Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen,
ich fahre Motorrad und werde hin und wieder von manchen Autofahrern belästigt oder sogar gefährdet.
Beispiel siehe unten.
Nun ist die Frage, darf ich eine Fahrzeugkamera an meinem Motorrad anbringen, die mein Fahren von Anfang an aufnimmt und wenn so eine Situation kommt, dies auch Gerichtlich einsetzbar ist??
Ein Beispiel: Das letzte mal wurde ich auf einer Landstraße (ich fuhr 100 km/h) von einem Mercedes überholt und wurde ausgebremst. Weswegen weis ich nicht? Weil dieser Autofahrer hin und wieder unnötig Bremste überholte ich Ihn normal.
Ich dachte alles wäre in Ordnung, darauf gab der Autofahrer gas und wollte mich auf die Schüppe nehmen. Leider bin ich mit meiner kleinen Maschine (34PS) gefahren und bin nicht so schnell.
Dieser Überholte mich und zwang mich ernsthaft an zu halten. Dies bedeutet, er bremste vor mir, ich wollte ausweichen, ist aber wieder vor mir gewesen.
Ich hatte schiss gehabt weil ich alleine war mit Ihm auf der Straße. Bis ich ca. 20km/h bin ich ruckartig überholt und nur Gas gegeben.
Dies war die krasseste und letzte Aktion, die ich erlebt habe im Straßenverkehr.
MFG
Blackbird716
Videoaufnahme bei der Fahrt
Ich bin nicht firm mit der StVZO ob dies als Anbauteil gelten kann usw. Also evtl TÜV-Abnahme ????? Aber wie gesagt, nicht mein Gebiet.
Ich denke, dass es in der freien Beweiswürdigung des Richters liegt, ob er das Video zulässt oder nicht. Siehe Porsche-Unfall auf BAB mit einem Toten, der Film aus dem Handy hatte Beweiskraft.
Als Beweismittel ist so ein Video schon zulässig. Ob dadurch auch der Fahrer ermittelt werden kann ist eine andere Frage. Fraglich auch, ob so eine Kamera wirklich sinnvoll ist. Aber das muß wohl jeder für sich selbst entscheiden.
So lange die Kamera nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden wird und sich nicht negativ auf das Fahrverhalten auswirken kann sehe ich da auch keine Probleme mit der StVZO. Sonst müsste ja jeder, der ein Handy oder ein Navi am oder im Fahrzeug befestigt das vom TÜV eintragen lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn die meisten Motorräder mit Kameras ausgestattet wären und diese während der Fahrt liefen, gäbe es nach einer Auswertung sicherlich nur noch ganz wenige Motorradfahrer.:)
@freudenfeuer
Als Beweismittel ist so ein Video schon zulässig.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Videoaufzeichnung ist aus meiner Sicht genauso unzulässig, wie die heimliche Tonbandaufnahme eines Telefongespäches.
Man darf zur Überwachung des eigenen Hauses z.B. auch keine Videoaufzeichnungen der öffentlichen Straße vor dem Haus vornehmen.
Siehe Porsche-Unfall auf BAB mit einem Toten, der Film aus dem Handy hatte Beweiskraft.
Das ist nicht das Gleiche. In dem Fall wussten alle Beteiligten, dass gefilmt wird.
Wenn ein solcher Videobeweis unzulässig wäre dürfte die Polizei Ihre ProVida-Fahrzeuge verschrotten.
Also Kamera ans Motorrad an bringen was nicht störrt is kein Problem. Die sind so klein geworden. Auf dem Tank, am Helm oder nach Hinten gerichtet.
Ich würde nicht für jeden "******" zur Polizei, bzw. Rechtsanwalt hin jumpen. Nur die mich ernst haft in Lebensgefahr bringen.
Das was hh geschrieben hat, kann ich mir vorstellen.
Deswegen habe ich oben geschrieben, von Anfang der Fahrt.
Falls da eine Situation von der Gegenseite kommt, dass ich sagen kann: Diese Situation habe ich nicht absichtlich gefilmt. Der Fahrer hat die Situation vor meiner Kammra verursacht. Die Kamera ist nur für mich gedacht, das Fahren ansich und die Umwelt (was wir noch haben
) zu Filmen.
Jeder Reisende macht Fotos oder Filmt, nur ob diese Aussage reicht, dies ist die Frage??
Blackbird716
-- Editiert von Blackbird716 am 28.03.2008 12:47:33
Tja, Freudenfeuer
da hast du voll kommen recht, ABER du kennst doch Sicherlich den Staat. Der Staat kann alles machen und wenn nicht irgendwie hinterm Rücken, siehe Internetspeicherung.
Und auch du hast ja recht meri,
nur ich fahre zum Glück nicht so. Ich gebe zu, ich habe auch manche Tage wo ich etwas angespannt fahre, aber nicht vollbescheuert rumrase
oder bretter.
Habe noch viel zu tun im Leben
, nämlich anderen das Leben schwerer zu machen
Deswegen habe ich oben geschrieben, von Anfang der Fahrt.
Das halte ich übrigens für problematischer als das Filmen nur der betreffenden Szene.
Das Ganze ist sicher in einer Grauzone angesiedelt. Videoaufnahmen zur Gefahrenabwehr sind zulässig, worunter die ProVidea-Fahrzeuge fallen, aber auch die Videoüberwachung öffentlicher Plätze mit Gefahrenschwerpunkten. Auch die Verkehrsüberwachung per Videokamera ist zulässig.
Auf der anderen Seite darf durch die Videoüberwachung nicht die Privatsphäre unbeteiligter Bürger verletzt werden. Das sehe ich dann als gegeben an, wenn z.B. ein sich korrekt verhaltendes vorausfahrendes Fahrzeug ohne besonderen konkreten Anlass gefilmt wird.
Jedenfalls darf auch die Polizei nicht einfach alles nach Belieben mit der Videokamera aufzeichnen. Die Befugnisse dazu sind in den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder festgelegt.
Voraussetzung für die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist dabei z.B., dass die Überwachung offen erfolgt.
Die beim vom blackbird716 geplanten Vorgehen zwangsläufige aber vermeidbare verdeckte Filmaufnahme unbeteiligter Dritter ist daher aus meiner Sicht nicht erlaubt. Die Polizei darf unbeteiligte Dritte z.B. nur dann aufnehmen, wenn das unvermeidbar ist, diese also zufällig durchs Bild laufen oder fahren, wenn gerade potentielle Straftäter überwacht werden.
-- Editiert von hh am 28.03.2008 13:14:30
Klar, sich gegenseitig überwachen und dann bei den Staatsorganen anschwärzen...
Leute, Ihr habt echt von der Stasi gelernt!
Und hinterher über den Überwachungsstaat jammern...
ich habe letzte mal das Kribbeln gehabt und bin freiwillig zur Polizei gefahren und habe nachgefragt.
Polizei hatte KEINE Ahnung für das Videografieren.
Darauf folgend habe ich eine e-mail an die ADAC Rechtsberatung geschrieben und habe folgende e-mail (siehe unten) erhalten.
Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Soweit die äußeren Ausmaße des Motorrads durch die Montage nicht verändert werden ist ein Installierung einer Kamera möglich. Weiter darf es dadurch nicht zu einer Erhöhung der Gefährdung von Fußgänger bei einem allfälligen Unfall, aufgrund von scharfen Kanten kommen
Soweit eine Manipulation der Aufzeichnung ausgeschlossen ist kommt auch der Einsatz in einem möglichen Schadensersatzverfahren als Beweismittel in Betracht.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
ADAC Juristische Zentrale
-- Editiert von Blackbird716 am 07.05.2008 21:57:47
Entspricht doch eigentlich auch meiner Antwort.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
20 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten