Verwarnungsgeld - Zeichen 260 statt 250

11. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Supernobby
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarnungsgeld - Zeichen 260 statt 250

Hallo,

ich habe heute eine Schreiben bekommen - Verwarnungsgeld wegen Verstoß gegen Zeichen 260 (Verbot für Krafträder und Kraftfahrzeuge). Aus meiner Fahrtrichtung kommend stand aber das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Zeichen 260 steht tatsächlich in Gegenrichtung (was wahrscheinlich daran liegt, dass der Weg über die Gemeindegrenze zwischen unserer Stadt und dem Nachbarort führt).

Was passiert nun, wenn ich Einspruch einlege - gegen Zeichen 260 habe ich ja nicht verstoßen. :-) Irgendeine Chance, sich um die Zahlung zu drücken?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Was passiert nun, wenn ich Einspruch einlege
Dann wird das korrigiert und du darfst für das Zeichen 250 zahlen und dich freuen, dass du dem Steuerzahler Kosten für diese Abänderung aufgebrummt hast.

quote:
Irgendeine Chance, sich um die Zahlung zu drücken?
Um diese eine ja, aber nur mit dem Ergebnis, dann für einen korrigierten Bescheid zahlen zu müssen...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich habe heute eine Schreiben bekommen
Mit Foto? Oder bist du bei der Fahrt zwecks Personenfeststellung angehalten worden?

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Besen1987
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

ja, das wird korrigiert und du darfst für das Zeichen 250 zahlen.
VG

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0x Hilfreiche Antwort

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