Videowagen

28. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
f1.racing
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Videowagen

Hallo an Alle, habe eine Frage. Wurde letzte Woche auf der Autobahn mit 137 km/h (Tempolimit 80) gefilmt, angehalten und überprüft. Habe mich vom schönen frühlings Wetter verleiten lassen und wurde unaufmerksam. Keine Frage sollte man nicht tun und für solche Vergehen sollte man auch bestraft werden. Da ich aber bis dato 0 Punkte in Flensburg habe (seit 14 Jahren Führerschein), tut es mir irgendwie weh auf einmal mit notorischen Rasern gleich gestellt zu werden. Meine Frage was bringt es mir diese Angelegneheit einem Anwalt zu geben? Oder sollte ich es lieber akzeptieren, die Konsequenzen tragen und sagen "dumm gelaufen"? Ich rechne mit einem 1 monatigen Fahrverbot aber wenn es so ist , dann habe ich wohl keine andere Wahl oder?

Wäre dankbar Eure Meinung dazu zu hören.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,

1 Monat Fahrverbot bei 57km/h ausserorts ist meines Wissens nach der Einstiegstarif. Im Wiederholungsfalle ist die Fussgängerzeit üblicherweise deutlich länger. Ob ein Anwalt was gegen, so vermute ich mal, Videobeweis plus zwei Zeugen ausrichten kann, kann eben nur ein Anwalt sagen.

Tom

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#2
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Sie müssen mit einem Monat FV, 4 Punkten und 175,60 € Geldbuße rechnen. Gegen den Videobeweis plus Zeugen können Sie auch mit einem Anwalt nichts ausrichten. Das ist wasserdicht. Verbuchen Sie es unter dumm gelaufen.

Da Ihr Konto in Flensburg noch weiß ist, wird man Ihnen eine Frist von vier Monaten einräumen, innerhalb der Sie das FV antreten müssen. Sparen Sie sich daher das Geld für einen Anwalt und machen Sie dafür lieber Urlaub. In dieser Zeit können Sie dann ja den FS abgegeben.

Viele Grüsse,

barchetta

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da Sie extrem viel schneller waren, als zulässig, kann ich Ihren Einwand "möchte nicht mit notorischen Rasern gleichgestellt werden" nicht nachvollziehen.

Nichts anderes als "rasen" haben Sie getan. Fahrverbot, Punkte und Geldstrafe sind hier zu erwarten, da wird Ihnen auch ein Anwalt nicht weiterhelfen.

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#4
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Zahlen und freundlich sein :-)

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