Verkehrsunfall mit Personenschaden

8. November 2009 Thema abonnieren
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Krad-Student
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Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Betreff: Verkehrsunfall mit Personenschaden - schriftliche Äußerung als Beschuldigter

Guten Tag,

ich komme gleich zur Sache. Hier die Fakten:
Motorradfahrt mit Sozius (guter Freund und Studienkollege).
Mit gleich bleibende Geschwindigkeit in Kolonne durch den Ort, vermutlich 50 Km/h. Etwa 100m vor der späteren Unfallstelle schaute ich von der Fahrbahn weg nach links (nach zwei hübschen Mädchen..., das sage ich aber nicht der Polizei...), ging dabei leicht vom Gas, nahm aber das Umschalten der Ampel in 150m Entfernung von Grün auf Gelb & Rot nicht mehr wahr. Als ich wieder zurück auf die Straße schaute war das vorausfahrende Fahrzeug bereits im Stillstand bzw. kurz vor dem Stillstand. Einige wenige Meter Bremsstrecke blieben noch, ein Einschlag in das vorausfahrende Fahrzeug war auf Grund der Nässe der Straße zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vermeidbar und fand statt.

Personenschaden: Prellungen beim Sozius und mir.

Sachschaden:
Gering beim Unfallgegner.
Totalschaden bei meinem Motorrad. (Nicht Kasko-versichert, 1200 Euro wert)

Ich werde der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt. Es wird von der Polizei angegeben mein Sozius sei schwer verletzt, er hat aber eigentlich nur zwei Prellungen, war aber zur Sicherheit zwei Nächte im Krankenhaus zur Beobachtung, hat aber nach eigener Einschätzung keine schweren Verletzungen.
Ist das wirklich schon eine schwere Verletzung? Falls nicht, liegt auch eine fahrlässige Körperverletzung vor wenn nur leichte Verletzungen vorliegen?
Falls das Verfahren eingestellt wird, wovon ich ausgehe, wie hoch wird eine eventuelle Geldbuße (Einstellungsauflage) ausfallen? Ich bin Student und bekomme 532 Euro Bafög und 164 Euro Kindergeld im Monat, meine finanzielle Situation ist angespannt.
Kann ich um eine alternative Buße ersuchen? Sozialstunden, Fahrverbot, Punkte oder etwas vergleichbares?

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und würde die Situation gerne ohne Anwalt durchstehen. (Nichts gegen Ihren Beruf;-) ) Was ist besonders wichtig bei diesem "Äußerungsbogen Beschuldigter" den ich von der Polizei bekommen habe?
Wäre für Tips und Hinweise sehr sehr dankbar!!

Background:
Ich habe strafrechtlich eine weiße Weste, lediglich einmal mit 16 Km/h zu schnell geblitzt. Betrachte mich als Ehrenmann, spende monatlich 10 Euro an Unicef, was mir auch nicht immer leicht fällt, und bin Offizier der Reserve bei der Bundeswehr.

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin sehr unerfahren auf diesem Gebiet...

MfG Krad-Student

-- Editiert am 08.11.2009 01:46

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Ist das wirklich schon eine schwere Verletzung?
Wenn es wirklich nur 2 Prellungen waren nicht.

quote:
Falls nicht, liegt auch eine fahrlässige Körperverletzung vor wenn nur leichte Verletzungen vorliegen?
Ja.

quote:
Falls das Verfahren eingestellt wird, wovon ich ausgehe, wie hoch wird eine eventuelle Geldbuße (Einstellungsauflage) ausfallen?
Wenn das Verfahren eingestellt und zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgegeben wird 35€.

quote:
Kann ich um eine alternative Buße ersuchen? Sozialstunden, Fahrverbot, Punkte oder etwas vergleichbares?
Eine Umwandlung in Fahrverbot oder Punkte ist nicht möglich. Eine Umwandlung in Sozialstunden nur in seltenen Ausnahmefällen. Es kann aber Ratenzahlung vereinbart werden.

quote:
Was ist besonders wichtig bei diesem "Äußerungsbogen Beschuldigter" den ich von der Polizei bekommen habe?
Ich würde den Sachverhalt so schildern wie er ist. Kurze Unaufmerksamkeit, die zum Unfall führte. Zudem nur geringfügige Verletzung des Sozius. Letzterer wird auch noch als zeuge befragt werden. Wenn er angibt nur zwei Prellungen erlitten zu aben und von einem Strafantrag absieht stehen die Chancen auf Einstellung des Verfahrens und Abgabe an die Bußgeldstelle ganz gut. Ein Anwalt ist zum derzeitigen Zeitpunkt entbehrlich.

quote:
Ich habe strafrechtlich eine weiße Weste, lediglich einmal mit 16 Km/h zu schnell geblitzt. Betrachte mich als Ehrenmann, spende monatlich 10 Euro an Unicef, was mir auch nicht immer leicht fällt, und bin Offizier der Reserve bei der Bundeswehr.
Das hat mit der Sache nichts zu tun und würde den Staatsanwalt nicht beeindrucken.

quote:
Sorry für die vielen Fragen,
Kein Problem. Dafür ist ein Forum schließlich da.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die sehr schnelle und komplette Antwort. :-) Dafür gibts 5 Sterne :-)

Was die "schwere" Verletzung mit den zwei Prellungen betrifft so steht im Internet an manchen Stellen dass sobald das Opfer mehr als 24 Stunden im Krankenhaus verbracht hat derjenige automatisch als Schwerverletzter eingestuft wird. Und der Sozius war ja 48 Stunden im Krankenhaus, zur Beobachtung eben... Ist das ein Gerücht mit dieser Einstufung oder ist da was dran?

Auf dem "Äußerungsbogen Beschuldigter" sind zwei "Multiple-Choice Angaben":
1. - "Ich gebe die Straftat zu" (Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung)
2. - "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden."

Also sollte ich am besten bei beiden Kästchen ein Kreuz für "ja" setzen? Denn 35€ sind für mich bezahlbar, ich hatte befürchtet dass es ein dreistelliger Betrag sein könnte damit das Verfahren eingestellt wird...

quote:
Wenn das Verfahren eingestellt und zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgegeben wird 35€.


Was kommt denn dann noch aus der Richtung der Ordnungswiedrigkeiten auf mich zu?

MfG Krad-Student

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Was die "schwere" Verletzung mit den zwei Prellungen betrifft so steht im Internet an manchen Stellen dass sobald das Opfer mehr als 24 Stunden im Krankenhaus verbracht hat derjenige automatisch als Schwerverletzter eingestuft wird.
Das kann der Polizei und der Staatsanwaltschaft als erste Orientierung durchaus helfen. Ein derart langer Krankenhausaufenthalt ist ja auch ein Indiz für schwerere Verletzungen. Wenn es tatsächlich nur zwei Prellungen gewesen sind liegen imho keine schweren Verletzungen vor. Warum der Patient deswegen 48h zur Beobachtung im KKH verbringen musste ist mir allerdings schleierhaft.

quote:
Was kommt denn dann noch aus der Richtung der Ordnungswiedrigkeiten auf mich zu?
Die von mir genannten 35€. Das gilt aber nur wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und an die Bußgeldstelle zur Ahndung der Owi abgibt. Damit ist imho auch zu rechnen.

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten:

1.) Die Staatsanwaltschaft bejaht das besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung.

2.) Der Verletzte stellt Strafantrag.

3.) Das Strafverfahren wird gegen Auflagen eingestellt.

Im Falle einer Verurteilung / Strafbefehl ist mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 20-30 Tagessätzen un 5 Punkten zu rechnen. Diese Option halte ich aber für unwahrscheinlich sofern der Sozius keinen Strafantrag stellt.

Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße könnte in der Tat ein dreistelliger Betrag gefordert werden. Auch diese Option ist, insbesondere wenn der Sozius keinen Strafantrag stellt, eher unwahrscheinlich.

Die wahrscheinlichste Variante ist imho, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Auflagen einstellen und zur Verfolgung der Owi (Auffahrunfall) an die Bußgeldstelle abgeben wird. Dann müsstest Du die o.g. 35€ zahlen und die Sache wäre erledigt. Es könnten dann lediglich noch 23,50€ Verwaltungsgebühren und Auslagen hinzukommen. Diese Nebenkosten entstehen im Falle eine Bußgeldbescheids. Wird nur verwarnt bleibt es bei den 35€. Punkte gäbe es dann auch keine.

quote:
Auf dem "Äußerungsbogen Beschuldigter" sind zwei "Multiple-Choice Angaben":
Das erste Kästchen ist ziemlich egal. Die Fakten liegen ja auf dem Tisch. Du hast den Unfall verursacht und Dein Sozius wurde dadurch verletzt.Diese Tatsache läßt sich wohl kaum leugnen.

Das zweite Kästchen ist schon etwas heimtückischer. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage wäre nicht mit der Abgabe des Verfahrens zur Verfolgung der Owi an die Bußgeldstelle gleichzusetzen. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes blieben Dir zwar die 5 Punkte erspart, aber das Bußgeld würde durch die Staatsanwaltschaft festgesetzt werden und könnte sich durchaus im 3-stelligen Bereich bewegen. Ich würde es nicht ankreuzen und im Freitext darauf hinweisen, dass ich mit der Einstellung des Verfahrens und dessen Abgabe an die Bußgeldstelle einverstanden wäre.

quote:
Dafür gibts 5 Sterne
Vielen Dank.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo nocheinmal,

ich habe einen Text entworfen, ist der so ok?

-----------------------------------------
Auf anwaltlichen Rat hin erkläre ich mich mit einer Einstellung des Verfahrens und einer Abgabe an die Bußgeldstelle einverstanden. Sollte das als nicht angemessen gesehen werden erkläre ich mich hiermit mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen einverstanden.
------------------------------------------

Ist der zweite Satz auch so ok? Soll ich in dem zweiten Satz noch um eine nicht-finanzielle Auflage ersuchen? Mir geht es vor allem darum dass mir selbst ein dreistelliges Bußgeld lieber ist als eine Vorstrafe. Auch Punkte wären mir ziemlich egal da ich gesittet fahre und weitere Punkte so eher unwarscheinlich sind. Habe aktuell auch keine Punkte.


