Verwarngeld von der Polizei ohne Beweis

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Macho67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarngeld von der Polizei ohne Beweis

Hallo, ich bin ganz normal um die Kurve gefahren und 50 Meter weiter stand die Polizei. Die meinten dass ich angeblich zu schnell gefahren bin aber ohne Beweis. „Augenscheinlich" können die das beweisen meinten die. Ich hab das Verwarngeld natürlich abglehnt weil die kein Beweis haben und ich das nicht einsehe. Jetzt kriege ich Post.Wie ist der weiter Verlauf ? Die können nichts beweisen. Habe ich eine Chance?

Es war dort Schrittgeschwindigkeit. Ich bin um die Kurve gefahren, und war vllt maximal 20kmh schnell.
Danke im Voraus.


-- Editiert von Macho67 am 26.04.2018 10:47

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Macho67):
Habe ich eine Chance?



Abwarten ob was kommt und was genau vorgeworfen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Macho67):
Ich hab das Verwarngeld natürlich abglehnt weil die kein Beweis haben und ich das nicht einsehe.


Wie hoch sollte das Verwarngeld denn sein?

Beim 3 bis 4 fachen der erlaubten Geschwindigkeit (verkehrsberuhigter Bereich = 5-6 km/h!), sind 20 km/h augenscheinlich zu viel.

Zitat (von Macho67):
Habe ich eine Chance?


Ich sehe die Chancen äußerst gering.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von Macho67):
Ich hab das Verwarngeld natürlich abglehnt......
DEas war dumm, denn nun kommen noch Verwaltungskosten hinzu.

Zitat (von Macho67):
.....weil die kein Beweis haben......
Die haben dich gesehen. Warum sollten 2 Polizisten lügen? Das gilt sehr wohl.

Zitat (von Macho67):
......und ich das nicht einsehe.
Nun, dann wird man dir nun halt schriftlich erklären, dass du viel zu schnell warst, was du ja auch zugegeben hast und warum du dafür bezahlen musst. Evtl. siehst du ja beim nächsten mal ein, dass es besser ist weniger Geld zu bezahlen, als mehr Aufwand zu provozieren und dafür mehr bezahlen zu müssen.

Signatur:

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Bei solchen Geschwindigkeiten reicht mE die Aussage der Polizisten als Beweis aus. In der Tat: Zwei Zeugenaussagen, dazu noch von Polizisten, als "kein Beweis" zu betrachten, ist schon recht mutig. Daß das Gericht das auch so sehen wird, ist recht unwahrscheinlich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Macho67):
Es war dort Schrittgeschwindigkeit. Ich bin um die Kurve gefahren, und war vllt maximal 20kmh schnell.

Schrittgeschwindigkeit ist ein Bruchteil Deiner 20 km/h. Das kann man augenscheinlich sehr gut erkennen, und wenn beide Polizeibeamte wie zu erwarten eine übereinstimmende Stellungnahme abgeben erhältst Du ein Bußgeld in Höhe der angebotenen Verwarnung plus 28,50 Euro Gebühren. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, der dann direkt vor Gericht landen würde, sind minimal. Hat sich also echt gelohnt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Normalerweise dürfen Polizisten Geschwindigkeiten nicht einfach per Augenmaß schätzen. Als einzige Ausnahme gilt die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit in einer verkehrsberuhigten Zone (BKat Nr. 157.1, 15€).

Die Aussage der beiden Polizisten reicht als Beweis aus.

Aber vielleicht hast Du Glück und bekommst ohne Zusatzkosten noch einmal ein Verwarnungsgeldangebot. Wenn jedoch sofort ein Bußgeldbescheid über 15€ + 28,50€ Gebühren kommt, dann ist das vollkommen rechtmäßig.

-- Editiert von hh am 26.04.2018 16:51

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Macho67):
und ich das nicht einsehe
Das ist natürlich ein Grund...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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