Hallo liebes Forum!
Vorweg:
Ich weiß ich habe damals ******* gebaut, und habe es auch eingesehen..
Also es geht darum das ich in einer gerichtsverhandlung wegen fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem PkW in 4 Fällen verurteilt worden bin. Als Jugendlicher/Heranwachsender.
Die Daten waren
30.12.2016
04.09.2017
08.09.2017
05.10.2017
Also ist das ganze schon ein wenig her.
Der Gerichtsbeschluss ist zum 06.05.2018 gültig.
Der Richter hat mir gnädiger weise keine Sperrfrist verhängt und auch keine weiteren Auflagen in diesem Zusammenhang. Er meinte es wäre für die Allgemeinheit besser wenn ich so schnell wie möglich meinen Führerschein
mache.
Ich war nun heute in der führerscheinstelle und habe einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt, da fragte mich die Sachbearbeiterin welche Eintragungen ich habe, da antwortete ich fahren ohne Fahrerlaubnis und sie fragte dann in wie vielen Fällen worauf ich mit „einen" antwortete.
Im Nachhinein mache ich mir nun Gedanken.. ich meinte damit ein Urteil in dem die vier taten verurteilt wurden..
Meine fragen:
Als wie viele Taten wird es in dem zuständigen Register hinterlegt sein?
Wie sind eure Erfahrungswerte im Bezug auf eine MPU 2 bzw. 1 1/3 Jahre nach der tat?
Kann es sein, da der Richter viel wert auf das möglich schnelle Erlangen meiner Fahrerlaubnis, eine Art „Bemerkung" (irgendetwas was mir zu gute kommt) in der Akte hinterlegt hat?
Da mein Vertrag zum 01.05.19 bei meinem Arbeitgeber ausläuft und ich als Sanitäter auf meinen Führerschein nun beruflich angewiesen bin ( vorher bei einem Arbeitgeber wo ich keinen Führerschein brauchte), gibt es so eine Möglichkeit eine eventuelle MPU zu umgehen? Da es fast unmöglich ist in diesem Beruf ohne Führerschein einen Job zu bekommen.
Ich danke euch wirklich herzlich für jede hilfreiche Antwort, da ich grade echt an Existenz Ängsten leide..
Besten gruß
Verurteilt ohne Sperrfrist evtl. MPU durch Führerscheinstelle?
7. März 2019
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Frage vom 7. März 2019 | 21:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Verurteilt ohne Sperrfrist evtl. MPU durch Führerscheinstelle?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 11. März 2019 | 10:18
Von
Status: Bachelor (3583 Beiträge, 971x hilfreich)
Vermutlich 4. Gewissheit bringt ein Registerauszug, den man beim KBA anfordern kann.ZitatAls wie viele Taten wird es in dem zuständigen Register hinterlegt sein? :
Eine MPU halte ich bei 4x Fahren ohne Fahrerlaubnis für höchstwahrscheinlich. Letztlich ist es aber eine Ermessensentscheidung der Behörde.ZitatWie sind eure Erfahrungswerte im Bezug auf eine MPU 2 bzw. 1 1/3 Jahre nach der tat? :
Der Richter kann nichts in der Führerscheinakte hinterlegen. Mit dem schriftlichen Urteil ist sein Job erledigt. Die Fahrerlaubnisbehörde ist frei in ihrer Entscheidung.ZitatKann es sein, da der Richter viel wert auf das möglich schnelle Erlangen meiner Fahrerlaubnis, eine Art „Bemerkung" (irgendetwas was mir zu gute kommt) in der Akte hinterlegt hat? :
Nein. Die Frage ist ob Fahreignung besteht, oder nicht. Wenn die Behörde Zweifel hat muss das ein Gutachter im Rahmen einer MPU klären. Wenn keine Fahreignung besteht gibt es auch keine Fahrerlaubnis. Der Beruf und dessen Notwendigkeit für den Besitz einer Fahrerlaubnis spielen bei der Beurteilung der Fahreignung keine Rolle.Zitatgibt es so eine Möglichkeit eine eventuelle MPU zu umgehen? :
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