Vollbremsung - ABS geplatzt

28. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bluescreen2001
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollbremsung - ABS geplatzt

Moin,
als ich heute auf eine 2 spurige Hauptstaße abgebogen bin, war beide Spuren frei. Die andere Autos standen vor der für sie noch roten Ampel. Ich fuhr zügig mit 55km/h (wurde von Kollegen vor Blitzern gewarnt) die Straße ca. 200 - 300m entlag. Als ich wie gewoht auf der anderen Straßenseite einen freien Parkplatz sah, habe ich meinen Blinker links gesetzt und bin eine Wende gefahren. Hinter mir hörte ich dann wie ein Waagen eine Vollbremsung machte. Der sehr aufgebrachte Autofahrer war schon aus seinem Auto gesprungen, bevor ich überhaupt die andere Straßen Seite erreicht hatte und versuchte zu erkunden was überhaupt passiert war. Er "erklärte" dann, dass ich für seine Vollbremsung verantwortlich sein und das ich an seinem "geplatzten ABS" *) Schuld sein.
Ich hab mir das ganze aus Neugierde auch angeguck, die rote Lampe mit dem Ausrufezeichen seines BMW ging nicht mehr aus. Was mich auch wundert ist, dass er nach so einer Vollbremsung sofort die Lampe bemerkt hat.
Die Beschimpfungen lasse ich jetzt mal außen vor.
Er hat von mir jetzt erst mal meine Handynummer und ich werde morgen gleich mal meine Versicherung und Rechtschutz vorwarnen.

Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Muß man nicht genügend Sicherheitsabstand halten um ohne Vollbremsung klarzukommen?
2. Bin ich haftbarzumachen, wenn nach einer Vollbremsung sein Auto einen Fehler hat?

*) ich nenne es lieber Fehler der von einem Sensor erkannt wurde und im Fehlerspeicher gespeichert wurde.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 77x hilfreich)

Zu Ihrer ersten Frage: Zum Thema Abstand sagt die StVO, dass der Abstand so groß sein muss, das man auch dann anhalten kann, wenn plötzlich gebremst wird. Allerdings darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen (§ 4 (1) StVO ).

So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, hat Ihr Hintermann diesen erforderlichen Abstand nicht eingehalten und war zu der Vollbremsung gezwungen. Aber wann haben Sie den Blinker gesetzt? Das geht aus Ihrer Schilderung nicht genau hervor. Gibt es Zeugen? Sofern der Blinker rechtzeitig vor dem Bremsvorgang gesetzt wurde, trifft Sie keine Schuld. Ihr Hintermann hat noch Glück gehabt, dass es nicht zum Unfall und weiteren Schäden gekommen ist.

Wenn der Blinker allerdings gleichzeitig mit dem Bremsen gesetzt wurde, könnte die Sache schon anders aussehen.

Bleiben Sie also erst einmal gelassen und machen Sie gegenüber dem anderen Fahrer keine weiteren Stellungnahmen. Da Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie schon einen Anwalt beauftragen. Solche Fälle gehen meist aus wie das Hornberger Schießen.

Viele Grüße,

barchetta

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6070x hilfreich)

Wenn der Blinker allerdings gleichzeitig mit dem Bremsen gesetzt wurde, könnte die Sache schon anders aussehen.


Warum??? Ich darf doch anhalten ohne zu blinken. Ich darf nur nicht abbiegen ohne zu blinken. Schwierig wird es also nur wenn der BMW Fahrer an ihr vorbeifahren wollte und sie ohne zu blinken rübergezogen ist, aber nicht wenn sich der BMW hinter ihr befunden hat.


Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 581x hilfreich)

[Ich fuhr zügig mit 55km/h die Straße ca. 200 - 300m entlag. Als ich wie gewoht auf der anderen Straßenseite einen freien Parkplatz sah, habe ich meinen Blinker links gesetzt und bin eine Wende]

Das Fahrverhalten ist dennoch merkwürdig.
Wenn ich weiß, daß auf der anderen Straßenseite immer ein Parkplatz zu finden ist, fahre ich nicht mit 55 km/h

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#4
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Wenn bei einer Vollbremsung ein ABS ausfällt, blockieren die Räder doch automatisch und hinterlassen auf trockenener Fahrbahn eigentlich sichtbare Spuren, oder? Sind denn solche Spuren zu sehen ? Vielleicht ist es auch so, dass das ABS bereits vorher defekt war und der Fahrer nun eine kostengünstige Reparaturmöglichkeit sucht. Bei einer Vollbremsung sollte das ABS allerdings nicht aussetzen, weil es ja eigentlich der Sinn der Sache ist. Vielleicht übernimmt ja auch BMW den Schaden an dem ABS (mit genügend Nachdruck). Beim Auslesen des Steuergerätes ist auch nachzuweisen, wann der ABS Fehler zum ersten Mal auftrat. Sollte es zu einer Klage vor Gericht kommen, so sollte Ihr Anwalt das Fehlerprotokoll der Werkstatt anfordern.

-- Editiert von TokTok am 28.06.2006 10:04:10

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#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 194x hilfreich)

Für mich klingt das so, als ob da Ihr Unfallgegner auf Ihre Kosten einen Defekt repariert haben will. Ich bin zwar nicht technisch unbegabt aber ich könnte nach einer Vollbremsung und bei Aufleuchten der roten Warnleuchte nicht sofort feststellen, was hier genau der Fehler ist.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass bei der Betätigung der Bremse das ABS zerstört wird.
Während diverser Fahrsicherheitstrainings wurden mit den eingesetzten Fahrzeugen dutzende Vollbremsungen (sog. Bremsschlag) absolviert. Die Belastung dabei ist höher als alles, was ein durchschnittlicher PKW in seinem Leben zu erdulden hat. Da haben zwar manchmal die Bremsen geraucht, das ABS hat aber (bei allen eingesetzten Fahrzeugmodellen) stets tadellos funktioniert.

-- Editiert von Louis Cypher am 28.06.2006 20:09:16

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#6
 Von 
Michael447
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Ein ABS-System darf durch eine Vollbremsung natürlich nicht kaputt gehen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Steuergerät eben defekt ist, und die Fehlerlampe nun regelmäßig nach einer Vollbremsung angeht - nach erneutem Wagenstart ist sie aber vielleicht erstmal wieder aus.

Dass man anhand des Fehlercodes feststellen kann, wann das Gerät erstmalig ausgefallen ist, glaube ich eher nicht..

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