Verwarnung wegen Überschreitung der Parkzeit

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarnung wegen Überschreitung der Parkzeit

Am Montag dem 14.11.2022 bekam ich auf dem Parkplatz vor meiner Tür (hier darf man 2 Std. mit Parkscheibe max. parken) eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung wegen zu langem Parken. Meine Parkscheibe stand auf 09:00 Uhr. Abgelesen wurde um 10:45 Uhr. In der Verwarnung behauptete der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Scheibe stand auf 08:00 Uhr. Diese Angabe ist nicht richtig. Ich bin um 08:50 Uhr auf den Parkolatz gefahren und habe die Scheibe auf 09:00 Uhr gestellt. Genau so stand die Zeit noch bei meiner Abfahrt um 10:55 Uhr.
In der Parkbucht direkt neben mir stand ein Fahrzeug ohne Parkscheibe. Ein weiterer PKW ohne Parkscheibe stand zwei Meter weiter. Beide PKW ignorierte die Person. Ihn interessierte nur mein Fahrzeug. Aufgrund dieses Verhaltens gehe ich davon aus, daß diese Person nur daran interessiert war, mir einen Strafzettel wegen zu langem Parken zu schreiben. Daher wohl auch die falsche Angabe über die eingestellte Ankunftszeit.
Der Herr war allein, er hat auch kein Beweisfoto der Parkscheibe gemacht. Zwischenzeitlich habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Verhalten dieser Person an das Bürgermeisteramt gesendet. Seit zwei Wochen habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Wie soll ich mich verhalten?

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23 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
er hat auch kein Beweisfoto der Parkscheibe gemacht.

Macht nichts, es gibt ja die Zeugenaussage.



Zitat (von Willy123mitglied):
Aufgrund dieses Verhaltens gehe ich davon aus, daß diese Person nur daran interessiert war, mir einen Strafzettel wegen zu langem Parken zu schreiben.

Da würde man dann mal mindestens mal glaubwürdig darlegen müssen, warum er ausgerechnet an diesem Auto dieses exorbitant fixierte Interesse hat.



Zitat (von Willy123mitglied):
Ich bin um 08:50 Uhr auf den Parkolatz gefahren und habe die Scheibe auf 09:00 Uhr gestellt.

Wie genau könnte man das beweisen?



Zitat (von Willy123mitglied):
Seit zwei Wochen habe ich jedoch keine Antwort erhalten.

Es wäre auch sehr verwunderlich würde man da Antwort erhalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf Grund dieser Antwort gehe ich davon aus, daß so ein beauftragter Strafzettelschreiber einen Freibrief hat und tun und lassen kann, was er will.
Demnach sollte ich den Strafzettel überweisen und in Zukunft mein Fahrzeug anderweitig parken.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
Auf Grund dieser Antwort gehe ich davon aus, daß so ein beauftragter Strafzettelschreiber einen Freibrief hat und tun und lassen kann, was er will.

Nö.



Zitat (von Willy123mitglied):
Demnach sollte ich den Strafzettel überweisen

Wenn man keine Munition für die Kanone hat, sollte man nicht versuchen zu schießen.



Zitat (von Willy123mitglied):
in Zukunft mein Fahrzeug anderweitig parken.

Oder zumindest selber für Bewiese zu sorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
In der Parkbucht direkt neben mir stand ein Fahrzeug ohne Parkscheibe. Ein weiterer PKW ohne Parkscheibe stand zwei Meter weiter. Beide PKW ignorierte die Person.


Eventuell sind diese Fahrzeuge erst nachdem die Person vom Ordnungsamt Dein Auto kontrolliert hat abgestellt worden?

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1080 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
In der Parkbucht direkt neben mir stand ein Fahrzeug ohne Parkscheibe. Ein weiterer PKW ohne Parkscheibe stand zwei Meter weiter.


