Verkehrsunfall: Schuldfrage, Regulierung, Klage

4. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
nici82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkehrsunfall: Schuldfrage, Regulierung, Klage

Hallo,

nehmen wir mal einen Verkehrsunfall an, bei dem es beim Spurwechsel zur Kollision kommt. Beide Fahrer beschuldigen sich gegenseitig, für beide Beteiligten gibt es Zeugen.

Bei der Unfallaufnahme der Polizei, wird Fahrer A als Verursacher eingetragen, er hätte seine Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel verletzt. Fahrer B sagt aus, dass A ihm ins Auto gefahren sei. Fahrer A sagt jedoch, dass er beim Spurwechsel bereits halb auf der anderen Fahrspur stand und den Einfädelungsvorgang wegen Stop & Go nicht abschließen konnte. B sei A dann ins Auto gefahren.

Das Verfahren gegen A wird von vom Amtsgericht per Beschluß eingestellt, da es laut dessen Ansicht keiner Adnung bedarf.

A stellt Ansprüche gegen die Haftpflichversicherung von B, diese leistet jedoch nicht und behauptet, die alleinige Schuld liegt bei A. B stellt Ansprüche gegen A, dessen Versicherung reguliert jedoch nur 50%. Die Versicherung geht von unklarer Sachlage aus und setzt eine 50%ige Teilschuld im Rahmen der Regulierung fest.

A ist damit nicht einverstanden und erwägt gegen seine Versicherung vorzugehen, da er die Regulierung und somit auch die Herabsetzung seines Schadenfreiheitrabatts nicht hinnehmen möchte.

A erwägt außerdem Zahlungsklage gegen B und dessen Versicherung einzureichen.
Unterdessen kommt ein Schreiben vom Gericht mit einer Zahlungsklage von B gegen A und dessen Versicherung. Verlangt werden die restlichen 50% zzgl. Anwaltskosten. Die mehrseitige Klageschrift bringt unterm Strich keine neuen Fakten auf den Tisch außer Behauptungen, welche angeblich durch Beweismittel belegt werden können (unterm Strich also heiße Luft, behauptet werden kann ja zunächst mal alles).

A wird der Klage in den nächsten Tagen widersprechen und fragt sich ob es Sinn macht, zum jetzigen Zeitpunkt auch Klage gegen B und dessen Versicherung einzureichen.

Soll er damit lieber warten und den Verfahrensausgang abwarten? Oder gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit, beide Verfahren zusammen zu legen? Es geht ja um den gleichen Vorfall.

Dass A zu diesem Zeitpunkt gegen seine Versicherung wegen der aus seiner Sicht ungerechtfertigten Regulierung vorgeht, ist in meinen Augen weniger sinnvoll, oder? Schließlich ist er nun erstmal zusammen mit seiner Versicherung beklagt.

Ich freue mich auf eure Rückmeldung zu diesem etwas wirren Fall ;-)

Viele Grüße,
Nicole

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dass A zu diesem Zeitpunkt gegen seine Versicherung wegen der aus seiner Sicht ungerechtfertigten Regulierung vorgeht, ist in meinen Augen weniger sinnvoll, oder? Schließlich ist er nun erstmal zusammen mit seiner Versicherung beklagt. <hr size=1 noshade>

Das ist nicht nur wenig sinnvoll, sondern meines Wissens auch gar nicht möglich.
Wenn die Versicherung der Meinung ist zahlen zu wollen, hat der Versicherungsnehmer keine rechtliche Möglichkeit das zu verhindern.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
natürlich kann er das


Nein, kann er nicht. Wenn seine VS irgendwem was zahlen soll, dann kann nur seine VS das abwehren. Und wenn seine VS irgendwem was zahlen will, dann kann er dagegen gar nichts machen. Nennt sich "fehlende Aktivlegitimation".

quote:
noch leben wirt in einem rechtsstaat idenm man ungerechtfertigte forderungen abwehren kann.


Ja, aber wenn du die ungerechtfertigte Forderung eines Dritten befriedigst, kann ich dagegen gar nichts tun.

quote:
Wenn die Versicherung der Meinung ist zahlen zu wollen, hat der Versicherungsnehmer keine rechtliche Möglichkeit das zu verhindern.


Richtig, er könnte allenfalls dann, wenn das eintritt, gegen das hier vorgehen:

quote:
die Herabsetzung seines Schadenfreiheitrabatts


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>natürlich kann er das. <hr size=1 noshade>


Nein, er kann der eigenen Versicherung nicht die Regulierung verbieten (siehe z.B.: Amtsgericht München, Urteil vom 4. September 2012 – 333 C 4271/12 )

Außerdem sollte sich A auch nicht in die Regluierung seiner eigenen Versicherung einmischen, d.h. er sollte die Klageerwiderung gegenüber B seiner eigenen Versicherung überlassen.

Sinn macht es dagegen, Klage gegen die Versicherung von B einzureichen.

Da aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen Unklarheit über die Verschuldensfrage besteht, wird das wohl auf 50/50 hinauslaufen, so dass die eigene Versicherung absolut korrekt gehandelt hat.

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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
ich sagte nur das er sich dagegen wehren kann.


Kann er noch immer nicht, auch wenn du es noch 20 mal behauptest.

quote:
Nennt sich "fehlende Aktivlegitimation".


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
ich habe nie behauptet das er der versicherung verbieten soll zu zahlen. das ward ihr. ich sagte nur das er sich dagegen wehren kann.


Nein, du hast auf

"Wenn die Versicherung der Meinung ist zahlen zu wollen, hat der Versicherungsnehmer keine rechtliche Möglichkeit das zu verhindern. "

mit

"natürlich kann er das "

geantwortet und das ist und bleibt Blödsinn. Du hast damit behauptet, er könne verhindern, daß seine VS grundlos zahlt und das stimmt nun mal nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nici82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Wenn ich alle Posts zusammennehme und die Diskussionen mal außen vor lasse, ergibt sich für mich daraus folgendes Bild:

- A kann nichts gegen seine Versicherung unternehmen, wenn die meint zahlen zu wollen, dann macht sie das. Egal ob A das will oder nicht.

- A kann aber versuchen gegen die Einstunfung in die negativere SFR-Klasse vorzugehen

- A sollte auf jeden Fall gegen B samt dessen Versicherung klagen.

Alles richtig verstanden? ;-)

Viele Grüße,
Nicole

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- A kann nichts gegen seine Versicherung unternehmen, wenn die meint zahlen zu wollen, dann macht sie das. Egal ob A das will oder nicht. <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>- A kann aber versuchen gegen die Einstunfung in die negativere SFR-Klasse vorzugehen <hr size=1 noshade>

Im Prinzip ja. - Ist aber aussichtslos, wenn A die Alleinschuld von B nicht nachweisen kann.

quote:<hr size=1 noshade>- A sollte auf jeden Fall gegen B samt dessen Versicherung klagen. <hr size=1 noshade>

Ja. Trotzdem würde ich erst abwarten, was die Klage von B gegen A und A's Versicherung ergibt. Vielleicht zahlt B (bzw. B's Versicherung) freiwillig, wenn B's Klage gegen A (bzw. A's Versicherung) verloren geht.

Ganz wichtig (wurde oben schon mal gesagt): Die Verteidigung gegen B's Klage sollte A unbedingt seiner eigenen Versicherung überlassen. Die wissen wie man sich richtig verteidigt. A sollte sich keine Eigenmächtigkeiten leisten, sondern sich mit seiner Versicherung absprechen. Schließlich wird man ja gemeinsam verklagt.


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