Hallo
Ein Verwandter aus dem Ausland wurde vor einem Monat in DE geblitzt und hat vorgestern auch schon die Anhörung vom Kreis bekommen worin in seiner Landessprache der Tatbestand vorgeworfen wurde.
Das Bussgeld wurde nach erhalt auch schon bezahlt.
Meine Frage jetzt muss er den Anhörungsbogen unbedingt ausfüllen? Oder ist mit Bezahlung die Sache erledigt?
Tatbestand war mit 74 km/h innerorts in einer 50er Zone geblitzt.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Oli
Verwandter in DE geblitzt - Anhörungsbogen
2. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2016 | 17:24
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwandter in DE geblitzt - Anhörungsbogen
#1
Antwort vom 3. August 2016 | 08:17
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6069x hilfreich)
Die Sache ist mit der Bezahlung erledigt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.938
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
32 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten