Verkehrsunfall mit Radfahrer, eig. keine Schuld

7. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
schuemanski01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)
Verkehrsunfall mit Radfahrer, eig. keine Schuld

Hallo zusammen,

ich hatte am vergangenen Samstag einen Verkehrsunfall.

Ich wollte rechts auf eine Einbahnstraße abbiegen. Neben der Fahrbahn der Einbahnstraße befindet sich ein Radweg, der Bestandteil der Einbahnstraße ist (inkl. Richtungspfeilen auf dem Radweg).
Ich bin entsprechend langsam bis zum Fahrradweg vorgefahren und habe auch nach links und rechts geschaut (ich musste ja die Vorfahrt der Einbahnstraße beachten). Da ich nichts sehen konnte, bin ich weiter vorgefahren, habe nochmals nach links und rechts geschaut und habe den Abbiegevorgang eingeleitet. Unmittelbar nach dem Anfahren (ich hatte nicht einmal Schrittgeschwindigkeit bzw. noch habe ich eingelenkt) ist von rechts ein Fahrradfahrer in mein Auto gefahren. Der Fahrradfahrer ist entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Fahrradweg unterwegs gewesen, hatte keine Beleuchtung am Fahrrad und war dunkel gekleidet. Zum Unfallzeitpunkt war es bereits dunkel.
Gestern hatte ich dann einen Anhörungsbogen wegen fahrlässiger Körperverletzung in der Post bei dem ich als Verursacherin aufgeführt wurde.

Ich sehe keine Schuld bei mir, da sich der Fahrradfahrer mehrfach falsch verhalten hat (unerlaubte Fahrtrichtung, kein Licht). Außerdem hätte der Fahrradfahrer mich auch sehen müssen, da ich ja langsam vorgefahren war.

Das Problem ist allerdings, dass sich der Fahrradfahrer das Bein gebrochen hat. An meinem Auto selbst ist kein Schaden festzustellen.

Wer ist nun Schuld?

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

beide.


-----------------
""

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schuemanski01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

warum beide?
ich habe mich doch nicht verkehrswidrig verhalten.

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe hier die überwiegende, wenn nicht gar die volle Schuld bei dem Radfahrer, insbesondere weil er ohne Licht unterwegs war (vorausgesetzt, es war schon richtig dunkel).
Je nach Situation käme eine Mitschuld in Betracht, wenn du den unbeleuchteten Radfahrer trotzdem hättest sehen können/müssen - etwa aufgrund einer guten Straßenbeleuchtung.
Außerdem haftest du immer obligatorisch aufgrund der Betriebsgefahr.

Wurde von der Polizei dokumentiert, dass er kein Licht und dunkle Kleidung an hatte?

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schuemanski01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Es war schon richtig dunkel und auch die Polizei hat aufgenommen, dass er ohne Licht unterwegs war. Das ist auch nicht streitig, da das Fahrrad eine defekte (vor dem Sturz defekte) Taschenlampe mit Paketklebebahn am Lenker befestigte "Beleuchtung" aufwies.
Der Beamte vor Ort hat nur gesagt, dass "wir uns über den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrrades nicht unterhalten müssten".

Die Beleuchtung der Straße war lediglich auf der anderen Fahrseite und der Radfahrer ist komplett im dunklen gefahren.

Ich habe die Info von meiner Versicherung bekommen, dass es die Betriebshaftung so nicht mehr gibt, da die Radfahrer im allgemeinen "bewiesen" haben, dass sie sehr oft alleinige Schuld haben.

Bei der Rechtschutz liegt das Problem. Musste leider feststellen, dass ich keine - entgegen meiner Annahme - abgeschlossen habe.

Ein befreundeter Rechtsanwalt hat sich jedoch meine Aussage gemäß Anhörungsbescheid durchgelesen und meinte, da ich zwei Zeugen habe, dass Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt werden sollte.

Aber wirklich sicher bin ich mir nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
da das Fahrrad eine defekte (vor dem Sturz defekte) Taschenlampe
Und läßt sich das in den Klammern auch beweisen? Oder bestreitet der Radfahrer das gar nicht?

quote:
Die Beleuchtung der Straße war lediglich auf der anderen Fahrseite und der Radfahrer ist komplett im dunklen gefahren.
Gut (für dich).

quote:
da ich zwei Zeugen habe,
Auch gut, ideal wäre wenn sie völlig unabhängig wären (also keine Mitfahrer bei dir), ist das so?

quote:
dass Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt werden sollte.
Denke ich auch.
Du musst wissen, dass das Verfahren quasi automatisch eröffnet wurde. Die Polizei musste aufgrund des Personenschadens und der nicht ganz eindeutigen Schuldfrage eine Anzeige schreiben, und dann geht das halt seinen Gang.
Ich würde es in diesem Fall und im ersten Schritt noch ohne Anwalt versuchen, Chancen auf Einstellung sind recht gut.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schuemanski01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Dass der Radfahrer ohne Licht unterwegs war ist unbestritten und gibt der Radfahrer auch zu.

Ich habe einmal meinen Beifahrer als Zeugen und dann noch einen unabhängigen Zeugen, der selbst bei der Polizei arbeitet und sofort angehalten hat und mir seine Visitenkarte gegeben hat. Er sagte auch unmittelbar, dass ich keine Schuld habe und den Radfahrer gar nicht hätte sehen können und aufgrund der Einbahnstraßenregelung auch nicht damit hätte rechnen müssen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Nur mal so zum nachdenken: wenn die Zeugen genau gesehen haben, dass der Radfahrer ohne Licht gefahren ist, dann müssen Sie ihn doch gesehen haben. Oder schließen die Zeugen etwa daraus, dass sie nichts gesehen haben, dass der Radfahrer ohne Licht gefahren sein muss.

Wenn also drei Zeugen den Radfahrer im Dunkeln ohne Licht gesehen haben, dann hätte auch die TE den Radfahrer sehen können.

Hier mal ein Beispiel aus Berlin:
http://www.123recht.net/article.asp?a=101957

In Berlin wird das öffentliche Interesse bejaht, wenn sich das Unfallopfer einen Bruch zugezogen hat. Ich würde daher nicht so einfach mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen.

-----------------
""

-- Editiert am 08.03.2013 15:27

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Nur mal so zum nachdenken: wenn die Zeugen genau gesehen haben, dass der Radfahrer ohne Licht gefahren ist, dann müssen Sie ihn doch gesehen haben


Warum?....der Radfahrer kam aus dem Nichts und flog über die Kühlerhaube....erst, nachdem er flog, sahen wir ihn...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Und woher wissen wir dann, dass er kein Licht an hatte?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


Wir wissen es nicht, aber der TE:

quote:<hr size=1 noshade> Der Fahrradfahrer ist entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Fahrradweg unterwegs gewesen, hatte keine Beleuchtung am Fahrrad und war dunkel gekleidet. Zum Unfallzeitpunkt war es bereits dunkel.

und......
Zitat:
Dass der Radfahrer ohne Licht unterwegs war ist unbestritten und gibt der Radfahrer auch zu <hr size=1 noshade>





Zitat:
Das Amtsgericht Mitte hat in seinem Urteil vom 31.10.2006 (Az: 106 C 3072/06 ) entschieden, dass ein Radfahrer in einer Großstadt ohne Beleuchtung nicht unsichtbar ist.



Das AG hat dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht entschieden. Auch ein LG,OLG oder gar der BGH können dies nicht entscheiden.
Allenfalls wurde aufgrund eines OT oder durch Einholung eines SV -Gutachtens festgestellt, dass Belin auch bei Nacht nicht dunkel ist.


-----------------
""

-- Editiert meri am 08.03.2013 16:14

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schuemanski01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Unabhängig von dem Fall aus Berlin, liegt in meinem Fall auch keine Großstadt vor. Wenn man es nett meint, dann eine Kleinstadt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Hat man in Berlin die StVO ganz oder teilweise ausser Kraft gesetzt?

17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Das AG hat dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht entschieden. Auch ein LG,OLG oder gar der BGH können dies nicht entscheiden.
Allenfalls wurde aufgrund eines OT oder durch Einholung eines SV -Gutachtens festgestellt, dass Berlin auch bei Nacht nicht dunkel ist.


Sie wissen mal wieder nix und das wissen Sie natürlich auch noch besser. Bravo! Ich freue mich, dass Sie meine Beiträge so aufmerksam verfolgen. Noch mehr freuen würde ich mich, wenn sich dadurch auch ein bisschen Wissen bei Ihnen anhäufte.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Jedenfalls nicht in Berlin bei Nacht

Das Amtsgericht Mitte hat in seinem Urteil vom 31.10.2006 (Az: 106 C 3072/06 ) entschieden, dass ein Radfahrer in einer Großstadt ohne Beleuchtung nicht unsichtbar ist. Der Unfall ereignete sich im Innenstadtgebiet von Berlin, wo zweifellos keine völlige Dunkelheit herrscht <hr size=1 noshade>


Da das Urteil nicht veröffentlicht ist, bezweifle ich schon einmal dessen Vorhandensein überhaupt. Sollte es wider erwarten tatsächlich so ergangen sein:

Der Richter hat also bei gleichen Beleuchtungs/Vekehrsverhältnissen gebannt und gespannt an der Unfallstelle auf einen ankommenden Radfahrer gewartet?
Stand der Richter oder saß er in einem Pkw?
Warum war der Lkw nicht da, hinter dem der Radfahrer im Windschatten fuhr, als es zu dem Unfall kam?


Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Carsten Meinecke ist die Vertretung von Radfahrern.


Kann es sein, dass man dadurch eine Art 'Betriebsblindheit' erleidet? :???:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Und dies sogar am hellen Tage:

Der Radfahrer, hier als Kl. bezeichnet, trägt die Hauptschuld zu 2/3.

Der Kl. machte materielle und immaterielle Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 19. 9. 1989 geltend. Gegen 15.35 Uhr fuhr der Kl. mit seinem Fahrrad auf der T.-Straße in M. in nördlicher Richtung.....
....
Den Kl. trifft auch im Verhältnis zu den Bekl. zu 2 und 3 ein Mitverschulden. Jeder Verkehrsteilnehmer muß damit rechnen, daß aus haltenden Fahrzeugen jemand aussteigt (überdies hat die Bekl. zu 2 geblinkt), und muß darauf gefaßt sein, entsprechend zu reagieren (vgl. auch OLG Koblenz VRS 4, 489 (490)). Im Verhältnis zur Betriebsgefahr ist das Verschulden des Kl. höher zu bewerten als bei der Haftungsverteilung zwischen dem Kl. und dem Bekl. zu 1, den ja ein Mitverschulden trifft

Der Senat wertet hier das Mitverschulden des Kl. mit 2/3. Andererseits ist das Mitverschulden des Kl. nicht so hoch (es handelt sich bei seiner Fahrweise um eine im Großstadtverkehr vielfach zu beobachtende Unsitte mancher Radfahrer, relativ nahe an stehenden Kfz vorbeizufahren), daß die vom Pkw ausgehende Betriebsgefahr zurücktreten könnte.



OLG München
28.10.1994
10 U 4858/93


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

@ meri
Vielleicht hilft es Ihnen, wenn sie sich auf den TE und weniger auf mich konzentrieren.

Der TE schildert, dass Zeugen den Radfahrer trotz der schlechten Lichtverhältnisse, trotz der fehlenden Beleuchtung und auch mit der dunklen Kleidung gesehen haben. Die Zeugen haben gesehen, dass der Radfahrer ohne Licht gefahren ist. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn die Zeugen den Radfahrer überhaupt gesehen haben.

In diesem Zusammenhang wollte ich durch das Urteil belegen, dass es Gerichte gibt, die einem Radfahrer ohne Licht nicht per se die Schuld zuweisen. Ob sie glauben, dass es dieses Urteil gibt, ist mir herzlich egal.

Ich bin doch nicht betriebsblind, nur weil ich viele Radfahrer vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Verteidigung bei Fahrerflucht. Die wird hauptsächlich von Kraftfahrzeugführern begangen. Ich bin deswegen nicht betriebsblind gegenüber Autofahrern.

-----------------
""

-- Editiert am 12.03.2013 17:06

2x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

@ lou-heiner
Haben Sie Schwierigkeiten die deutsche Sprache zu verstehen? Oder wollen Sie nur ein bisschen stänkern?

Wieso glauben Autofahrer, dass Radfahrer absichtlich in Hindernisse fahren? Nach meiner Erfahrung versuchen Radfahrer, Kollisionen zu vermeiden.

zum Thema:
Entweder der Zeuge hat den Unfallhergang gesehen - dann war der Radfahrer (auch für den TE) sichtbar. Oder der "Zeuge" erklärt sich nachträglich den Unfallhergang und glaubt, er habe etwas gesehen, - dann ist er schlicht kein Zeuge, weil er tatsächlich nix gesehen hat.

Der TE befindet sich in einem Strafverfahren und dort geht es allein darum, ob er einen Fehler gemacht hat. Der TE hatte die Vorfahrt zu gewähren. Er schaut sogar bei einer Einbahnstraße nach rechts und links. Er tastet sich vor und es kommt zum Unfall.

Ja - der Radfahrer hat einige Fehler gemacht. Darauf kommt es aber nicht an. Es geht allein darum, ob Fehler des TE (mit-)ursächlich für den Unfall waren. Der TE muss den Unfall nicht alleine verursacht haben. Es könnte sein, dass beide was falsch gemacht haben.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Sehe ich nicht so.
Auch wenn der Radfahrer ohne Licht unterwegs war, konnte er durch die Zeugen wahrgenommen werden ( er konnte gesehen werden). Wie so nicht vom TE? Der Radfahrer fuhr entgegen der gekennzeichneten Fahrtrichtung auf einem Fahradweg. Das darf er natürlich nicht. Der TE darf natürlich auch den Radfahrer deshalb nicht umfahren. Der TE im Auto hätte eindeutig mehr sorgfaltspflicht walten lassen müssen ( gerade auch an stellen wo Fahrradwege kreuzen!). Dumm ist natürlich auch der Umstand, dass der TE langsam und mit diversem Anhalten sich an die Kreuzung/Einmündung herangetastet hat, so das der Radfahrer sicher annahm ihm wird die "freie Fahrt" durch den TE ( Autofahrer) gewehrt was sehr nobel gewesen wäre. Viele Verkehrsteilnehmer vergessen immer wieder den §1 der StvO, gerade den schwächeren im Straßenverkehr gegenüber ! ;)
Ich bleib bei meiner ersten Aussage: "beide"!


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Da gibt es allerdings noch eine abartige Meinung:

Entgegen seiner in der Berufungsbegründung geäußerten Rechtsauffassung ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet sind, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen (so ausdrücklich BGH, VersR 1982, 94 - juris-Rdnr. 14; ebenso OLG Hamm, OLGR 97, 43 06.10.1981 - VI ZR 296/79

OLG Celle 14. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 28.04.2010
Aktenzeichen: 14 U 157/09
Dokumenttyp: Urteil


Ein Freifahrtschein für Radfahrer?

Im Gegenzug stellt sich die Frage:
Wieso hat der Radfahrer den PKW nicht gesehen und rechtzeigig angehalten, um den Unfall zu vermeiden, sitzt er doch höher als ein PKW-Fahrer und kann somit weiter nach vorne sehen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Wieso hat der Radfahrer den PKW nicht gesehen und rechtzeigig angehalten, um den Unfall zu vermeiden, sitzt er doch höher als ein PKW-Fahrer und kann somit weiter nach vorne sehen.

In dieser Situation befand ich mich bereits, kann daher etwas dazu sagen.

Ich wurde auf einem Rechtsabbiegerstreifen (über den ein Radweg führt der von beiden Seiten befahren werden soll, was auch so gekennzeichnet ist) vom Fahrrad geholt.

Der Autofahrer blieb stehen und als ich noch ca. 3 m entfernt war, fuhr er an, sodass ich keine Chance mehr hatte zu bremsen oder auszuweichen. Aufgrund der Tatsache, dass er stand und sich zur einen Seite der freien Fahrt vergewisserte, habe ich auch nicht damit gerechnet, dass er plötzlich anfahren würde.