Zur Erklärung der 48 Stunden: Mein Sozius ging zuerst auch nur von 24 Stunden aus als der Arzt ihm sagte dass er am besten zur Beobachtung bleiben sollte. Erst am nächsten Tag verdeutlichte der Artzt seine Aussage dass er 48 Stunden empfielt, und das hat mein Sozius respektiert, auch wenn er auf eigenen Willen hin hätte entlassen werden können. Die beiden Prellungen waren am Rücken nahe der Wirbelsäule und am Brustkorb, also in einem sensiblen Bereich. Nichts von außen sichtbares aber ein Berührungsschmerz. Mittlerweile (Unfall war am 22.10.) ist alles verheilt.
Ich hatte mit meinem Schambein beim Aufprall den Tank meines Bikes stark eingedrückt (fiese Prellung) und ein riesiges Hämatom am Bein, ist immernoch nicht ganz weg, habe aber seit einer Woche keine Schmerzen mehr.

Mein Sozius ist immernoch sehr gut mit mir befreundet und würde mich in dieser Sache nie anzeigen.

Dann bin ich wohl voraussichtlich noch einmal ohne schlimmere Konsequenzen davongekommen... Ich bin wirklich froh und dankbar dass bei dem Crash nichts schlimmeres passiert ist was den Personenschaden betrifft, und mein Motorrad ist denke ich ein angemessenes Lehrgeld dafür, dass ich im Straßenverkehr unaufmerksam war.

MfG Krad-Student

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Das mit dem anwaltlichen Rat würde ich mal weglassen. Insbesondere falls Du mich damit meinen solltest. Ich bin kein Anwalt, mache keine Rechtsberatung, sondern äußere lediglich meine Meinung.

Ich würde es eher so formulieren, dass ich aufgrund der geringen Verletzungen des Sozius um eine Einstellung des Verfahrens und Abgabe an die Bußgeldstelle bitten würde.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Schon klar das mit der Meinung... Aber "auf anwaltlichen Rat hin" hört sich einfach besser an. ;-) Aber ok, ich lasse es weg...

Hier nochmal der überarbeitete Text:

---------------------
Angesichts des glücklicherweise eher leicht ausgefallenen Personenschadens bitte ich um Einstellung des Verfahrens und Abgabe an die Bußgeldstelle. Sollte eine Einstufung des Sozius als Schwerverletzter tatsächlich zutreffen oder eine Abgabe an die Bußgeldstelle als nicht verhältnismäßig erachtet werden erkläre ich mich hiermit mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen einverstanden.
----------------------

Hier auch noch der gesamte weitere Text den ich für den "Aüßerungsbogen Unfallbeschuldigter entworfen habe. Bitte nocheinmal überfliegen für den Fall dass ich darin etwas unglücklich formuliet haben sollte oder andere Fehler darin enthalten sind:

--------------------------------------
Witterungsverhältnisse: mäßiger Regen, nasse Straße, Himmel bedeckt

Unfallhergang:
Seit Ortseingang XXXXXXX Kolonnenfahrt mit gleich bleibender Geschwindigkeit, vermutlich 50 Km/h. Etwa 90m vor der späteren Unfallstelle schaute ich von der Fahrbahn weg nach links, ging dabei leicht vom Gas, nahm aber das Umschalten der Ampel in 125m Entfernung von Grün auf Gelb & Rot nicht mehr wahr. Als ich wieder zurück auf die Straße schaute war das vorausfahrende Fahrzeug bereits im Stillstand bzw. kurz vor dem Stillstand. Einige wenige Meter Bremsstrecke blieben noch, ein Einschlag in das vorausfahrende Fahrzeug war auf Grund der Nässe der Straße und des geringen Abstands zum Fahrzeug des Unfallgegners zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vermeidbar und fand statt.

Personenschaden: Prellungen bei Sozius XXXXXXXXXXXX und mir.

Sachschaden:
Soweit von mir erkennbar verbogenes Kofferraumblech und ein zersplittertes Rücklicht beim Unfallgegner.
Totalschaden bei meinem Krad, keine Kasko-Versicherung.
(Verbogene Gabel und Lenkergriffe, evtl. verzogener Rahmen, zersplitterte seitliche & vordere Verkleidungsteile, gerissener Schalldämpfer, zersplitterter Frontscheinwerfer und Blinker, zersplitterte Windschutzscheibe, und verbeulter Tank)

Anmerkung:
Die Entfernungsangaben habe ich mit Google Earth und einer integrierten Messfunktion auf Grundlage eines Satellitenfotos nachgemessen, die Messpunkte entsprechen meiner Erinnerung und sind daher möglicherweise mit Abweichungen bzw. Fehlern behaftet.

Ich gebe zu dass ich diesen Unfall mit all seinen Folgen verschuldet habe und ich die volle und alleinige Verantwortung für das Geschehene trage. Ich und mein Studienkollege und Freund XXXXXXXXXXXX (der Betroffene) haben allerdings eine abweichende Meinung bezüglich der schweren Verletzungen wie in Ihrem Schreiben angegeben. Wir kennen die rechtlichen Grenzen zwischen schwerer und leichter Körperverletzung zwar nicht, aber die beiden Prellungen bei XXXXXXXXXXXXXXXX (bereits verheilt) erscheinen uns nach eigener Einschätzung nicht als schwere Verletzungen, und weitere Verletzungen bei XXXXXXXXXXX liegen nicht vor, und der zweitägige Krankenhausaufenthalt diente der Beobachtung und somit der Sicherheit und nicht der Behandlung von schweren Verletzungen. Ich bitte Sie daher zu prüfen ob eine schwere Verletzung vorliegt.

Falls eine polizeiliche Vernehmung von Ihnen als sinnvoll erachtet wird stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
-------------------------------


Danke für die Hilfe, hat mir wirklich sehr geholfen!

MfG Krad-Student

PS: Studieren Sie Jura? Oder woher kommt es dass sie sich in dieser Sache so gut auskennen? Bin nur neugierig. ;-)


-- Editiert am 08.11.2009 15:25

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Aber "auf anwaltlichen Rat hin" hört sich einfach besser an.
Meinst Du wirklich das Du einen Staatsanwalt damit beeindrucken kannst?

quote:
Witterungsverhältnisse: mäßiger Regen, nasse Straße, Himmel bedeckt
Würde ich weglassen. Daraus könnte man auch eine dem Wetter nicht angepasste Geschwindigkeit konstruieren. Würde die Sache nur teurer machen. Außerdem gäbe es dann auch bei Abgabe an die Bußgeldstelle u.U. Punkte.

quote:
Seit Ortseingang XXXXXXX Kolonnenfahrt mit gleich bleibender Geschwindigkeit, vermutlich 50 Km/h.
Wieso "vermutlich"? Als verantwortungsbewußter Fahrzeugführer weißt Du wie schnell Du gefahren bist. ersetze "vermutlich" durch "ca.".

quote:
Etwa 90m vor der späteren Unfallstelle schaute ich von der Fahrbahn weg nach links, ging dabei leicht vom Gas, nahm aber das Umschalten der Ampel in 125m Entfernung von Grün auf Gelb & Rot nicht mehr wahr.
Laß die Entfernungsangaben weg. Du belastest Dich nur unnötig selbst. Wie willst Du einem Richter erklären, dass Du aufgrund einer kurzen Unaufmerksamkeit knapp 90 Meter im Blindflug unterwegs gewesen bist? Oder anders formuliert: Wie kann es sein, dass Du trotz einer kurzen Unaufmerksamkeit bei einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h nicht vor einer Ampel in 125 Metern Entfernung anhalten konntest?

quote:
Als ich wieder zurück auf die Straße schaute war das vorausfahrende Fahrzeug bereits im Stillstand bzw. kurz vor dem Stillstand.
Auch das spricht eher dafür, dass Du mit Deinen Gedanken für einen längeren Zeitraum überall nur nicht im Straßenverkehr gewesen bist.

quote:
Einige wenige Meter Bremsstrecke blieben noch, ein Einschlag in das vorausfahrende Fahrzeug war auf Grund der Nässe der Straße und des geringen Abstands zum Fahrzeug des Unfallgegners zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vermeidbar und fand statt.
Auch nicht gut. Laß die nasse Straße weg. Was den Abstand angeht solltest Du darstellen, dass er verkürzt wurde weil der PKW vor Dir gebremst hat als Du unaufmerksam warst. So wie Du es jetzt formulierst drängt sich der Gedanke auf, dass Du den Abstand schon zuvor nicht eingehalten hattest. Dass der Abstand bei nasser Fahrbahn ohnehin eher großzügig zu bemessen ist brauche ich Dir vermutlich nicht zu sagen.

quote:
Personenschaden: Prellungen bei Sozius XXXXXXXXXXXX und mir.
Ist OK.

quote:
Soweit von mir erkennbar verbogenes Kofferraumblech und ein zersplittertes Rücklicht beim Unfallgegner.
Totalschaden bei meinem Krad, keine Kasko-Versicherung.
(Verbogene Gabel und Lenkergriffe, evtl. verzogener Rahmen, zersplitterte seitliche & vordere Verkleidungsteile, gerissener Schalldämpfer, zersplitterter Frontscheinwerfer und Blinker, zersplitterte Windschutzscheibe, und verbeulter Tank)
Ist auch OK.

quote:
Anmerkung:
Die Entfernungsangaben habe ich mit Google Earth und einer integrierten Messfunktion auf Grundlage eines Satellitenfotos nachgemessen, die Messpunkte entsprechen meiner Erinnerung und sind daher möglicherweise mit Abweichungen bzw. Fehlern behaftet.
Da ich, wie bereits ausgeführt, die Entfernungsangaben weglassen würde ist diese Anmerkung entbehrlich.

quote:
Ich gebe zu dass ich diesen Unfall mit all seinen Folgen verschuldet habe und ich die volle und alleinige Verantwortung für das Geschehene trage.
Ganz übel. Könnte Ärger mit der Versicherung geben. Du kannst zugeben einen Fehler gemacht zu haben. Ein Schuldanerkenntnis solltest Du vermeiden.

quote:
Ich und mein Studienkollege und Freund XXXXXXXXXXXX (der Betroffene) haben allerdings eine abweichende Meinung bezüglich der schweren Verletzungen wie in Ihrem Schreiben angegeben.
Du solltest nur für Dich reden. Dein Sozius wird als Zeuge gehört und kann die erlittenen Verletzungen selbst darstellen.

quote:
Wir kennen die rechtlichen Grenzen zwischen schwerer und leichter Körperverletzung zwar nicht, aber die beiden Prellungen bei XXXXXXXXXXXXXXXX (bereits verheilt) erscheinen uns nach eigener Einschätzung nicht als schwere Verletzungen, und weitere Verletzungen bei XXXXXXXXXXX liegen nicht vor, und der zweitägige Krankenhausaufenthalt diente der Beobachtung und somit der Sicherheit und nicht der Behandlung von schweren Verletzungen. Ich bitte Sie daher zu prüfen ob eine schwere Verletzung vorliegt.
Auch da würde ich nach einer anderen Formulierung suchen. Es ist aber durchaus sinnvoll darauf hinzuweisen, dass die Verletzungen nicht erheblich gewesen sind.

quote:
Falls eine polizeiliche Vernehmung von Ihnen als sinnvoll erachtet wird stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Überflüssig. Sollte die Polizei eine weitere Befragung als sinnvoll erachten wird sie sich ohnehin bei Dir melden. Dies ist allerdings unwahrscheinlich nachdem Du Dich schriftlich geäußert hast. Ich glaube auch nicht das es zu Deinem Vorteil wäre wenn Du bei der Polizei persönlich vorsprechen würdest.

Sinnvoll wäre wenn Du den Staatsanwalt wissen lassen würdest dass dir der Unfall und insbesondere die Verletzungen Deines Soius leid tun und Du Dich umgehend bei ihm nach seinem befinden erkundigt und für die erlittenen Verletzungen entschuldigt hast.

quote:
Studieren Sie Jura?
Nein. Ich bin weder Jurist noch Jurastudent. Im übrigen habe ich Dich bislang geduzt und denke, dass das auf Gegenseitigkeit beruhen sollte. Wenn Du Wert darauf legen solltest können wir uns natürlich auch siezen.

quote:
Oder woher kommt es dass sie sich in dieser Sache so gut auskennen?
Ich interessiere mich für Verkehrsrecht und bin schon seit längerer Zeit nicht nur in diesem Forum tätig. Beruflich habe ich damit nichts zu tun.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo wieder einmal,

mit dem "du" bin ich natürlich einverstanden, ist mir auch viel lieber so.

Was

quote:
Seit Ortseingang XXXXXXX Kolonnenfahrt mit gleich bleibender Geschwindigkeit, vermutlich 50 Km/h.
betrifft so fuhr ich zu diesem Zeitpunkt im fließenden Verkehr mit, und da das, wie in diesem Fall auch, in der Regel mäßige Geschwindigkeit bedeutet schaue ich da offen gestanden sehr selten auf den Tacho, nur wenn die Geschwindigkeit mir nach eigenem Gefühl zu hoch erscheint. Wenn ich freie Bahn habe schaue ich allerdings regelmäßig auf den Tacho, man ist besonders beim Krad sehr schnell mal schneller als man fahren darf...

Habe wie besprochen die Entfernungsangaben entfernt und auch den diesbezüglichen Hinweis. Und auch die anderen Formulierungen abgeändert.

Aus dem "geringen Abstand" in der Unfallbeschreibung habe ich "gering gewordenen Abstand" gemacht, so sollte sich keiner animiert fühlen noch eine vorausgegangene Abstandsunterschreitung (die nicht vorhanden war) als Owi zu ahnden.

Das Schuldeingeständnis habe ich auch entfernt, schließlich habe ich bei "Ich gebe die Straftat zu" (Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung) bereits ein Kreuz gemacht.

Was meine Versicherung betrifft so habe ich bereits das Resultat. Hochstufung von 125% auf 170%. Da ich aber aktuell nur gedrosselte Maschinen fahren darf wo 100% ungefähr 11 Euro Versicherungssatz pro Monat bedeuten ist das nicht so extrem schlimm.

Was den Text mit meiner Einschätzung der schwere der Verletzung des Sozius betrifft so habe ich folgendes angefügt: "Ich möchte damit nicht die Folgen eigenen Fehlverhaltens verharmlosen, es tut mir sehr leid dass außer mir auch mein Sozius verletzt wurde, und ich war sehr froh nach einigen Anrufen im Krankenhaus auch persönlich mit XXXXXXXX sprechen und mich entschuldigen zu können, und so erfuhr ich dass auch nach den Untersuchungen keine schweren Verletzungen festgestellt werden konnten, wofür ich sehr dankbar bin."

Das ist nebenbei gesagt nicht erfunden sondern war tatsächlich so, er ist ein sehr guter Freund von mir und als er da so dalag hatte ich schon einige Ängste auszustehen und mit große Sorgen gemacht, und war sehr froh dass er ansprechbar war und ich normal mit ihm reden und mich entschuldigen konnte. Er hatte Rückenschmerzen (durch die Prellung wie man im Nachhinein weiß) und entschied sich geistesgegenwärtig dafür am Boden liegen zu bleiben und wurde auch liegend von den Rettungskräften transportfertig gemacht, mit Halskrause stabilisiert und abtransportiert.

