Verwarnungsgeld

19. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)
Verwarnungsgeld

Habe gestern eine schriftliche Verwarnug bekommen.Da steht drinn,Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 8KM/H .Geschwindigkeit 50KM/H.Festgestellte Geschwindigkeit(nach Toleranzabzug)58KM/H.Ich sehe in dem Schreiben nicht wie der Toleranzabzug aussieht.Muss das nicht in dem Schreiben für mich nachvollziebar dargestellt werden.Ist überhaupt der Toleranzabzug hier erfolgt??

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"N_L"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Meines Wissens nach beträgt die Toleranz unter 100 km/h 3 km/h d.h. die Toleranz von 3 km/h wurde abgezogen.

Gemessen (vermutlich): 61 km/h
Toleranz: 3km/h
--> (61 - 3) km/h = 58 km/h

Der Toleranzabzug erfolgte wohl, wenn es heißt die festgestellte Geschwindigkeit betrug NACH erfolgtem Abzug der Toleranz soundsoviel km/h.

Ob sie allerdings gesondert ausgewiesen werden muss, weiß ich nicht.

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#2
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

@katanaka

So wie du es ausführst,wäre es in meinen Augen richtig.Müsste für mich in dem Schreiben so auch dargestellt werden,damit es für mich nachvollziebar ist.Habe ja nicht jeden Tag damit zu tun.:-))
Danke !

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"N_L"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das muss nicht genau erläutert werden.

Wenn das Verwarnungsgeld nicht innerhalb von einer Woche bezahlt wird, dann wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 23,50€ verbunden ist.

Daher würde ich davon abraten, hier Diskussionen mit der Bußgeldstelle anzufangen.

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