der Regel verlangen die Versicherer bei dieser Schadenshöhe ein Gutachten und keinen Kostenanschlag.
Wurde der erstellte Kostenanschlag von der Versicherung gefordert?



Zitat (von Simon1234):
Die Begründung ist, dass die MwSt und die Verbringungskosten nicht übernommen werden



Mwst ist korrekt, bei Verbringungskosten kann man streiten.


Zitat (von Simon1234):
und dazu kommt noch, dass es auch günstigere Betriebe gibt, die das reparieren könnten.



Ist auch ein Streitthema. Kommt darauf an, was für ein Fahrzeug, Zustand, Alter, Wert etc. und vor allem wie die
Versicherung die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt erklärt.


Zitat (von Simon1234):
überwiesen die mir nur einen Teil davon und zwar ca. 1600 Euro



Man müsste den Kostenanschlag und den Prüfbericht der Versicherung genau unter die Lupe nehmen.


Zitat (von Simon1234):
Wenn das Fahrzeug repariert wird, übernehmen die alles. Ich wollte es auszahlen lassen. Mfg



Du hast schriftlich, dass die Versicherung die gesamten Kosten der Instandsetzung beim
Vertragshändler übernimmt?



Zitat (von Simon1234):
Deswegen habe ich mich hier angemeldet um eventuell einen Tipp über weitere Vorgehensweise zu bekommen.



Wenn die Antwort auf Frage 1 "Ja" lautet, warum schaltet man als Laie nicht von Anfang an einen
Anwalt ein?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.



Zitat (von Simon1234):
Deswegen habe ich mich hier angemeldet um eventuell einen Tipp über weitere Vorgehensweise zu bekommen.



Wenn die Antwort auf Frage 1 "Ja" lautet, warum schaltet man als Laie nicht von Anfang an einen
Anwalt ein?



gruß charly


Die meisten wissen gar nicht, dass man einen kostenlos nehmen kann, weil die Schädiger (bzw. seine Versicherung) dafür aufkommen...

Ist wie so oft Unwissenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Simon1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wusste wirklich nicht, dass es möglich ist einen kostenlos zu nehmen. Ist es hierfür schon zu spät ?
Dass die Schuld komplett angenommen wird, habe ich nicht schriftlich, es ist aber kein Problem es vom Unfallgegner zu erhalten.
Es lief so ab, dass ich am gleichen Tag zu der Werkstatt gefahren bin. Und nicht mal eine Woche später hatte die Versicherung den Brief in der Post. Ich war einfach schneller als die iwas fordern konnten. Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10629 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Simon1234):
Ist es hierfür schon zu spät ?


Nein.
Es wird aber schwierig werden einen Anwalt dafür zu finden.
"Anregulierte" Fälle verursachen meist einen erheblichen nicht mehr kostendeckenden Aufwand für den Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Die meisten wissen gar nicht, dass man einen kostenlos nehmen kann, weil die Schädiger (bzw. seine Versicherung) dafür aufkommen...


Das stimmt doch so schlicht nicht. Die Kosten für einen RA werden nur dann vom Gegner bzw. dessen Versicherung voll übernommen, wenn denn die geltend gemachten Ansprüche auch in voller Höhe bestehen.

Wäre unser TS z.B. mit dem Kostenvoranschlag zum RA gelaufen und hätte den Auftrag erteilt, die Gesamtsumme des Kostenvoranschlags geltend zu machen, dann wäre der Auftrag erstmal zum Streitwert über die Gesamtsumme erteilt worden. Ein ordentlich arbeitender RA hätte den TS dann zwar befragt, ob er denn auch reparieren lassen will und bei der Antwort "nein" auf jeden Fall die MWSt. nach entsprechenden Hinweis an den TS rausgekürzt, aber wegen des Mehrstreitwertes bleiben die RA-Kosten beim TS.

Ebenso verhält es sich im Hinblick auf die Kürzungspositionen Verbringungskosten und günstigere Werkstatt. Wenn letzten Endes nur ein Teilbetrag übernommen wird, dann bleibt der TS auf Teilkosten sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Eidechse):
Das stimmt doch so schlicht nicht. Die Kosten für einen RA werden nur dann vom Gegner bzw. dessen Versicherung voll übernommen, wenn denn die geltend gemachten Ansprüche auch in voller Höhe bestehen.



Das stimmt so aber schlicht auch nicht. ;)

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, hat der Geschädigte Anspruch auf vollen Ersatz der
Rechtsanwaltskosten.


Zitat (von Eidechse):
Ebenso verhält es sich im Hinblick auf die Kürzungspositionen Verbringungskosten und günstigere Werkstatt. Wenn letzten Endes nur ein Teilbetrag übernommen wird, dann bleibt der TS auf Teilkosten sitzen.



Aber nicht auf den Rechtsanwaltskosten.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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