Und bitte sag mir bitte nochmal kurz ob diese Passage hier so in Ordnung ist:

"Angesichts des glücklicherweise eher leicht ausgefallenen Personenschadens bitte ich um Einstellung des Verfahrens und ggf. Abgabe an die Bußgeldstelle. Sollte eine Einstufung des Sozius als Schwerverletzter tatsächlich zutreffen oder andere Gründe eine der eben genannten Verfahrensweisen ausschließen erkläre ich mich hiermit mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen einverstanden."

Bitte kommentieren falls da noch etwas nicht gut ist...

MfG Krad-Student




-- Editiert am 08.11.2009 16:52

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
"Angesichts des glücklicherweise eher leicht ausgefallenen Personenschadens bitte ich um Einstellung des Verfahrens und ggf. Abgabe an die Bußgeldstelle. Sollte eine Einstufung des Sozius als Schwerverletzter tatsächlich zutreffen oder andere Gründe eine der eben genannten Verfahrensweisen ausschließen erkläre ich mich hiermit mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen einverstanden."
Inhaltlich in Ordnung. An der Formulierung könntest Du noch feilen, musst Du aber nicht.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

damit sind aktuell alle meine Fragen geklärt und ich werde das Schriftstück so der Polizei zukommen lassen.

Vielen Lieben Dank für die freundliche Hilfe. :-)

Sobald eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorliegt werde ich das hier angeben.

MfG Krad-Student

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Du kannst ja den gesamten Text hier noch einmal reinstellen bevor Du ihn an die Polizei schickst.

quote:
Vielen Lieben Dank für die freundliche Hilfe
Gerne geschehen.

quote:
Sobald eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorliegt werde ich das hier angeben.
Das wäre nett. Ist auch für uns immer interessant zu erfahren wie so eine Sache letztlich ausgegangen ist. Leider bekommen wir viel zu selten ein derartiges Feedback. Ich bin aber sehr zuversichtlich das Du mit einem blauen Auge davonkommen wirst. Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

ok, hier nochmal der ganze Text:

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Unfallhergang:
Seit Ortseingang XXXXX bin ich im fließenden Verkehr mit gleich bleibender Geschwindigkeit gefahren, ca. 50 Km/h. Kurz vor der späteren Unfallstelle schaute ich von der Fahrbahn weg nach links, ging dabei leicht vom Gas, nahm aber das Umschalten der Ampel von Grün auf Gelb & Rot nicht mehr wahr. Als ich wieder zurück auf die Straße schaute war das vorausfahrende Fahrzeug bereits im Stillstand bzw. kurz vor dem Stillstand. Einige wenige Meter Bremsstrecke blieben noch, ein Einschlag in das vorausfahrende Fahrzeug war auf Grund der Nässe der Straße und des gering gewordenen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug des Unfallgegners zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vermeidbar und fand statt. Die Positionen von Sozius XXXXXXXXX und mir direkt nach dem Unfall sind in der Skizze verzeichnet. (Skizze liegt bei, die selbe die auch meine Versicherung bekommen hat).

Personenschaden: Prellungen bei Sozius XXXXXXXXXXX und mir.

Sachschaden:
Soweit von mir erkennbar verbogenes Kofferraumblech und ein zersplittertes Rücklicht beim Unfallgegner.
Totalschaden bei meinem Krad, keine Kasko-Versicherung.
(Verbogene Gabel und Lenkergriffe, evtl. verzogener Rahmen, zersplitterte seitliche & vordere Verkleidungsteile, gerissener Schalldämpfer, zersplitterter Frontscheinwerfer und Blinker, zersplitterte Windschutzscheibe, und verbeulter Tank)


Bezüglich der schweren Verletzungen wie in Ihrem Schreiben angegeben haben ich und mein Studienkollege und Freund XXXXXXXXXXXX (der Betroffene Sozius) allerdings eine abweichende Meinung. Wir beide kennen die rechtlichen Grenzen zwischen schwerer und leichter Körperverletzung zwar nicht, aber die beiden Prellungen bei XXXXXXXXXXXX (bereits verheilt) erscheinen uns nach eigener Einschätzung nicht als schwere Verletzungen, und weitere Verletzungen bei XXXXXXXXX liegen nicht vor, der zweitägige Krankenhausaufenthalt diente der Beobachtung und somit der Sicherheit und nicht der Behandlung von schweren Verletzungen. Ich bitte Sie daher zu prüfen ob eine schwere Verletzung vorliegt.
Ich möchte damit nicht die Folgen eigenen Fehlverhaltens verharmlosen, es tut mir sehr leid dass außer mir auch mein Sozius verletzt wurde, und ich war sehr froh nach einigen Anrufen im Krankenhaus auch persönlich mit XXXXXXXXXXXX sprechen und mich entschuldigen zu können, und so erfuhr ich dass auch durch die Untersuchungen keine schweren Verletzungen festgestellt werden konnten, wofür ich sehr dankbar bin.

