Verwarnungsgeld Anhörung

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
susi76123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwarnungsgeld Anhörung

Hallo, ich habe im Oktober unbemerkt auf einem Parkplatz ein Auto mit meiner Autotür Tuschiert. Weil ich es nicht bemerkt habe bin ich nach hause gefahren. Jedenfalls war die Polizei kurz drauf bei mir, ich hätte unfallflucht begangen. An meiner Tür war kaum etwas zu sehen , bei dem anderen wohl zwei Beulen. Ich wurde daraufhin noch mal aufs Revier gebeten und habe meine Aussage gemacht. Das ganze wurde dann wohl zur Staatsanwaltschaft geschickt.
Heute habe ich einen Brief von der Stadt bekommen mit einer schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung.
Sie schädigen durch ausser acht lassen der im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt andere
Paragraph 1Abs.2, 49 StVO, 24 StVO, 1.4 BLATT

Meine Frage ist : ist das jetzt die gesamte Strafe oder kommt da noch was vom Staatsanwalt wegen der angeblichen unfallflucht?
Danke

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist dann die ganze Strafe, schließlich darf man für eine Sache nicht doppelt bestraft werden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen