Versicherung ermittelt niedrigeren Restwert nach Unfall/Totalschaden

7. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
smnju
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung ermittelt niedrigeren Restwert nach Unfall/Totalschaden

Hallo zusammen,

ich hatte vor Kurzem einen unverschuldeten Verkehrsunfall, habe direkt einen Anwalt hinzugezogen und ein Gutachten erstellen lassen, Fazit wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Gutachter, der von mir beauftragt wurde, hat einen Restwert in Höhe von knapp 3200€ ermittelt, Wiederbeschaffungsaufwand knapp 3300€ (Wiederbeschaffungswert ~6500€). Der Gutachter hat es in seinem Gutachten untersagt, dass seine Bilder von der Versicherung für Restwertinserate genutzt werden.

Die gegnerische Versicherung hat lt. Abrechnungsschreiben das Auto ohne Bilder in eine Restwertbörse gestellt und das höchste Restwertgebot lag bei nur ca. 2200€. In der Abrechnung wurde nun mit einem Restwert von 2200€ kalkuliert, Wiederbeschaffungswert die 6500€ des Gutachters übernommen, ich habe also ca. 1000€ mehr von der Versicherung an Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt bekommen, als vom von mir beauftragten Gutachter kalkuliert wurde, und es ist immer noch knapp ein wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungsaufwand (und Auszahlungsbetrag der Versicherung) liegen dementsprechend bei ca. 4300€.

Meint ihr, hier ist ein Fehler unterlaufen? Habe es sonst immer nur andersherum gelesen, dass die Versicherung einen höheren Restwert ermittelt hat und dadurch ihre Leistung "kürzt".
Und falls ja und der Fehler würde auffallen, kann die Versicherung dieses Geld mit rechtlicher Grundlage zurückverlangen?

Mein Anwalt hatte so einen Fall noch nicht, vermutet auch einen Fehler, sagte aber er denkt dass sie das Geld nicht zurückfordern könnten. Das "denken" lässt mich die Aussage hinterfragen...

Ich möchte wahrscheinlich über den Anwalt Nutzungsausfall für eine Ersatzbeschaffung geltend machen (Fahrzeug ist fahrbereit aber nicht verkehrssicher) und stelle mir insbesondere deswegen die Frage - könnte ja sein, dass es in dem Zuge auffällt, wenn es tatsächlich ein Fehler war.

Danke und liebe Grüße

-- Editiert von smnju am 07.05.2021 23:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Meint ihr, hier ist ein Fehler unterlaufen?


Kann sein, aber dann hättest Du Glück gehabt.

Zitat:
könnte ja sein, dass es in dem Zuge auffällt, wenn es tatsächlich ein Fehler war.


Warum sollte das passieren?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smnju
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Kann sein, aber dann hättest Du Glück gehabt.

Denkst oder weißt Du, ob die Versicherung das Geld rechtswirksam zurückfordern könnte, insofern das ein Fehler war? Ich denke da z.B. an Schadenminderungspflicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von smnju):
Der Gutachter, der von mir beauftragt wurde, hat einen Restwert in Höhe von knapp 3200€ ermittelt,


Dürfte stimmen, dass hat die gegnerische Versicherung halt nicht übernommen.

Zitat (von smnju):
Die gegnerische Versicherung hat lt. Abrechnungsschreiben das Auto ohne Bilder in eine Restwertbörse gestellt und das höchste Restwertgebot lag bei nur ca. 2200€. In der Abrechnung wurde nun mit einem Restwert von 2200€ kalkuliert,


Die Katze im Sack ist immer günstiger als die im Schaufenster. ;)
Ist halt der reale Restwert für Inserate ohne Bilder.

Zitat (von smnju):
Meint ihr, hier ist ein Fehler unterlaufen?


Eventuell. Da hier aber niemand die interne Vorgehensweise der Versicherung kennt, kann es halt ebenso auch die ganz normale Regulierung bei denen sein.

Zitat (von smnju):
Und falls ja und der Fehler würde auffallen, kann die Versicherung dieses Geld mit rechtlicher Grundlage zurückverlangen?


Es dürfte schwer vermittelbar für die Versicherung sein, die eigenen ermittelten Zahlen als Fehler hinzustellen, nur weil sie für sie ungünstiger sind.

-- Editiert von spatenklopper am 12.05.2021 11:33

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