Und woher weißt du, dass diese beiden Pkw nicht im Zeitfenster zwischen deiner Verwarnung und deiner Rückkehr zum Wagen dort geparkt wurden? Das waren immerhin zehn Minuten.

Zitat (von Willy123mitglied):
Beide PKW ignorierte die Person. Ihn interessierte nur mein Fahrzeug.


Hast du das gesehen?

Anderenfalls wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen - zumal das überhaupt keinen Sinn ergibt.

Warum sollte der Ordnungsbeamte zwei Pkw ignorieren, denen er ebenfalls eine Verwarnung hätte erteilen können?

Ebenso wie es keinen Sinn ergibt, dass er deine Parkscheibe absichtlich falsch abgelesen haben soll.

Zitat (von Willy123mitglied):
Der Herr war allein, er hat auch kein Beweisfoto der Parkscheibe gemacht.


Und das weißt du woher, wenn du erst 10 Minuten später zu deinem Auto zurückgekehrt bist?

Sorry, aber hier passt so einiges nicht zusammen.

-- Editiert von User am 28. November 2022 10:19

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
Der Herr war allein, er hat auch kein Beweisfoto der Parkscheibe gemacht. Zwischenzeitlich habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Verhalten dieser Person an das Bürgermeisteramt gesendet. Seit zwei Wochen habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Wie soll ich mich verhalten?

Wartend, ob sie überhaupt Post bekommen weiß niemand.
Woher wollen sie wissen, dass kein Foto gemacht wurde?
Und das die anderen Autos verschont blieben?
Die Version, dass sie ihre Parkscheibe falsch einstellten, schließen sie aus? Fehler machen ihrer Ansicht nach, nur andere.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wartend, ob sie überhaupt Post bekommen weiß niemand.

Das die Post schon lange da war, hast du nicht gelesen?
Zitat (von Loni12):
Die Version, dass sie ihre Parkscheibe falsch einstellten, schließen sie aus?

Ja tut er, wohl zu Recht.
Zitat (von Willy123mitglied):
Genau so stand die Zeit noch bei meiner Abfahrt um 10:55 Uhr.
Zitat (von Loni12):
Fehler machen ihrer Ansicht nach, nur andere.

Konnte ich jetzt nicht rauslesen, hast Du andere Infos?

Zitat (von Harry von Sell):
Zitat (von Willy123):

er hat auch kein Beweisfoto der Parkscheibe gemacht.

Macht nichts, es gibt ja die Zeugenaussage.


Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn tatsächlich versucht würde einen Verstoß im ruhenden Verkehr nur über die Zeugenaussage ahnden zu wollen.
Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau könnte man das beweisen?

Muss er das?
Müsste nicht stattdessen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes beweisen, dass die Parkscheibe anders als "behauptet" stand?
Kann er das ohne Bild?

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#8
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Eventuell sind diese Fahrzeuge erst nachdem die Person vom Ordnungsamt Dein Auto kontrolliert hat abgestellt worden?

Den gesamten Vorgang habe ich aus einem Fenster im zweiten Stock beobachtet. Die beiden Fahrzeuge standen schon da. Die Autonummern sind bekannt.
Erst durch diese Beobachtung konnte ich meine weiteren Angaben machen. Woher sollte ich sonst wissen, wer ein Ticked bekommen hat und wer nicht. Bzw. wieviel Personen vom Ordnungsamt vor Ort waren oder meine Angaben Betreff des Fotos.

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#9
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ebenso wie es keinen Sinn ergibt, dass er deine Parkscheibe absichtlich falsch abgelesen haben soll.

Ich weiß nicht, ob die Person die Parkscheibe absichtlich falsch abgelesen hat. Es konnte auch ein Versehen sein.
DEn gesamtem Vorgang habe ich ansonsten live aus einem Fenster im 2. Stock beobachtet.

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#10
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat:
Kann er das ohne Bild?
Bevor es digitale Fotografie gab wurden bei solchen Verstößen generell keine Fotos gemacht weil der Aufwand viel zu hoch gewesen wäre. Trotzdem konnten damals solche Verstöße geahndet werden. Eine Zeugenaussage ist vor Gericht ein Beweismittel.

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1080 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
Den gesamten Vorgang habe ich aus einem Fenster im zweiten Stock beobachtet.


Du hast also gesehen, dass man dir unberechtigterweise eine Verwarnung erteilt, bist aber nicht nach unten gegangen und hast den Ordnungsbeamten darauf angesprochen?

Das verstehe, wer will.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#12
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die Version, dass sie ihre Parkscheibe falsch einstellten, schließen sie aus? Fehler machen ihrer Ansicht nach, nur andere.

Ja, die Parkscheibe war richtig eingestellt. Bei meiner Rückkehr fand ich den "Strafzettel" vor, daraufhin konnte ich ja bequem die Angaben überpüfen.
Übrigens habe ich den gesamten Vorgang von einem Fenster im 2. Stock aus beobachtet. Woher hätte ich sonst von dem abgelaufenen Vorgang wissen sollen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
ventuell sind diese Fahrzeuge erst nachdem die Person vom Ordnungsamt Dein Auto kontrolliert hat abgestellt worden?

Beide Fahrzeuge standen bereits vor der Kontrolle an ihren Plätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bevor es digitale Fotografie gab wurden bei solchen Verstößen generell keine Fotos gemacht weil der Aufwand viel zu hoch gewesen wäre. Trotzdem konnten damals solche Verstöße geahndet werden. Eine Zeugenaussage ist vor Gericht ein Beweismittel.
Das ist aber heute weder zeitgemäß noch üblich.
Wenn ich jetzt mal damit anfangen würde, was früher mal als Beweis gereicht hat ... (etwa bei der Hexenverbrennung) :neck:

Zitat:
Du hast also gesehen, dass man dir unberechtigterweise eine Verwarnung erteilt, bist aber nicht nach unten gegangen und hast den Ordnungsbeamten darauf angesprochen?
Ja, wirklich seltsam, und hilft der Glaubwürdigkeit nicht unbedingt. Insbesondere, weil das ja offenbar nicht nur kurz gesehen wurde, sondern komplett beobachtet (wegen "keine Fotos").
Und wenn man es beobachtet hat, warum ist man dann nicht mit einem Zeugen zum Fahrzeug gegangen? Natürlich ein unabhängiger Zeuge, und der auch bestätigen kann, dass man nicht zwischenzeitlich mal kurz unten war, oder jemanden per Telefonanruf aufgefordert hat die Parkscheibe zu korrigieren. :grins:
[ja, ich weiß, es war vor dem eigenen Haus, und damit wird kein solcher Zeuge zur Verfügung gestanden haben]

Zitat:
Beide Fahrzeuge standen bereits vor der Kontrolle an ihren Plätzen.
Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Daher kann es dir völlig egal sein, ob andere auch bestraft wurden oder nicht (außer du kannst eine Diskriminierung nachweisen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das ist aber heute weder zeitgemäß noch üblich.

Es ist absolut ausreichend, wenn es zulässig ist. Und da es das noch ist, sollte man sich damit beschäftigen.



Zitat (von reckoner):
[ja, ich weiß, es war vor dem eigenen Haus, und damit wird kein solcher Zeuge zur Verfügung gestanden haben]

Aber da hätte man ja noch ganz einfach den Videobeweis führen können.
Ich frage mich weshalb man das nicht gemacht hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ist absolut ausreichend, wenn es zulässig ist. Und da es das noch ist, sollte man sich damit beschäftigen.
Was heißt denn "damit beschäftigen"? Es einfach als Beweis hinnehmen?
Da der Beschuldigte praktisch gar keine Möglichkeit hat die Zeugenaussage zu entkräften, stelle ich schon erhöhte Anforderungen an den Beweis, besonders wenn er so einfach zu erbringen wäre. Bei irgendwas im fließenden Verkehr (rote Ampel etc.) ok, denn da kann realistisch gesehen kein Foto gemacht werden. Aber im ruhenden Verkehr? Und ein Richter könnte dem durchaus folgen.