Angesichts des eher leicht ausgefallenen Personenschadens ersuche ich um Einstellung des Verfahrens und ggf. Abgabe an die Bußgeldstelle. Sollte eine Einstufung des Sozius als Schwerverletzter tatsächlich zutreffen oder andere Gründe eine der eben genannten Verfahrensweisen ausschließen erkläre ich mich hiermit mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen einverstanden.

Datum, Ort und mein Name mit Unterschrift
-----------------------------------------

Das mit dem "Bezüglich der schweren Verletzungen wie in Ihrem Schreiben angegeben haben ich und mein Studienkollege und Freund XXXXXXXXXXXX (der Betroffene Sozius) allerdings eine abweichende Meinung. [...]" habe ich so gelassen da meine eigene Meinung allein mir hier nach eigenem Gefühl zu wenig Gewicht zu haben scheint. (Es wird sicher angenommen dass ich hier als Betroffener keine unparteiische Meinung habe.) Und so ist die Sachlage gleich ausformuliert. Mein Sozius wird natürlich auch als Zeuge befragt, aber es schadet ja auch nicht sowas doppelt zu schreiben. ;-)

Falls noch Änderungen zu machen sein sollten, bitte sagen. Der Brief wird frühestens morgen auf die Reise gehen und ist auch noch nicht gedruckt.

Auf ein Feedback nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft kannst du dich verlassen. (Wie lange kann das dauern?)

Und danke fürs Daumendrücken. ;-)

MfG Krad-Student

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ich wiederhole mich. Aber ich würde die nasse Fahrbahn nicht erwähnen und auch nicht für den Sozius, der ohnehin auch ls Zeuge befragt wird, reden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Hm, ok,

wenn du das so mit Nachdruck nahelegst werd ichs ändern. Geänderte Passagen:

Jetzt ohne das mit der Nässe:
---------------------------
[...] ein Einschlag in das vorausfahrende Fahrzeug war auf Grund des bereits zu gering gewordenen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug des Unfallgegners zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vermeidbar und fand statt.
---------------------------

Und jetzt ohne die Meinung meines Sozius:
---------------------------
Bezüglich der schweren Verletzungen wie in Ihrem Schreiben angegeben habe ich allerdings eine abweichende Information. Ich kenne die rechtlichen Grenzen zwischen schwerer und leichter Körperverletzung zwar nicht, aber die beiden Prellungen bei XXXXXXXXXX (bereits verheilt) erscheinen mir nicht als schwere Verletzungen, und weitere Verletzungen bei XXXXXXXXXXX liegen meines Wissens nach nicht vor, der zweitägige Krankenhausaufenthalt diente der Beobachtung und somit der Sicherheit und nicht der Behandlung von schweren Verletzungen. Quelle meiner Informationen über das Verletzungsbild von XXXXXXXXXXXX sind Gespräche mit ebendiesem. Ich bitte Sie daher zu prüfen ob eine schwere Verletzung vorliegt.
---------------------------

Hm, jetzt wo ich es so lese finde ich es auch garnicht so schlecht wie ich gedacht habe... Das Wesentliche steht ja immernoch drin. Falls noch was unschön ist dann immer heraus damit, ich bin Kritikverträglich. ;-)

Danke für deine Hilfe. :-)

MfG Krad-Student


-- Editiert am 08.11.2009 21:39

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Finde ich auf jeden Fall besser so.

Jetzt könnten wir allenfalls über Worte nachdenken. So würde ich z.B. "Einschlag in" durch "Aufprall auf" ersetzen. Aber das macht inhaltlich keinen Unterschied.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Stimmt, klingt fachlicher. Habs ersetzt.

MfG Krad-Student

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

So, hier ein finales Update zur Situation. Gestern habe ich einen Brief von der Polizei erhalten den ich angsterfüllt mit zittrigen Händen geöffnet habe, und drin stand etwas was ich kaum glauben konnte. Ich habe heute nochmal bei der Polizei nachgefragt um sicherzugehen, und ich muss tatsächlich nur 35 Euro zahlen, und Punkte gibts auch keine. Aus der vorgeworfenen fahrlässigen Körperverletzung ist folgende Verkehrsordnungswiedrigkeit geworden:
"Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug." Und noch ein paar Paragrafen...Das steht auch noch "ES: 3000 Euro / FS: 2000 Euro" Ich vermute ES steht für Eigenschaden und FS für Fremdschaden, aber sicher bin ich mir da nicht...
Jedenfalls bin ich nochmal sehr glimpflich davongekommen und empfinde Dankbarkeit für die Milde der Strafe die mir erteilt wurde, ich hatte wirklich Schlimmeres erwartet.

Nochmals vielen Dank für die Hilfe die ich hier im Forum erfahren habe, jede meiner Fragen wurde ersthaft und kompetent beantwortet, großes Lob! Ich werde diese Seite weiterempfehlen.

PS: Ich habe mit etwas finanzieller Unterstützung aus der Verwandschaft bereits ein neues Bike anschaffen können, eine Kawasaki ZX-9R, und dieses Jahr gehts mit mehr Aufmerksamkeit und weniger Blicken zu hübschen Mädels durch den Verkehr. ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Krad-Student,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Es wundert mich allerdings, dass Dich der glückliche Ausgang des Verfahrens gewundert hat. Dies entspricht doch exakt der Prognose dieses Forums.

Mit dem neuen Bike wünsche ich Dir allzeit gute Fahrt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Naja, ich hätte nur erwartet dass da noch etwas von der Staatsanwalt kommt, ein Brief mit Infos über die Verfahrenseinstellung und evtl. daran geknüpfte Bedingungen...
Ein Freund ist bei Schneematsch und starkem Wind mit dem Auto bei 40 Km/h gegen einen Baum gerutscht/geblasen worden, Totalschaden... Und er bekam 140 Euro Strafe für fahren mit unangemessener Geschwindigkeit... Und ich habe im Gegensatz zu diesem doch eher geringen Fehler (bzw. Ordnungswiedrigkeit) eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung) begangen und auch zugegeben, und ich denke dass mein Fehlverhalten wie auch die Folgen in meinem Falle schwerwiegender sind, und ich zahle nur 35 Euro "Verwarngeld"? Das erschien mir ehrlich gesagt extrem unwarscheinlich, und ich finde es noch immer sehr verwunderlich dass hier soviel Milde walten gelassen wurde. Ich bin darüber natürlich sehr froh und auch dankbar, auch wenn ich es gemessen an der Verhältnismäßigkeit nicht ganz nachvollziehen kann...
Ich hatte vom Gefühl her und nach meinem Rechtsempfinden eine Einstellung des Verfahrens gegen finanzielle Auflagen (200 - 500 Euro) erwartet und mich darauf auch eingestellt...


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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

OK. Einn Schreiben von der Staatsanwaltschaft mit der Mitteilung, dass das Strafverfahren eingestellt und zur Ahndung der Owi an die zuständige Behörde abgegeben wurde hätte ich auch erwartet. Das ist vermutlich irgendwo auf der Strecke geblieben.

Ansonsten ist alles ganz normal gelaufen. Auch bei Deinem Kumpel. Ich zitiere mal aus diesem Thread:

quote:
>>Witterungsverhältnisse: mäßiger Regen, nasse Straße, Himmel bedeckt

quote:
Würde ich weglassen. Daraus könnte man auch eine dem Wetter nicht angepasste Geschwindigkeit konstruieren. Würde die Sache nur teurer machen. Außerdem gäbe es dann auch bei Abgabe an die Bußgeldstelle u.U. Punkte.
Dir wurde eine kurze Unaufmerksamkeit vorgeworfen. So etwas sollte zwar nicht passieren, kann aber letztlich wirklich jedem, auch dem allerbesten und umsichtigsten Kraftfahrer, passieren. Auf die Witterungsverhältnisse kann man sich dagegen einstellen und muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise entsprechend anpassen. Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber dahingehend Rechnung, dass er für diese beiden Owis sehr unterschiedliche Tarife vorsieht.

Hätte es Dein Kumpel so darstellen können, dass er kurzzeitig abgelenkt war weil er z.B. gerade eine neue CD eingelegt hat wäre er vielleicht auch mit 35€ davongekommen. Wenn er eingeräumt hat, dass er aufgrund der Straßenglätte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat liegt auf der Hand, dass er seine Fahrweise nicht den Strassen- und Witterungsverhältnisse angepasst hatte. Damit ist der höherere Tarif zu entrichten. Entsprechende Schleuderspuren auf der Fahrbahn können natürlich auch ein Indiz für eine nicht angepasste Fahrweise darstellen. Dein Kumpel hätte es aber zumindest versuchen können den Unfall als Folge einer kurzen Unaufmerksamkeit darzustellen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert am 01.02.2010 02:59

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Bei einem typischen Auffahrunfall spricht der 'Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand (§ 4 I 1 StVO ), durch unangepasste Geschwindigkeit (§ 3 1 StVO ) und/oder durch allgemeine Unaufmerksamkeit (§ 1 II StVO ) den Unfall schuldhaft verursacht hat.


Bei Dir wurde offensichtlich §1 zugrundegelgt, während bei Deinem Freun §3 zum Tragen kam.
Freudenfeuer hat gute Arbeit geleistet und Dich genau vor den Fallstricken bewahrt, die der Staatsanwalt geprüft haben wird.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Krad-Student
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 20x hilfreich)

Das ist wahr, ich danke auch sehr dafür dass Freudenfeuer mir hier so geholfen hat, ansonsten wäre ich garantiert voll ins Messer gelaufen und hätte auch über 100 Euronen berappen müssen...
Ich werde dieses Wissen weitergeben an Bekannte die solche Situationen erleben, denn das wird bestimmt mal wieder passieren.

Big THX an Freudenfeuer, schwer zu glauben dass das kein Anwalt ist, bei derart üppigen sachlichen Kenntnissen!

Gruß Krad-Student

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Vielen Dank für die Blumen. Das baut auf. :)

Noch ein letzter Hinweis:

Die 35€ sollten unbedingt vollständig und fristgerecht dem Konto der zuständigen Behörde gutgeschrieben werden. Sonst wäre ein Bußgeldbescheid die Folge, der dann zusätzliche 23,50€ kosten würde.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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