Guten Tag,
an meinen Pkw wurde kürzlich beim Ausparkversuch eines anderen Pkw ein Schaden in Höhe von ca. 1200 Euro verursacht. Nachdem die gegnerische Versicherung eine Beschreibung des Unfallhergangs und entsprechende Fotos bei mir angefordert hat, will sie nun einen eigenen Gutachter schicken, der über die weitere Schadensregulierung befinden soll.
Ist die Versicherung grundsätzlich dazu berechtigt oder kann sie nur ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen verlangen? Wer dürfte in diesem Fall den Sachverständigen auswählen?
Vielen Dank für alle Antworten.
Versicherungsgutachter
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
hattest du einen gutachter beauftragt (sofern der andere schuld ist muss nämlich die gegnerische versicherung zahlen!) od. hast du einfach nur einen kostenvoranschlag von einer werkstatt eingereicht?
ps.: auch wenn du selbst einen gutachter beauftragt hast kann die gegnerische versicherung nochmal ihren gutachter schicken, aber das sollte erstmal nicht stören - der wird ggf. eine billigere reparaturvariante vorschlagen u. das ein od. andere "rausrechnen".
Hallo pOtH,
die Schadenshöhe ergibt sich sich aus dem Kostenvoranschlag eines Vertragshändlers. Ich selbst habe keinen Gutachter beauftragt, meine Frage ist vielmehr, ob die festzustellende Schadenshöhe des versicherungseigenen Gutachters gültig ist (der ja theoretisch die Zahlung auch ganz ablehnen könnte) oder nur das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen entscheidend ist.
Habe ich richtig verstanden, dass die Versicherung in jedem Fall berechtigt ist, einen eigenen Gutachter zu schicken? Und muss die Versicherung erst ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten erst "genehmigen", wenn sie später dafür zahlen soll?
Danke für Deine Hilfe.
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> Habe ich richtig verstanden, dass die Versicherung in jedem Fall berechtigt ist, einen eigenen Gutachter zu schicken?
Ja.
Zum einen könnte man ja sonst seinen unabhängigen Sachverständigen Onkel Hotte da ran lassen.
Zum anderen prüft der VS-Gutachter vielleicht noch weitergehend (etwa auf Anzeichen auf Versicherungsbetrug) als ein vom Geschädigten "nur" mit der Schätzung der Schadenshöhe beauftragter Gutachter.
> Und muss die Versicherung erst ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten erst "genehmigen", wenn sie später dafür zahlen soll?
Wenn sie es nicht akzeptiert, muß man eben klagen, dann entscheidet das Gericht.
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