Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Forums,
ich bin neu im Forum und hoffe, dass mir die ein oder andere Antwort helfen kann.
Vielen Dank schonmal.
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
Jeden morgen auf meinem Weg zur Arbeit laufe ich eine verkehrsberuhigte Straße entlang.
Jeden morgen werde ich dort von einem Radfahrer ohne zu klingeln überholt, welcher absichtlich deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit (um nicht zu sagen er rast) so dicht an mir vorbei fährt, dass er mich jedes Mal dabei streift.
Letztens hat er mir zugerufen, dass ich am Rand der Straße zu gehen hätte... Heute hat er mir den Stinkefinger gezeigt, nachdem ich ihn gefragt habe, warum er immer noch nicht die StVo gelernt habe.
Ich würde gern mehrere Meinungen dazu hören und wissen, wer überhaupt im Recht ist an dieser Stelle.
Es handelt sich also um einen verkehrsberuhigten Bereich.
Die Straße ist eine Einbahnstraße und das blaue Schild mit den spielenden Kindern zeigt nur zu Beginn in beide und am Ende der Straße nur in eine Richtung. Ich laufe quasi verkehrt herum in diese Straße herein (Wo das Schild nur in eine Richt zeigt) und auch der Radfahrer kommt also aus dieser Richtung. Am Anfang der Straße steht da nur das Schild "Radfahrer frei".
Es gibt eine Art Bürgersteig auf dieser Straße muss ich dazu sagen, jedoch benutzt fast jeder dort die Straße.
Ich behindere den Radfahrer nicht, es ist genug Platz und ich hätte kein Problem damit noch mehr Platz zu machen, wenn er klingeln würde.
Meine Frage ist nun: gilt in diesem Falle trotzdem Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer und Rücksicht auf die Fußgänger?
Wie sollte ich mich verhalten?
Vielen Dank und viele Grüße
David
Verkehrsverhalten Fahrradfahrer im verkehrsberuhigten Bereich
2. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 2. September 2019 | 08:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsverhalten Fahrradfahrer im verkehrsberuhigten Bereich
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 2. September 2019 | 12:43
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ja und ja. Wobei es in der Praxis an Umsetzung bzw. Durchsetzung beim ersteren scheitern wird.Zitatgilt in diesem Falle trotzdem Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer und Rücksicht auf die Fußgänger? :
Entweder proaktiv zukünftig den "Bordstein" nutzen, oder weiterhin auf Konfrontationskurs gehen. Mit dem Risiko, dass man eben irgendwann über den Haufen gefahren wird. Auch wenn man in der Sache dann unschuldig ist.ZitatWie sollte ich mich verhalten? :
Und jetzt?
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