Verkehrszeichen geändert und geblitzt

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tabor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrszeichen geändert und geblitzt

Hallo

Heute dachte ich mich trifft der Schlag. Ich fahre immmer die gleiche Strecke.
Bei uns die Badstraße ist 50 km. Heute fuhr ich wie immer meine 50 km.
Vor mir ein anderes Auto auch 50 km. Plötztlich blitzt es.
Ich dachte erst es ist die Sonne. Nein im Rückspiegel bemerkte ich, dass es ein Privater Blitzter war.
Ich verstand nicht warum er mich mit 50 km geblitzt hat. Grübelte und drehte um um ihn zur Rede zu stellen. Da war der weg, binnen 10 min war der weg!!
Und ich bemerkte das statt 50 km Schilder 30 km Schilder hingen!!
Letzte Woche war noch 50km.


Nun meine Frage darf er nach dem die Schilder geändert wurden gleich blitzten?
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ich fahre immer vorschriftlich und kann nicht verstehen warum so eine Abzocke gemacht wird.

Danke im Vorraus für eure Antworten

Liebe Grüße Josi

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-- Editiert am 17.05.2010 13:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

?
Er darf auch blitzen wenn die Schilder nicht geändert wurden wären.
Vor 20 Jahren durfte man in der sogenanten DDR, außerort nur 80 und auf Autobahnen nur 100 Km/h fahren. Vor Bahnübergängen ab letzter Barke ( 80 m )
nur 30 Km/h. Keiner hat sich aufgeregt darüber, wieso eigentlich?
Versteh die letzten 2 Sätze es bitte als Spaß.
Nein, wenn die Schilder Vorschriftsmäßig aufgestellt sind, dann gilt ab Aufstellung was darauf steht. Da kannst du nichts machen, auch wenn es wiedermal so ausieht als würden die nur zum abzocken da stehen.
Waren denn die Schilder auch weg nach 10 Minuten?

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#2
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
darf er nach dem die Schilder geändert wurden gleich blitzten


Natürlich. Es gibt bei Straßenschildern keine "Karenzzeit", innerhalb derer sie noch nicht gültig sind. Das wäre ja auch völlig absurd.

quote:
Wie kann ich dagegen vorgehen?


Gar nicht. Und nächstes mal einfach aufmerksamer fahren. Ein "das war hier schon immer so" ist eine ziemlich gefährliche Einstellung im Straßenverkehr. Du kannst ja auch nicht mit 100 aus der Kurve fliegen und sagen "also letzte Woche war hier noch keine Kurve".



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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ein Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg.
Es geht in deinen Fall ´nur´ um ein Verwarngeld in Höhe von 25- 30 EUR.

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