Verkehrsunfall mit Fahrerflucht Hund

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go539053-36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht Hund

Guten Morgen.
Folgender Sachverhalt.
Vor unserer Haustür 30er Zone gegen 19 Uhr also schon dunkel, kam unsere Nachbarin (ca. 70 Jahre alt) mit erhöhter Geschwindigkeit angefahren. Sie hat unseren Sohn der mit seinen angeleinten Hund die Strasse überquerte zu spät gesehen und musste ausweichen z.T. über den Bürgersteig da die Strasse nicht allzu breit ist. Bei diesem Manöver hat sie den Hund erwischt. Sie ist danach seelenruhig vor ihr Garagentor gefahren hat dieses geöffnet und ihr Auto geparkt und ist danach wortlos in ihr Haus verschwunden. Das ganze kann sie gar nicht nicht mitbekommen haben da der Hund natürlich laut quickend auf der strasse lag sowie unser Sohn auch lauthals erschreckt geschrien hat. Es sind ca 30 m von der Unfallstelle bis zu ihrer Garage.
Das ganze wurde natürlich durch die Polizei aufgenommen. Sie wurde gefragt und hat zugegeben das sie die Unfall Verursacherinn ist. Zudem gibt es einen weiteren Zeugen der den gesamten Hergang gesehen hat und diverse Zeugen die ihr Verhalten danach gesehen haben, allerdings nicht den Hergang direkt.

Wer muss jetzt für die Tierarzt kosten aufkommen? Klar erstmal wir da man beim Tierarzt grundsätzlich direkt bar zahlen muss, aber wie gehe ich jetzt weiter vor? Erstmal warten bis von der Polizei oder nachfolgender Stelle etwas schriftlich kommt oder direkt zu einem Anwalt?
In erster Linie geht es uns darum das wir nicht auf den hohen Tierarzt kosten sitzen bleiben aber natürlich auch das die Dame zur Rechenschaft gezogen wird. Es hätte ja ebenso gut unser Sohn sein können den sie angefahren hat und nicht "nur" der hund.
Dem Hund geht es soweit gut und hat zum Glück nur Prellungen und quetschungen am Vorderbein.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Das Verhalten der Dame nach dem Unfall war natürlich nicht in Ordnung. Aber das ist jetzt Sache der Justiz und der Polizei. Für die eigentliche, letztlich zivilrechtliche, Fragestellung spielt das keine Rolle.

Für die zivilrechtliche Seite ist zunächst einmal die Verschuldensfrage maßgeblich. Da steht die Behauptung im Raum, die Dame sei zu schnell gefahren. Das wird man aber kaum beweisen können. Andererseits ergibt sich die Frage, was Euer Sohn auf der Fahrbahn zu suchen hatte.

Meiner Einschätzung nach hat Euer Sohn die Fahrbahn unter Mißachtung seiner Sorgfaltspflicht betreten und somit den Unfall verursacht.

Die Dame (warum muss man ihr Alter betonen?) trifft da wenig Verschulden. Es könnte aber durchaus sein, dass sie aufgrund der Betriebsgefahr, die von ihrem Fahrzeug ausgeht, mithaften muss. Das wären dann mutmaßlich ca. 20% der Schadenssumme.

Mit dieser Forderung kann man sich direkt an die Dame, oder aber an deren KFZ-Haftpflichtversicherung wenden. Um die Versicherung zu kontaktieren, bzw. den Schaden zu melden bedarf es nur der Kenntnis des KFZ-Kennzeichens. Damit kann man sich an Zentralruf der Autoversicherer wenden.

Selbstverständlich kann man auch einen Anwalt konsultieren. Diesen muss man aber, entsprechend der Quote des Eigenverschuldens, selbst zahlen. Mutmaßlich kostet der Anwalt mehr, als der Tierarzt.

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#2
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wer muss jetzt für die Tierarzt kosten aufkommen?

naja, erstmal müsst ihr wohl die Kosten auslegen. Nächster Ansprechpartner wäre dann wohl die Haftpflichtversicherung der Nachbarin. Wobei ich hier doch ein paar Probleme sehe:
-
Zitat:
schon dunkel

-
Zitat:
der mit seinen angeleinten Hund die Strasse überquerte


Das sind erstmal 2 Fakten, d.h. dein Sohn hat bei Dunkelheit die Straße überquert, und war wohl für den fließenden Verkehr schlecht erkennbar.

Zitat:
erhöhter Geschwindigkeit

Das ist sehr subjektiv.

Um das Verhalten nach dem Unfall wird sich die Polizei kümmern, euren Schadenersatz müsst ihr mit der gegnerischen Versicherung klären, wobei ich hier - wie beschrieben - Probleme sehe.

Daher würde ich mir hier die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellen. Um welchen Betrag geht es denn? Ggf. könnt ihr das ja auch direkt mit der Nachbarin klären, dass sie sich ggf. zumindest mit an den Kosten beteiligt.


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