Hallo, ich bin ganz normal um die Kurve gefahren und 50 Meter weiter stand die Polizei. Die meinten dass ich angeblich zu schnell gefahren bin aber ohne Beweis. „Augenscheinlich" können die das beweisen meinten die. Ich hab das Verwarngeld natürlich abglehnt weil die kein Beweis haben und ich das nicht einsehe. Jetzt kriege ich Post.Wie ist der weiter Verlauf ? Die können nichts beweisen. Habe ich eine Chance?
Es war dort Schrittgeschwindigkeit. Ich bin um die Kurve gefahren, und war vllt maximal 20kmh schnell.
Danke im Voraus.
-- Editiert von Macho67 am 26.04.2018 10:47
Verwarngeld von der Polizei ohne Beweis
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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ZitatIch hab das Verwarngeld natürlich abglehnt weil die kein Beweis haben und ich das nicht einsehe. :
Wie hoch sollte das Verwarngeld denn sein?
Beim 3 bis 4 fachen der erlaubten Geschwindigkeit (verkehrsberuhigter Bereich = 5-6 km/h!), sind 20 km/h augenscheinlich zu viel.
ZitatHabe ich eine Chance? :
Ich sehe die Chancen äußerst gering.
DEas war dumm, denn nun kommen noch Verwaltungskosten hinzu.ZitatIch hab das Verwarngeld natürlich abglehnt...... :
Die haben dich gesehen. Warum sollten 2 Polizisten lügen? Das gilt sehr wohl.Zitat.....weil die kein Beweis haben...... :
Nun, dann wird man dir nun halt schriftlich erklären, dass du viel zu schnell warst, was du ja auch zugegeben hast und warum du dafür bezahlen musst. Evtl. siehst du ja beim nächsten mal ein, dass es besser ist weniger Geld zu bezahlen, als mehr Aufwand zu provozieren und dafür mehr bezahlen zu müssen.Zitat......und ich das nicht einsehe. :
Bei solchen Geschwindigkeiten reicht mE die Aussage der Polizisten als Beweis aus. In der Tat: Zwei Zeugenaussagen, dazu noch von Polizisten, als "kein Beweis" zu betrachten, ist schon recht mutig. Daß das Gericht das auch so sehen wird, ist recht unwahrscheinlich...
ZitatEs war dort Schrittgeschwindigkeit. Ich bin um die Kurve gefahren, und war vllt maximal 20kmh schnell. :
Schrittgeschwindigkeit ist ein Bruchteil Deiner 20 km/h. Das kann man augenscheinlich sehr gut erkennen, und wenn beide Polizeibeamte wie zu erwarten eine übereinstimmende Stellungnahme abgeben erhältst Du ein Bußgeld in Höhe der angebotenen Verwarnung plus 28,50 Euro Gebühren. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, der dann direkt vor Gericht landen würde, sind minimal. Hat sich also echt gelohnt.
Normalerweise dürfen Polizisten Geschwindigkeiten nicht einfach per Augenmaß schätzen. Als einzige Ausnahme gilt die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit in einer verkehrsberuhigten Zone (BKat Nr. 157.1, 15€).
Die Aussage der beiden Polizisten reicht als Beweis aus.
Aber vielleicht hast Du Glück und bekommst ohne Zusatzkosten noch einmal ein Verwarnungsgeldangebot. Wenn jedoch sofort ein Bußgeldbescheid über 15€ + 28,50€ Gebühren kommt, dann ist das vollkommen rechtmäßig.
-- Editiert von hh am 26.04.2018 16:51
Das ist natürlich ein Grund...Zitatund ich das nicht einsehe :
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