Verwarnungsgeld rechtens?

26. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
agichan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarnungsgeld rechtens?

Hallo,

ich habe gestern eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten. Habe kürzlich "verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes" geparkt. Was soweit erst mal stimmt.
Aber: Der Taxenstand bestand aus 2 Parkplätzen am rechten Fahrbahmrand. Direkt vor diesen Parkplätzen war zu diesem Zeitpunkt eine Baustelle, die sich sowohl auf den Gehweg als auch auf einen Teil der Straße erstreckte (groß genug, sodass man sie schon umfahren musste). Das Taxistand-Verkehrszeichen stand innerhalb dieser Baustelle und war durch irgendetwas verdeckt (großer Kasten, Container o.ä.). Soweit ich mich an meinen Theorie-Unterricht erinnere, muss die Stadt gewährleisten, dass die Verkehrsschilder gut sichtbar sind. Das war zur Zeit des Falsch-Parkens definitiv nicht der Fall. Übrigens gab es auch keine Bodenmarkierung, die den Taxistand angezeigt hätte.
Wir haben an diesem Abend zwar Fotos von der Situation gemacht, allerdings muss man sagen, dass auf diesen, da es mitten in der Nacht und dementsprechend dunkel war, nicht viel zu erkennen ist.
Meine Frage ist nun, stimmt meine Vermutung überhaupt und ist das Vrwarnungsgeld somit rechtswidrig? Lohnt es sich in so einem Fall Widerspruch einzulegen?

Mfg
agichan

-- Editiert von agichan am 26.10.2006 13:58:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ein Verkehrsschild ist ein Verwaltungsakt, der dem Empfänger bekannt gegeben werden muß. Ist das schild verdeckt, wird es nicht wirksam bekannt gegeben.

Soviel zur Theorie.

In der Praxis müßten Sie aber glaubhaft darlegen können, daß das Schild nicht zu sehen war. Dazu könnten Bilder hilfreich sein. Inwieweit die Bilder Aussagekräftig sind, müssen Sie selbst entscheiden.

Gruß Justice

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#2
 Von 
agichan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matzi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

justice : so ganz stimmt das nicht ;

auch wenn ein Verkehrszeichen verdreckt, mit Schnee zugeweht , durch parkende Autos verdeckt ist , es gilt trotzdem !

agichan : Widerspruch lohnt bei Falschparken nicht , nach Widerspruch erfolgt meist ein Bußgeld , das ist deutlich höher als die Verwarnung.

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>auch wenn ein Verkehrszeichen verdreckt, mit Schnee zugeweht , durch parkende Autos verdeckt ist , es gilt trotzdem !<<

Stimmt meiner Meinung nach nicht, weil kein Mensch (und hier auch keine Behörde) verlangen kann, dass ich jedes verschneite Schild erst freischaufle!

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#5
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

quote:
>>auch wenn ein Verkehrszeichen verdreckt, mit Schnee zugeweht , durch parkende Autos verdeckt ist , es gilt trotzdem ! Stimmt meiner Meinung nach nicht, weil kein Mensch (und hier auch keine Behörde) verlangen kann, dass ich jedes verschneite Schild erst freischaufle!<<


Die Schilder gelten auch in diesen Fällen. Deswegen haben sehr wichtige Schilder wie Gefahrzeichen oder das Stop-Schild eine besondere Form, damit man sie auch im verschneiten Zustand an ihrer Form erkennen kann. Fahren sie mal im Winter durch den Schwarzwald oder den Harz, da sind sie froh das sie die Form erkennen können, wenn eine Stopstelle naht.

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#6
 Von 
Coffinnail
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohnst du in der Nähe, oder gleichen Stadt? Der Verwaltungsakt (Das Vkz) ist schon gültig wenn du es das erste mal gesehen hast. Also muss es nicht im konkreten Fall zu sehen sein.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Wohnst du in der Nähe, oder gleichen Stadt? Der Verwaltungsakt (Das Vkz) ist schon gültig wenn du es das erste mal gesehen hast. Also muss es nicht im konkreten Fall zu sehen sein.


Richtig.

Wer aber tatsächlich glaubhaft darlegen kann, daß er das Schild nicht sehen konnte (!) und es auch zuvor noch niemals gesehen hat, muß die Buße (bzw. Verwarnung) nicht bezahlen. (mangels Bekanntgabe)

Es ist aber in der Praxis sicher schwierig, daß wirklich überzeugend darzulegen.

Aber Achtung: Zu behaupten, daß Schild nicht gesehen zu haben bringt nichts, denn man MUSS es sehen.

Entscheidend ist, ob es überhaupt möglich war, das Schild zu sehen und ob man es auch vorher noch nie gesehen hat.

Gruß Justice

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