Hallo Zusammen,
mich würde folgendes interessieren.
Bei einem Verkehrsunfall kam es zum Sachschaden.
Ein Fahrzeug hat ein weiteres versehentlich, trotz durchzogener Linie überholt. Das andere Fahrzeug fuhr mit seinem Wagen, offensichtlich ohne auf den Verkehr zu achten auf die Fahrbahn, und touchierte dabei den überholenden an der hinteren Fahrerseite.
Schaden am Fahrzeug des überholenden ca. 10000€, Gegenseite ca.4000€
Der überholende wurde zu einem Punkt und Geldstrafe verurteilt. Das andere Verfahren wurde eingestellt.
Die Versicherung des überholenden hat den eigenen Schaden vollständig bezahlt. (umlagenfinanzierte Betriebliche Vollkaskoversicherung). Die Versicherung des überholenden will bei dem Haftpflichtschaden der Gegenseite, allerdings nur 30% bezahlen.
Die Gegnerische Versicherung hat entsprechend Klage eingereicht, wo der Fahrer des überholenden Fahrzeuges als Mitbeklagter angegeben wurde.
Nun die eigentlichen Fragen:
Besteht die Gefahr das hier in dem Zivilprozess eine grobe Fahrlässigkeit des überholenden gegeben ist? Er hat ja nur 1 Punkt für das vergehen bekommen.
Könnte in dem Fall die Versicherung von dem Fahrer das Geld wiederverlangen für den Haftpflichtschaden? Ist das wahrscheinlich da der eigene Schaden schon bezahlt wurde.
Sollte der Fahrer gegen die Vorwürfe, welche in vielen Bereichen der Klage falsch sind und sich nachweisen lassen (Gegenseite behauptet der überholende wäre in das Fahrzeug des Einbiegenden gefahren), selber Klageerwiederung einlegen? oder lieber der Versicherung die Entscheidung überlassen?
Danke Gruß Tom
-----------------
""
Verkehrsunfall Versicherung zahlt nur Teilbetrag
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:Unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich.
Besteht die Gefahr das hier in dem Zivilprozess eine grobe Fahrlässigkeit des überholenden gegeben ist? Er hat ja nur 1 Punkt für das vergehen bekommen.
quote:Nein. Das wäre nur bei Vorsatz möglich.
Könnte in dem Fall die Versicherung von dem Fahrer das Geld wiederverlangen für den Haftpflichtschaden?
quote:Ich wüsste nicht wozu das gut sein sollte.
Sollte der Fahrer gegen die Vorwürfe, welche in vielen Bereichen der Klage falsch sind und sich nachweisen lassen (Gegenseite behauptet der überholende wäre in das Fahrzeug des Einbiegenden gefahren), selber Klageerwiederung einlegen?
quote:Halte ich für sinnvoller.
oder lieber der Versicherung die Entscheidung überlassen?
-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Danke ersteinmal für die Antwort, habe allerdings zu der 2ten Frage:
Könnte in dem Fall die Versicherung von dem Fahrer das Geld wiederverlangen für den Haftpflichtschaden?
Nein. Das wäre nur bei Vorsatz möglich.
folgendes gelesen.
http://acteam.de/cgi-bin/elwoms.pl?s=A1101&mID=1904
Die klagende Versicherung behauptet entsprechendes, das für ihre Mandantin das Ereigniss unabwendbar war?
-----------------
""
-- Editiert am 21.10.2009 20:55
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das hat mit der ursprünglichen Frage zu 2.) aber nichts zu tun.
Der Kläger hat 30% seines Schadens erstattet bekommen. Er verlangt aber 100% weil er der Auffassung ist das der Unfall für ihn unabwendbar gewesen ist.
-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten