Versicherung zahlt nicht die volle Summe

28. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Killermieze
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung zahlt nicht die volle Summe

Hallo
Folgendes Problem :
Mir ist in einem Kreisel jemand in mein Auto gefahren und das ist jetzt Totalschaden.
Polizei war da und hat mir bestätigt, dass ich keine Schuld habe. Die Verursacherin hat aber behauptet, ich wäre nicht im Kreisel gewesen.
Gut, fliegen kann ich noch nicht und am end ist es eindeutig ihre Schuld.
Also hab ich einen Gutachter geholt, der die Sachlage auch bestätigt hat.
Das Gutachten kam und der Restwert wurde durch 3 potentielle Käufer ermittelt. Dazu stand aber auch im Schreiben das es Ratsam ist, vor dem Verkauf mit der Versicherung Rücksprache zu halten...
Das habe ich versucht, sogar mehrmals. Da es sich um eine Online Versicherung handelt, ging der Kontakt nur über Telefon, oder Chat.
Keiner war zuständig, oder es fehlten Unterlagen, usw...
Ich wollte dann mein Auto einen der Käufer vom Gutachten verkaufen, aber auch da hab ich die Antwort bekommen, dass ich besser Rücksprache halten solle, da die Versicherung sonst später behaupten könnte das sie mehr Geld erzielen hätten können.
Gut, hab ich mich nochmal bemüht mit denen in Kontakt zu kommen. Hab die dann auch erreicht und bekomme von denen zur Antwort, wohl bemerkt nach 12 Tagen nach dem Unfall, dass die Verursacherin keine Rückmeldung gegeben hätt und somit die Schuldfrage nicht geklärt wäre .
Das end vom Lied, die 14 Tage in denen die Angebote gültig waren, ist verfallen und ich konnte mein Auto nicht für den Preis verkaufen, der als Restwert angegeben wurde. Was meiner Meinung nach die Schuld von der Versicherung ist und diese mir auch keine weiteren Angebote gegeben hat. Außerdem wurde ich so oft vertröstet und verunsichert und die Sache wurde absichtlich so in die Länge gezogen, dass ich da schon Taktik dahinter sehe.
Jetzt weigern die sich mir den vollen Wiederbeschaffungswert - dem von mir erzieltem Restwert zu zahlen, weil ich ja zu wenig für mein Auto bekommen hätte .
Das habe ich letzte Woche von denen gehört und der Unfall war am 12.2.2020. Also nach über 2 Monaten.
Ach ja... Anwältin hab ich zwar, aber ich weiß nicht ob ich da die richtige Wahl getroffen hab, bzw. ob die Versicherung wirklich so dreist ist.
Deswegen frag ich hier mal nach, ob die das so mit mir machen können, oder ob die nur versuchen mich weiter zu verunsichern. Und ob es irgendwelche Urteile gibt, die in meinem Fall ähnlich sind?!
Würde mich sehr freuen über eure Meinungen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Killermieze):
Polizei war da und hat mir bestätigt, dass ich keine Schuld habe.
Zitat (von Killermieze):
Also hab ich einen Gutachter geholt, der die Sachlage auch bestätigt hat.

Beides irrelevant, da weder Polizei noch Gutachter über Schuld / Unschuld entscheiden.
Am Ende macht das die Versicherung oder ein Gericht.



Zitat (von Killermieze):
Das end vom Lied, die 14 Tage in denen die Angebote gültig waren, ist verfallen und ich konnte mein Auto nicht für den Preis verkaufen, der als Restwert angegeben wurde.

Warum nicht? Was hat einen daran gehindert neue Angebote einzuholen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Killermieze
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn jemand dir im Kreisel ins Auto fährt, in dem du schon drin fährst, is die Schuldfrage doch mehr als geklärt... Außer, ich wäre ihr entgegen gekommen, oder wäre ihr hinten aufgefahren.
Und, ich hab ja neue Angebote eingeholt, sonst hätte ich das Auto ja nicht verkaufen können.
Die Versicherung hat mir keine höheren Angebote geschickt, meinte ich. Normalerweise bräuchte ich als Geschädigte das nicht, aber das Auto stand hier abgemeldet auf der Straße und musste weg.
Und die Versicherung hat sich ja nicht um Aufklärung gekümmert.
Von mir hatten die den gesamten Ablauf geschildert bekommen und ich habe sogar extra bei Google ein Satellitenbild vom Kreisel, mit beiden Fahrspuren+dem Kollisionspunkt eingeschickt

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Killermieze):
Wenn jemand dir im Kreisel ins Auto fährt, in dem du schon drin fährst, is die Schuldfrage doch mehr als geklärt
Das ist deine Aussage. Die Aussage der Gegnerin lautet aber anders:
Zitat (von Killermieze):
Die Verursacherin hat aber behauptet, ich wäre nicht im Kreisel gewesen.
Um diese gegensätzlichen Aussagen zu klären gibt es Gutachter. Eine Versicherung kann dem Gutachten Glauben schenken, oder auch nicht. Wenn nicht, dann geht es halt vor Gericht.
Hier gab es bereits ein Gutachten. Dem Verkauf an einen der genannten Aufkäufer stand nichts mehr im Weg.
Meine Meinung: Du bist der Hinhaltetaktik der Versicherung auf den Leim gegangen. Hast du den Wagen unter dem Preis verkauft, der im Gutachten stand, dann bist du leider selbst Schuld. Du hattest die Wahl. Es war dein Wagen, du konntest damit machen was du wolltest. Die Differenz dazu braucht nicht von der Versicherung getragen zu werden.

Signatur:

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Killermieze):
Wenn jemand dir im Kreisel ins Auto fährt, in dem du schon drin fährst, is die Schuldfrage doch mehr als geklärt...

Menschlich betrachtet: Ja. Streng rechtlich betrachtet: Nein, da der Sachverhalt vom Gegner bestritten wird. Kann keine Einigung erzielt werden, dann ist erst nach einem rechtskräftigen Urteil die Schuldfrage geklärt.

Zitat (von Killermieze):
Da es sich um eine Online Versicherung handelt, ging der Kontakt nur über Telefon, oder Chat.

Jedes Unternehmen, auch eine Online Versicherung, hat eine ladungsfähige Anschrift an die man Briefpost senden kann. Diese findet man auf der Webseite im obligatorischen Impressum. I

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#5
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

An deiner Stelle hätte ich sofort einen Anwalt eingeschaltet.
Bei der Schuldfrage darf die gegnerische Versicherung auch deine Anwaltskosten bezahlen.

Was da jetzt noch finanziell zu retten ist weiss ich nicht.

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#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 118x hilfreich)

Normalerweise hätte dein Anwalt die gegnerische Versicherung mit Frist zu einem Angebot auffordern müssen. Wäre das höher gewesen, als die Angebote im Gutachten, hättest du das Auto an die Versicherung verkauft. Sonst an den höchsten Angebotsgeber im Gutachten.

Bei mir war es so, das die Versicherung ein höheres Angebot nach der Frist und nachdem ich den Verkauf durchgeführt hatte, gemacht hat. Das hat mein Anwalt dann wegen der verstrichenen Frist vom Tisch wischen können.

Ich hoffe du hast nicht zuviel Differenz zwischen dem höchsten Angebot im Gutachten und deinem erzielten Preis. Die Frage ist, ob deine Anwältin dafür gerade stehen muss... wenn sie entsprechend von dir beauftragt wurde hätte sie dich ja eigentlich darauf hinweisen müssen.

Bezügliches des Wiederbeschaffungswertes warten noch weitere Fallstricke auf dich. Wie alt war dein Auto und was steht bezüglich des Wiederbeschaffungsmarktes im Gutachten? Sprich: Ist der Wiederbeschaffungswert mit oder ohne Mehrwertsteuer?