Evtl. unterlag der Fahrradfahrer, mit dem der TE zusammengestoßen ist, demselben Irrtum. Weit entfernt kann er ja nicht gewesen sein, wenn es kurz nach dem Anfahren bereits gekracht hat (was bei mir übrigens auch der Fall war). Dies entschuldigt natürlich nicht, ohne Beleuchtung unterwegs zu sein, sofern dies u.a. ursächlich gewesen sein mag.

-----------------
"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

So wie ich den TE verstanden habe hat der Fahrradfahrer selber zu gegeben das er ohne Licht gefahren ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
schuemanski01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Einmal zur besseren Verständlichkeit:

1. ja, der Radfahrer hat zugegeben ohne Licht gefahren zu sein

2. Der Zeuge, der sich auf der Einbahnstraße befand und vor dem ich abbiegen wollte (was ich auch ohne Vorfahrtsverletzung getan hätte), ist zum einen selbst Polizist, wodurch eher eventuell eine höhere Aufmerksamkeit für "Fehler im Straßenverkehr" besitzt und zum anderen, konnte er den Radfahrer an einer Stelle bereits sehen, wo der Fahrradweg beleuchtet war.

Ich konnte den Radfahrer jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht sehen, da ich vor dem Radweg gehalten habe und die Sicht nach rechts durch ein dort - zugegebenermaßen sehr ungünstig - stehenden Haus versperrt war. In dem Moment, als ich die Sicht nach rechts hatte (beim Herantasten) befand sich der Radfahrer außerhalb einer beleuchteten Fläche (die Beleuchtung "wechselt" an dieser Stelle die Fahrbahnseite).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
In dem Moment, als ich die Sicht nach rechts hatte (beim Herantasten) befand sich der Radfahrer außerhalb einer beleuchteten Fläche (die Beleuchtung "wechselt" an dieser Stelle die Fahrbahnseite).


Das ist falsch.

Nur Sie kennen den Zeitpunkt, als Sie die Sicht nach rechts hatten. Also können nur Sie (und kein anderer Zeuge) angeben, was sie gesehen haben, als sie nach rechts gesehen haben.

- Sie könnten nur dann sicher sagen, dass sich der Radfahrer zum fraglichen Zeitpunkt außerhalb der beleuchteten Fläche befand, wenn Sie ihn gesehen haben.

- Tatsächlich haben Sie den Radfahrer aber nicht gesehen. Sie können dann nicht sagen, wo genau sich der Radfahrer befand. Das menschliche Gehirn neigt dazu, Lücken sinnvoll zu schließen. Wenn Sie also tatsächlich den Radfahrer nicht gesehen haben, dann wird Ihr Gehirn dafür sorgen, dass diese Wissenslücke durch eine für Sie plausible Erklärung geschlossen wird.

Ich bin weder für noch gegen Radfahrer oder Autofahrer.

Aufgrund der Verletzungen wird die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft das Verfahren nicht einfach einstellen. Auch der Radfahrer wird für sein Fehlverhalten ein Bußgeldverfahren bekommen.

In Ihrem Verfahren wird beurteilt, ob Sie einen Fehler gemacht haben und ob dieser (mit-)ursächlich für den Unfall war. Hier könnten Sie schlicht die Vorfahrt des Radfahrers missachtet haben. Da der Polizist, der vermutlich weiter von dem Radfahrer entfernt war, diesen gesehen hat, hätten auch Sie den Radfahrer sehen können.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Das menschliche Gehirn neigt dazu, Lücken sinnvoll zu schließen


ja, zum Beweis:

quote:
Da der Polizist, der vermutlich weiter von dem Radfahrer entfernt war, diesen gesehen hat, hätten auch Sie den Radfahrer sehen können.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

@ meri

Sie sind da eine Ausnahme. Ihr Gehirn weigert sich erfolgreich, offensichtliche Lücken zu schließen. :devil:

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Das Ganze ist ein handwerkliches Problem. Wie der Gesetzgeber auf den Irrsinn kommt, daß Radwege Vorrang haben, ist nicht zu ergründen. Diese Regelung fördert sogar die Unfallgefahr.

quote:
Ihr Gehirn weigert sich erfolgreich, offensichtliche Lücken zu schließen.

Advokatchen:
Naja, was sich weigert, ist jedenfalls vorhanden :devil:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12