Ich habe vor 3 Jahren den BE Führerschein
gemacht. Klasse B hatte ich zu dem Zeitpunkt schon über 10. Für den BE brauchte ich lediglich ein paar Fahrstunden, eine Auffrischung meiner etwas eingerosteten Theoriekenntnisse gab es damals nicht, was schließlich irgendwann zu folgender Situation führte.
Ich fuhr mit einem Sprinter plus Anhänger (beide mit einer zulässigen Gesamtmasse von je max. 3,5t) auf der Autobahn und überholte auch langsamere LKW (zumal der Anhänger glaub ich auch noch auf 100km/h zugelassen war). Von den aufgestellten LKW Überholverbotsschildern fühlte ich mich da nicht angesprochen (ich fuhr ja nur einen Sprinter, dachte ich mir). Bis mich schließlich ein Fahrzeug der Autobahnpolizei rauszog und der Polizeibeamte sehr Oberlehrermäßig den offiziellen Text zu diesem Verkehrszeichen zitierte:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
Sollte also bedeuten, mein Zugfahrzeug und der mitgeführte Anhänger hatten beide zusammen eine zulässige Gesamtmasse über 3,5t und ich die Arschkarte (Geldbuße und 1 Punkt). Die Strafe hab ich damals angenommen und den vermeintlichen Fehler auch nicht wiederholt.
Jetzt kommt es aber, wieso ich das ganze hier überhaupt schreibe. Ich habe kürzlich mit dem Unterricht für die Führerscheinklassen C und CE begonnen, für die auch verpflichtend wieder theoretischer Unterricht durchgeführt wird. Als wir im Unterricht eben jenes Verkehrszeichen besprochen haben, habe ich meinem Fachlehrer obige Story erzählt. Und der Lehrer vertritt die Ansicht, der Polizist wäre im Unrecht gewesen. Die Aussage "Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger" sei nämlich so zu lesen, dass das Überholverbot erst dann greift, wenn entweder nur das Zugfahrzeug oder der Anhänger für sich allein genommen die 3,5t zGM überschreiten und die Gewichte nicht addiert werden um zu bestimmen, ob ein Verstoß vorliegt.
Meine Frage: wer hat jetzt Recht? Mir scheint die offizielle Beschreibung des Schildes nicht eindeutig genug, um das als Laie selber entscheiden zu können.
Um da noch irgendwas anzufechten ist es mittlerweile wahrscheinlich eh zu spät. Das Ganze ist so lange her, dass der Punkt schon wieder verfallen sein müsste. Mich würde nur für die Zukunft mal interessieren, wie die Rechtslage da jetzt wirklich aussieht und ob es eventuell noch bestimmte Quellen gibt, mit denen sich das unmissverständlich klären lässt.
-- Editiert von EscarrRune am 31.03.2018 00:21
Verkehrszeichen LKW Überholverbot
31. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 31. März 2018 | 00:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrszeichen LKW Überholverbot
#1
Antwort vom 31. März 2018 | 01:43
Von
Status: Richter (8598 Beiträge, 4095x hilfreich)
Hallo,
also die erste Frage die mir da in den Sinn kommen würde wäre folgende: Was für eine Zulassung hat denn der Sprinter, eine LKW Zulassung oder eine PKW Zulassung?
#2
Antwort vom 31. März 2018 | 10:04
Von
Status: Unbeschreiblich (49848 Beiträge, 17472x hilfreich)
Wenn der Sprinter eine PKW-Zulassung hatte, dann galt das Überholverbot für Dich nicht (BayObLG, 10.07.2000 - 1 ObOWi 302/00
)
Mit LKW-Zulassung sind nach meiner Auffassung jedoch die zGM zusammen zu rechnen.
Sprinter ohne Rücksitzbänke haben übrigens regelmäßig eine LKW-Zulassung.
-- Editiert von hh am 31.03.2018 10:06
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