Hallo,
ich habe heute eine Schreiben bekommen - Verwarnungsgeld wegen Verstoß gegen Zeichen 260 (Verbot für Krafträder und Kraftfahrzeuge). Aus meiner Fahrtrichtung kommend stand aber das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Zeichen 260 steht tatsächlich in Gegenrichtung (was wahrscheinlich daran liegt, dass der Weg über die Gemeindegrenze zwischen unserer Stadt und dem Nachbarort führt).
Was passiert nun, wenn ich Einspruch einlege - gegen Zeichen 260 habe ich ja nicht verstoßen. :-) Irgendeine Chance, sich um die Zahlung zu drücken?
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Verwarnungsgeld - Zeichen 260 statt 250
11. November 2013
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Frage vom 11. November 2013 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarnungsgeld - Zeichen 260 statt 250
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#1
Antwort vom 11. November 2013 | 13:38
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
quote:Dann wird das korrigiert und du darfst für das Zeichen 250 zahlen und dich freuen, dass du dem Steuerzahler Kosten für diese Abänderung aufgebrummt hast.
Was passiert nun, wenn ich Einspruch einlege
quote:Um diese eine ja, aber nur mit dem Ergebnis, dann für einen korrigierten Bescheid zahlen zu müssen...
Irgendeine Chance, sich um die Zahlung zu drücken?
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#2
Antwort vom 11. November 2013 | 15:17
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Mit Foto? Oder bist du bei der Fahrt zwecks Personenfeststellung angehalten worden?
ich habe heute eine Schreiben bekommen
Stefan
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#3
Antwort vom 12. November 2013 | 19:04
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 9x hilfreich)
ja, das wird korrigiert und du darfst für das Zeichen 250 zahlen.
VG
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