Verschuldeter Unfall mit Mietwagen - Fragen

14. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sinan123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Verschuldeter Unfall mit Mietwagen - Fragen

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet, da die Tage, nach 10 Jahren FS Besitz, leider mein erster Unfall passiert ist und ich nicht weiß was wirklich auf mich zu kommen kann.

Tatbestand ist:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs­verhältnisse mit nicht angepasster Geschwindig­keit. Es kam zum Unfall." 145€ 1Punkt

Unfallhergang:
Ich bin auf einer kurvigen Landstraße mit einem gemieteten leistungsstarken hinterradangetriebenen Fahrzeug nach einer engen Kurve ins Schleudern gekommen, von der Straße abgekommen und 5m entfernt von der Straße in einen kleinen Waldbereich gelandet wo ich einige Sträucher und einen kleinen Baum umgeknickt habe. Zwischen Straße und Waldbereich war kein Graben, es war eher ebenerdig und der Boden war sehr weich. Das Auto ist im weichen Boden stecken geblieben. Die erlaubte Geschwindigkeit betrug auf dieser Straße 60km/h. Ich hatte auch etwa 60km/h in der engen Kurve anliegen, was eben zu schnell war. Was für mich sehr wahrscheinlich zum Verhängnis wird: Im Fahrzeug war der Sportmodus aktiviert. Womöglich hätte das Schleudern ohne Sportmodus vermieden werden können.
Ich habe sofort eine Vollbremsung eingeleitet, nachdem ich sehr schnell erkannt habe das ich das Fahrzeug nicht einfangen kann. Der Aufprall in die Sträucher war weich. Es gab bis auf meinen Beifahrer keine Zeugen und auch keine Verletzungen.

Selbst eingeschätzter Schaden:
Am Auto war die Frontschürze beschädigt, die Motorhaube an einem 5X5cm Bereich verbogen und zerkratzt, der linke Kotflügel zerkratzt und der linke Schweller zerkratzt und vielleicht beschädigt. Weiterhin ist eine Felge durch einen Kontakt mit einem kleinen Stein beschädigt, alle anderen Felgen und Reifen waren frei von Schäden. Die Airbags und die Gurtstraffer wurden nicht ausgelöst, alle Türen ließen sich öffnen und der Motor war dicht und lief ohne Probleme.

Weiteres:

Die Polizei hatte schnell den Unfallhergang erkannt und ich habe nichts bestritten, da dies offensichtlich war. Ich habe jedoch keine Stellungnahme zu Protokoll gegeben. Der Abschleppwagen hat das Fahrzeug am Haken der Heckschürze aus dem Wald gezogen und aufgeladen. Das Auto wäre wahrscheinlich noch fahrtüchtig, wenn nicht die Frontschürze beim herausziehen des Autos an der rechten Seite sich gelöst hätte.

Ich habe am nächsten Tag der Mietwagenfirma persönlich Bescheid gegeben und gesagt was passiert ist und wo das Auto aktuell ist. Mir wurde natürlich sofort die Selbstbeteilung der Vollkasko in Rechnung gestellt.

Fragen/ offne Punkte

1. Das Auto ist zwar Vollkasko versichert, der Versicherer wird hier aber wahrscheinlich Regress fordern. Ist es schon ausreichend, dass der Regress durch den Tatbestand ausgelöst wird und/oder durch die Umstände?

2. Wie wahrscheinlich ist es, dass in so einem Fall 100% der Schadenskosten auf mich abgewälzt werden?

3. Ist es hier sinnvoll bereits im Vorraus Rechtsbeistand zu organisieren oder sollte ich auf die erste Nachricht der Versichungsfirma warten? Also die Höhe der Kosten, die diese fordert.

4. Können weitere Leistung eingefordert werden, wie z.B. Mietausfall des Autos weil es einige Tage der Vermietungsfirma nicht zur Verfügung steht? Falls ja, ist es aber nicht dann abhängig wie schnell die Reparatur des Autos durchgeführt wird?
Dies kann ich ja nicht kontrollieren.

Ich stelle mich bereits auf eine sehr hohe Schadenersatzforderung ein die ich begleichen muss. Nur möchte ich gerne hier von anderen einmal die Eindruck/Meinung hören und Tipps abholen.

Und ich weiß nicht ob meine Fragen in dem Forum an der richtigen Stelle sind.


Danke vorab!








-- Editier von Sinan123 am 14.06.2015 13:05

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Wenn Sie Vollkasko haben sollte da eigentlich eben gerade nichts kommen.

Ich würde erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt und was. Dann kann man gezielt dagegen vorgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Der Fs bedeutet, das Du fahren darfst, nicht das Du es kannst.