Zitat:
Aber da hätte man ja noch ganz einfach den Videobeweis führen können.
Wäre der denn belastbar? Schließlich hätte man auch vorher kurz runter gehen können ...
Wenn, dann hätte man die Ordnungskraft noch aus dem Fenster mitfilmen und dann ohne Unterbrechung nach unten gehen müssen. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was heißt denn "damit beschäftigen"? Es einfach als Beweis hinnehmen?

Es einfach als Beweis hinnehmen ist so ziemlich das Gegenteil von damit beschäftigen.



Zitat (von reckoner):
stelle ich schon erhöhte Anforderungen an den Beweis,

Irrelevant.
Es zählt die "Überzeugung des Gerichtes".
Und die sind aus mehreren Gründen regelmäßig davon überzeugt, das die Zeugenausseage dieser Leute stimmen.



Zitat (von reckoner):
Und ein Richter könnte dem durchaus folgen.

Erfahrungsgemäß an dem Tag an dem die Hölle zufriert ...

Da sollte man schon seine Beweislast erfüllen, dass die Zeugenaussage nicht stimmt.



Zitat (von reckoner):
Wenn, dann hätte man die Ordnungskraft noch aus dem Fenster mitfilmen und dann ohne Unterbrechung nach unten gehen müssen.

Logischerweise ja, genau so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Willy123mitglied
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Man kann sich den Kopf heiss reden.
Zum Einen bin ich nicht runter gegangen, weil mir klar war, das hat keinen Sinn. Kommen Sie einmal an ihr Auto und daneben steht eine Person vom Ordnungsamt, die Ihnen gerade einen Strafzettel schreibt. Glauben Sie wirklich, Sie können die Person (mit was für Gründen auch immer) davon abhalten? Diese Person ist für solch Situationen ausgebildet. Sie würde den Strafzettel an Ihren Scheibenwischer klemmen und wortlos weiter gehen.
Zum Aneren, wie würde der Richter entscheiden. Oben habe ich gelesen, der Richter würde immer der Amtsperson die größere Glaubwürdigkeit bescheinigen. Daher habe ich mich für die einfachere und billigere Lösung dieser Angelegenheit entschieden. Vorhin habe ich das Verwarngeld in Höhe von 25,- Euro an die Amtskasse überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
Wie soll ich mich verhalten?
Ich jedenfalls würde es darauf ankommen lassen, bis hin zur Gerichtsverhandlung. Etwas anderes kommt nicht in Betracht.
Vorausgesetzt (auch ohne Beweis ganz egal was mit den zwei anderen PKW war) ich wäre mir absolut sicher dass die Parkscheibe auf 9 Uhr eingestellt war.

Zitat (von Willy123mitglied):
In der Verwarnung behauptete der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Scheibe stand auf 08:00 Uhr.
Zitat (von Harry van Sell):
Und die sind aus mehreren Gründen regelmäßig davon überzeugt, das die Zeugenausseage dieser Leute stimmen.
Weil mich schon interessiert ob eine schwache Figur dieser Couleur es schafft mit einer Falschaussage ein Fehlurteil herbeizuführen.
Oder ob sie vor dem Richter nicht doch einräumen wird müssen, sie sei nicht unfehlbar und u.U. kann sie sich schon vorstellen dass ihr im Einzelfall ein Fehler unterlaufen ist.

Letztlich gibt es nur diese zwei Alternativen:
Zahlen (gerne dann auch sofort) oder nicht Zahlen und dabei die äusserste Konsequenz im Blick haben

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
Glauben Sie wirklich, Sie können die Person (mit was für Gründen auch immer) davon abhalten?

Nö.



Zitat (von Willy123mitglied):
Diese Person ist für solch Situationen ausgebildet. Sie würde den Strafzettel an Ihren Scheibenwischer klemmen und wortlos weiter gehen.

Richtig.

Aber einen Beweis für die korrekte Einstellung der Scheibe hätte man sichern können.



Zitat (von Willy123mitglied):
Oben habe ich gelesen, der Richter würde immer der Amtsperson die größere Glaubwürdigkeit bescheinigen.

Sofern es nichts gibt, was die Glaubwürdigkeit erschüttern kann, wird ein Gericht das regelmäßig so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von AR377):
es schafft mit einer Falschaussage ein Fehlurteil herbeizuführen.

Echte Falschaussagen kommen in dem Bereich aufgrund der doch drastischen Konsequenzen sehr selten vor.

Es passiert aber des Öfteren, das jemand von der Richtigkeit seiner Aussage überzeugt ist und ihm der Irrtum unbekannt ist, was dann aber straffrei ist.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Glauben Sie wirklich, Sie können die Person (mit was für Gründen auch immer) davon abhalten?
Aber natürlich. Wenn man freundlich darum bittet, doch nochmal auf die Parkscheibe zu schauen, dann wird sich eine normale Ordnungskraft sofort entschuldigen und das Knöllchen vernichten.

Zitat:
Diese Person ist für solch Situationen ausgebildet.
Erstens sind sie das gar nicht (ich kenne Quereinsteiger völlig ohne Ausbildung). Und zweitens werden sie sicher nicht dazu ausgebildet, falsche Knöllchen zu verteilen.
Was sein kann ist, dass die Person aus der eigenen Erfahrung gelernt hat, nicht mit den Beschuldigten zu diskutieren (ala "waren ja nur 5 Minuten" oder "ich hab ja niemanden behindert").

Zitat:
Sie würde den Strafzettel an Ihren Scheibenwischer klemmen und wortlos weiter gehen.
Unsinn. Das sind doch keine Roboter.

Zitat:
Weil mich schon interessiert ob eine schwache Figur dieser Couleur es schafft mit einer Falschaussage ein Fehlurteil herbeizuführen.
Von Falschaussage kann hier aber keine Rede sein. Allenfalls von einem Versehen (im wahrsten Sinne des Wortes).

Zitat:
Oder ob sie vor dem Richter nicht doch einräumen wird müssen, sie sei nicht unfehlbar und u.U. kann sie sich schon vorstellen dass ihr im Einzelfall ein Fehler unterlaufen ist.
Das muss sie nicht einräumen, ein Zeuge soll aussagen, nicht spekuklieren (auch nicht über sich selbst und seine Fehler).
Einem Gericht ist aber bekannt, dass Zeugenaussagen nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen (nicht weil der Zeuge lügt, sondern einfach weil er sich falsch erinnert etc. - hier, weil er davon überzeugt ist, dass da 8:00 Uhr eingestellt war).

Das große Problem ist, dass der Falschparker ungestraft lügen darf wie er will, die Ordnungskraft aber bei einer Falschaussage eine Straftat begeht, und außerdem ihren Job riskiert. Daher ist die risikolose Aussage praktisch weniger wert.
Vielleicht sollte man überlegen, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, auf eigenen Wunsch seine Aussage zu beeiden, und einen Meineid dann unter Strafe stellen (blöd, wenn es dann doch ein Foto gibt :grins: ). Leider ist das nicht vorgesehen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Willy123mitglied):
Übrigens habe ich den gesamten Vorgang von einem Fenster im 2. Stock aus beobachtet. Woher hätte ich sonst von dem abgelaufenen Vorgang wissen sollen?

Warum bewegten sie sich dann nicht nach unten um mit der Person zu reden, lieber beim Bürgermeisteramt beschweren.
Wenn man eine Dienstaufsichtsbewerde schreibt, sollte man doch auch in der Lage sein, die Angelegenheit vor Ort zu klären. Oder ging es ihnen ums Anschwärzen?

0x Hilfreiche Antwort

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