Versicherung möchte nicht komplett laut Gutachten auszahlen.

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
christophHamburg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung möchte nicht komplett laut Gutachten auszahlen.

Hallo,

in mein Auto wurde eingebrochen (Mercedes W204). Folgendes wurde gestohlen: Serienmäßiges Navigationssystem, Bedienteil für Sitzheizung und Lüftungsschächte. Es wurde aber auch die Tür leicht beschädigt und die Ledersitzbank hinten, da die Glassplitter sich da drauf verteilt haben.
Das Gutachten wurde auf 5223,88 € (Netto) geschätzt und es wieder zu reparieren. Das Auto hatte davor einen Wert von ca. 6500 €. Der jetzige Restwert beträgt ca. 3200 €.

Die Versicherung teile mir die Auszahlung wie folgt mit:


".......Die Nettoreparaturkosten in Höhe belaufen sich laut Gutachten auf 5223,88 €.

Unter Berücksichtigung dessen ist der Schadenfall ohne Vorlage einer Reparaturrechnung auf Totalschadenbasis abzurechnen.

Die korrekte Abrechnung ist wie folgt:



Wiederbeschaffungswert 6500,00 € Steuerneutral

Abzgl. Restwert 3200,00 € brutto

Abzgl. SB 150,00 € brutto

= 3150 €



Den Betrag in Höhe von 3150 € haben wir mit heutigem Datum an den VN angewiesen.".........
.
.

Ist es nicht so das wenn die Reparaturkosten laut Gutachten weniger ergeben als der Wiederbeschaffungswert, dann muss die Versicherung den vollen Betrag laut Gutachten auszahlen?
Oder ist deren Rechnung so korrekt?

Gruß
Christoph

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Alles korrekt.

Hintergrund:

Die zahlen 5223,88 aus, du verkaufst gleichzeitig für 3200
=8423 also deutlich mehr als Fahrzeugwert, das ist nicht möglich, weil Bereicherung.

Erst wenn nachgewiesen ist, dass weiterer Nutzungswille von normalerweise 6 Monaten vorliegt, gibt es mehr.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von christophHamburg):
Ist es nicht so das wenn die Reparaturkosten laut Gutachten weniger ergeben als der Wiederbeschaffungswert, dann muss die Versicherung den vollen Betrag laut Gutachten auszahlen?


Das ist im Haftpflichtfall korrekt.


Zitat (von christophHamburg):
in mein Auto wurde eingebrochen



Dann geh ich mal davon aus, dass es sich um einen Kaskoschaden handelt.


Zitat (von christophHamburg):
Oder ist deren Rechnung so korrekt?



Da hier keiner deinen Vertrag kennt, kann man es nicht beurteilen.
Es ist aber sehr wahrscheinlich das in deinem Vertrag so etwas steht:

Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht
repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollstän-
dige und fachgerechte Reparatur nachweisen? Dann zahlen wir die
erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des
um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.


Denn Kaskorecht ist Vertragsrecht.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 06.06.2018 14:16

Signatur:

Gruß Charly

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