Hallo, ich habe im Oktober unbemerkt auf einem Parkplatz ein Auto mit meiner Autotür Tuschiert. Weil ich es nicht bemerkt habe bin ich nach hause gefahren. Jedenfalls war die Polizei kurz drauf bei mir, ich hätte unfallflucht begangen. An meiner Tür war kaum etwas zu sehen , bei dem anderen wohl zwei Beulen. Ich wurde daraufhin noch mal aufs Revier gebeten und habe meine Aussage gemacht. Das ganze wurde dann wohl zur Staatsanwaltschaft geschickt.
Heute habe ich einen Brief von der Stadt bekommen mit einer schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung.
Sie schädigen durch ausser acht lassen der im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt andere
Paragraph 1Abs.2, 49 StVO, 24 StVO, 1.4 BLATT
Meine Frage ist : ist das jetzt die gesamte Strafe oder kommt da noch was vom Staatsanwalt wegen der angeblichen unfallflucht?
Danke
Verwarnungsgeld Anhörung
17. November 2017
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Frage vom 17. November 2017 | 14:27
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwarnungsgeld Anhörung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. November 2017 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das ist dann die ganze Strafe, schließlich darf man für eine Sache nicht doppelt bestraft werden.
Und jetzt?
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