Verkehrszeichen 241 Bedeutung

22. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrszeichen 241 Bedeutung

Hallo zusammen
Folgende Frage.Vor einer Schule ist neben der Hauptstraße nur einseitig ein Gehweg und Radweg.Dieses ist beschildert mit dem Schild Runder Blauer Kreis links bei Draufsicht ein Rad dann Senkrechtersteich mittig und rechts Fußgänger.

Da drunter befindet sich ein Schild mit 2 Pfeilen.Unter dem Rad ist ein Pfeil der bei Draufsicht nach unten zeigt.Bei dem Fußgänger nach oben.

Angenommen ein Radfahrer fährt auf diesem Weg in Fahrtrichtung wie die Autos und einer auf dem selben Weg in Fahrtrichtung gegen dem Autoverkehr.

Wer verhält sich richtig und würde bei einem Unfall die Schuld bekommen?

Gerne falls erlaubt sende ich ein Bild von dem Schild

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1740 Beiträge, 382x hilfreich)

Getrennter Geh- und Radweg in beide Richtungen.

Zitat (von kixa):
Wer verhält sich richtig und würde bei einem Unfall die Schuld bekommen?

Nunja, im allgemeinen bekommt man keine Schuld, wenn man sich richtig verhält ;)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Wer verhält sich richtig


Beide, da der Radweg in beide Richtungen benutzt werden darf.

Zitat (von kixa):
und würde bei einem Unfall die Schuld bekommen?


Derjenige, der sich falsch verhalten hat, weil er z.B. weil der die linke Seite des Radwegs in Fahrtrichtung genommen hat.

Zitat (von kixa):
Gerne falls erlaubt sende ich ein Bild von dem Schild


Nicht nötig, da es sich um Zeichen 241-30 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1000-31 handeln dürfte.

-- Editiert von hh am 22.07.2021 11:38

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#3
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Derjenige, der sich falsch verhalten hat, weil er z.B. weil der die linke Seite des Radwegs in Fahrtrichtung genommen hat.


Nicht falsch verstehen ich kenne mich nicht so mit den Schildern aus.Aber besagt das Schild nicht das man Links fahren muss wenn das Schild vor einem ist und das Rad Links ist und Fußgänger rechts?Es gibt das gleiche Schild ja auch wo es anders rum ist also Rad Rechts und Fußgänger Links.

Die beiden Pfeile besagen ja nicht die genaue Richtung oder sehe ich das Falsch?

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1740 Beiträge, 382x hilfreich)

Sorry, aber vielleicht soltest Du Dich auch mal in der StVO SCHULEN. Die hat auch Regelungen für Fußgänger ;)

Das runde Schild besagt, dass der Weg sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern genutzt werden MUSS.
Der senkrechte Strich im Schild (es gib das Schild auch mit waagerechtem Strich) besagt, dass die zu nutzenden Bereiche getrennt sind. In der Praxis wird dies meistens durch unterschiedliche Pflasterfarben "verdeutlicht".
Das Zusatzschild darunter, mit den beiden gegenläufigen Pfeilen, ist in der StVO zwar nich ausdrücklich geregelt, es besagt aber, dass dies in beide Fahrtrichtungen gilt.

Der Rest regelt sich nach §1 StVO - gegenseitige Rücksichtnahme.

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Es gibt das gleiche Schild ja auch wo es anders rum ist also Rad Rechts und Fußgänger Links.


Die zeigen an, welche Seite des Weges für Radfahrer und welche für Fußgänger vorgesehen ist.
Normalerweise sollte die straßennahe Seite für die Radfahrer sein.

Zitat (von de Bakel):
Der senkrechte Strich im Schild (es gib das Schild auch mit waagerechtem Strich) besagt, dass die zu nutzenden Bereiche getrennt sind.


Senkrecht: abgetrennte Bereiche
Waagrecht: gemeinsame Nutzung des ganzen Wegs

@TE: Wenn es so wäre wie Du das in Dein Beispiel reininterpretiert hast, dann dürften die Radfahrer nur entgegen der Fahrtrichtung fahren und die Fußgänger nur in Fahrtrichtung laufen ;)

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Der senkrechte Strich im Schild (es gib das Schild auch mit waagerechtem Strich) besagt, dass die zu nutzenden Bereiche getrennt sind. In der Praxis wird dies meistens durch unterschiedliche Pflasterfarben "verdeutlicht".


Das es getrennt ist war mir klar.Und das es besagt Hier fahren Radfahrer Links auch.Und nein es ist weder Farblich noch sonstiges markiert.

Nur durch die beiden Pfeile drunter ergab sich mir nicht wirklich ein Sinn da nun aber ja danke dafür.

Ich bin davon ausgegangen das es besagt das man Links zur Straßenseite fährt was wohl falsch war.

Zitat (von de Bakel):
Der Rest regelt sich nach §1 StVO - gegenseitige Rücksichtnahme.


Sollte es ja tut es aber nicht immer.

Zum Fall
Meine Tochter 10Jahrd fuhr auf dem besagtem weg Links von der Schule nach Hause.Rechte Seite viele Kinder die zu Fuß waren.Plötzlich kam ein Mann entgegen der kurz vor meiner Tochter die Seite wechselte und vor Ihr stand. Da meine Tochter sich so erschrocken hat fuhr sie gegen ein Parkenden Auto.

Nun hat sie eine Ordnungswidrigkeit bekommen da sie falsch gefahren ist.

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#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Nun hat sie eine Ordnungswidrigkeit bekommen da sie falsch gefahren ist.


Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sowieso auf Gehwegen fahren. Also ist es doch eigentlich völlig egal, welches Verkehrszeichen dort steht.

Außerdem können Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres keine Ordnungswidrigkeit begehen (§12 Abs.1 OWiG) :???:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Plötzlich kam ein Mann entgegen der kurz vor meiner Tochter die Seite wechselte und vor Ihr stand.
Wo genau war denn der Unfallort? Auf dem Radweg, oder auf dem Gehweg? Denn Schuld sollte der sein, der da nichts zu suchen hatte (einschränkend: ein Fußgänger darf natürlich auch den Radwegteil überqueren oder auch kurzzeitig nutzen, etwa zum überholen, aber dann ist es eben sein Risiko - ähnlich wie beim Betreten einer Straße).

Weiter oben schreibst du, dass es keine Trennung gibt, daher hätte ich schon gerne ein Bild (nicht von den Schildern, sondern vor allem von dem Weg).

Und was ist eigentlich mit dem Schaden an dem Auto? Das dürfte doch das weitaus größere Problem sein. Und dafür haftet die Tochter durchaus (können wir aber noch länger drüber diskutieren). Seid ihr Haftpflichtversichert? Wenn ja dann kein Problem, Schaden melden und die machen lassen.

Zitat:
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ...
Da ist die Tochter aber schon knapp drüber.

Zitat:
Außerdem können Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres keine Ordnungswidrigkeit begehen (§12 Abs.1 OWiG)
Etwas kleinkariert, aber: Begehen können sie schon, nur bestraft werden können sie nicht (nicht rechtsgültig jedenfalls).
Falls wirklich ein Verwarngeld festgesetzt wurde sollte daher Einspruch eingelegt werden.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 23.07.2021 14:52

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Nun hat sie eine Ordnungswidrigkeit bekommen da sie falsch gefahren ist.


Deine 10-jährige Tochter? Die ist doch noch gar nicht strafmündig.

Zitat (von kixa):
Und nein es ist weder Farblich noch sonstiges markiert.


Das ist erstaunlich und nach meiner Auffassung nicht zulässig. Daher wäre auch für mich ein Bild dieses Weges interessant.

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