Vermeintliche Fahrerflucht nach Parkschaden

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ProCola
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermeintliche Fahrerflucht nach Parkschaden

Hallo,
heute bin ich mit einer Freundin zusammen vom Parkplatz gefahren, zu dem Zeitpunkt war alles noch stark vereist. Sie ist 18 Jahre alt und noch in der Probezeit, was den Führerschein betrifft. Sie kam über einen kleinen Schneehaufen nicht herüber und ich habe das Auto angeschoben, sie hat mit Gas unterstützt. Das Auto drohte zu rutschen und trotz Bremsen tat es die auch und sie berührte ein parkendes Auto.
Wir haben uns das Auto dann angesehen und keinerlei Schaden vorgefunden und dachten, wir könnten gehen, da kein Schaden entstanden sei. Dies weiß ich mittlerweile natürlich besser.
Es gab auch Zeugen, die das ganze beobachtet haben und der Besitzer ist wohl kurz darauf erschienen und hat einen riesigen Kratzer vorgefunden, den auch Zeugen gesehen haben. Es kann sein, dass er die Polizei angerufen hat, dies ist nicht sicher. Jedenfalls hat er danach den Parkplatz samt Auto verlassen.
Natürlich möchte meine Freundin den Besitzer kontaktieren und dies ohne Poilzei lösen.
Sollte dies nicht möglich sein, womit hat sie dann schlimmstenfalls zu rechnen? Kann sie dies noch irgendwie lösen, ohne den Fürherschein abzugeben oder eine Vorstrafe befürchten zu müssen?
ich würde ihr sehr gerne helfen, denn ich habe ein schlechtes Gewissen, dass ich nicht besser wusste, dass wir am Unfallort hätten bleiben müssen.
Ich verstehe nur nicht, wie wir den Schaden übersehen konnten.

Danke schon im vorraus für jede Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

"schlimmstenfalls" - ich liebe diese Frage...Schauen Sie in § 142 StGB , da steht es drin. Wenn Sie eine realistische Einschätzung wollen, tippe ich mal auf Sozialstunden nach dem Jugendstrafrecht plus Fahrverbot für bis zu 3 Monate. Dazu kommt die Anordnung eines Aufbauseminars, da Unfallflucht ein A-Verstoß ist. Sozialstunden nach dem Jugendgerichtsgesetz gelten übrigens nicht als Vorstrafe.

Gruß vom mümmel

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