Dringende Empfehlung: Mach eines dieser Fahrsicherheitstrainins. Hättest Du das gehabt, wäre das Auto vermutlich auf der Straße geblieben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Sinan123):
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs­verhältnisse mit nicht angepasster Geschwindig­keit. Es kam zum Unfall." 145€ 1Punkt

Hier im Forum gab es mal ähnlich gelagerte Fälle mit dem selben Tatvorwurf. Hier im Forum wurde empfohlen, Einspruch zu erheben mit der Begründung, dass der Unfall nicht wegen nicht angepasster Geschwindigkeit erfolgt ist sondern wegen Unaufmerksamkeit, also wesentlich günstiger und keine Punkte: Klick mich und mich bitte auch.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sinan123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von teador):
Wenn Sie Vollkasko haben sollte da eigentlich eben gerade nichts kommen.
Ich würde erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt und was. Dann kann man gezielt dagegen vorgehen.

Da bin ich mir halt sehr sehr unsicher, da ich meiner Meinung nach gegen einen Punkt im Mietvertrag verstoßen habe. Nämlich die Sache mit dem ESP... (Sportmodus)

Zitat (von Harry van Sell):

Der Fs bedeutet, das Du fahren darfst, nicht das Du es kannst.
Dringende Empfehlung: Mach eines dieser Fahrsicherheitstrainins. Hättest Du das gehabt, wäre das Auto vermutlich auf der Straße geblieben ...

Ich hab für mich jetzt sowieso Konsequenzen gezogen.

Zitat (von Uwe Mettmann):
Zitat (von Sinan123):"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs­verhältnisse mit nicht angepasster Geschwindig­keit. Es kam zum Unfall." 145€ 1Punkt
Hier im Forum gab es mal ähnlich gelagerte Fälle mit dem selben Tatvorwurf. Hier im Forum wurde empfohlen, Einspruch zu erheben mit der Begründung, dass der Unfall nicht wegen nicht angepasster Geschwindigkeit erfolgt ist sondern wegen Unaufmerksamkeit, also wesentlich günstiger und keine Punkte: Klick mich und mich bitte auch.

Gruß

Uwe


Danke, aber da weiß ich nicht ob das wirklich vergleichbar ist. In den Vergleichsfällen war jedes mal Glätte im Spiel. Bei mir eben nicht, es war trocken. Ich war halt völlig überrascht von der Leistung, dass es das Auto sofort zum Ausbrechen gebracht hat. Was in dem Auto nun aktiviert war und wie es eingestellt war, dass weiß die Polizei nicht.

Zudem habe ich mich dann bei dem Unfallhergang am nächsten Tag bei dem Autovermieter mich auf die Feststellung der Polizei berufen und sinngemäß folgendes angegeben: "Unangepasste Geschwindigkeit in der Kurve führte zum Ausbrechen des Heck und eine Vollbremsung konnte das Fahrzeug nicht mehr abfangen. "
Wahrscheinlich im Nachgang ein Fehler...
Aber irgendwas musste ich halt angeben.

Was ist wenn ich den Einspruch bei der Polizeibehörde versuche und damit scheitere?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1.: Eine grobe Fahrlässigkeit kann ich nicht erkennen.
zu 2.: Nahe Null
zu 3.: Es würde mich überraschen, wenn die Versicherung Regress fordert.
zu 4.: Nach meiner Kenntnis: Nein.

Zitat:
Was ist wenn ich den Einspruch bei der Polizeibehörde versuche und damit scheitere?


Dann bleibt es bei den 145€. Ich würde die nicht angepasste Geschwindigkeit bestreiten und den Unfall darauf schieben, dass Du bei mäßiger Geschwindigkeit auf trockener Straße zuviel Gas gegeben hast und die Reaktion des Autos falsch eingeschätzt hast.

Zitat:
Da bin ich mir halt sehr sehr unsicher, da ich meiner Meinung nach gegen einen Punkt im Mietvertrag verstoßen habe. Nämlich die Sache mit dem ESP... (Sportmodus)


Welche Sache mit dem ESP? Was steht denn dazu im Mietvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sinan123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):

Welche Sache mit dem ESP? Was steht denn dazu im Mietvertrag?


Ich meine man soll im Auto nix einstellen, wie Sportmodus etc. wo das ESP Verhalten sich ändert. Konnte aber nichts dazu in den AGBs finden.

Muss jetzt aber wohl lieber erstmal abwarten bis was kommt und dann irgendwie weiterschauen.
Danke schon mal für die Hilfe an Alle!

1x Hilfreiche Antwort

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