Bei mir war er, da das Auto 2 Jahre alt war, mit Mehrwertsteuer. Das ist wichtig. Weil du bekommst du Mehrwertsteuer nur dann, wenn sie auch wieder für die Ersatzbeschaffung angefallen ist. Dann musst du darauf achten, das die Ersatzbeschaffung mindestens genauso teuer ist und bei einem Händler mit Mehrwertsteuer stattfindet... kaufst du dir privat das Ersatzauto, ziehen sie dir die Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert knallhart ab.

Immer daran denken: du sollst nur die Gelegenheit bekommen, dir wieder ein gleichwertiges Auto unter den von der Versicherung diktierten Bedingungen (z.b. Kauf beim Händler und nicht privat) zuzulegen. Du bekommst nicht den (Wiederbeschaffungs-) Wert deines Autos ersetzt. Machst du dabei irgendwas falsch, ist deine Kohle weg.

Meinem Blutdruck hat diese Erkenntnis nicht gut getan :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Killermieze):
Jetzt weigern die sich mir den vollen Wiederbeschaffungswert - dem von mir erzieltem Restwert zu zahlen, weil ich ja zu wenig für mein Auto bekommen hätte .


Bedeutet das, dass die Fallprüfung abgeschlossen ist?

Falls ja, gilt als Restwert der höchste Betrag von den drei im Gutachten genannten Ankaufangeboten.
Gleichwohl hattest Du das Recht Dein Auto zu einem anderen Preis zu verkaufen aber auch es zu behalten.

Steht denn der anerkannte Wiederbeschaffungswert schon fest? Oder stellst Du auch die Summe streitig?

Ich würde dem Inhalt von Beitrag 6 keine all zu große Bedeutung beimessen, da die Erkenntnis nur aus einem Einzelfall stammt, der zufriedenstellend abgebügelt wurde.
Dazu nur, weil für Dich vielleicht wichtig: Der schadenersatz erfolgt in Geld. mit diemes kannst Du machen was Du willst. Du kannst Dir ein neues Auto kaufen wo und von wem du willst. Richtig allerdings umständlich ausgedrückt ist, dass der Anspruch auf Erstattung der Mwst. nur besteht, wenn sie auch bei Wiederbeschaffung gezahlt wird.

Berry

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#8
 Von 
Killermieze
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also...Die Schuldfrage ist geklärt. Die Versicherung hat behauptet das es nicht so wäre. Aber natürlich nur am Telefon :augenroll: , weil Online Versicherung.
Ich denke mal, dass die einfach nur versuchen wollen mich über's Ohr zu hauen.
Mit Mehrwertsteuer und so, is da nix mehr. Mein Toyota Corolla war 15 Jahre, aber geliebt :engel:
Wenn ich so andere Leute höre, sollte man nicht so schnell aufgeben, wenn man um sein Recht kämpft. Das fällt bei mir eh weg, weil ich echt Hartnäckig bin und da geht's ja auch nicht um Millionen. Wie gesagt, war mein Corolla 15 Jahre. Aber wenn man nicht viel hat und dazu noch verarscht werden soll, schwillt einem schon der Hals.
Ich glaub, ich muß wohl erstmal abwarten. Meine Anwältin hat jetzt schon mal Widerspruch eingelegt. Die Vollpfosten haben gestern auch noch geschrieben, dass meinerseits nicht alle Rechnungen und so eingegangen wären. Was natürlich nicht stimmt und das ist auch belegbar.
Die wollen mich wohl klein kriegen und wie ich das so nachgelesen hab, funktioniert sowas sogar sehr oft.
Hatte ich schon mal mit meinem ehemaligen Vermieter. Von 6 Parteien war ich die einzige, die keine Mieterhöhung bekommen hat, weil ich mich nicht gefügt hab und mich gewehrt hab.
Ich werd euch berichten was dabei rauskommt.
Drückt mir die Daumen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Killermieze):
Die Schuldfrage ist geklärt.

Man hat schon ein gerichtliches Urteil oder ein verbindliches Anerkenntnis der Versicherung?
Ansonsten ist das Illusion ...



Zitat (von Killermieze):
Meine Anwältin hat jetzt schon mal Widerspruch eingelegt.

Warum, wenn die Schuldfrage doch schon geklärt ist, kann sie doch direkt in die Vollen gehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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