Von Polizei als Fußgänger wegen roter Ampel angehalten, im Bußgeldbescheid-schon als Fahrradfahrer.

16. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Belllla
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Von Polizei als Fußgänger wegen roter Ampel angehalten, im Bußgeldbescheid-schon als Fahrradfahrer.

Guten Abend, liebe Ratgebende!

Nicht vor langer Zeit wurde ich von dem polizeilichen Fahrzeug "angehalten", was beinah einen Auffahrunfall verursachte. Es waren zwei jungen Polizisten, angeblich sollten ich sowie noch eine weitere Fußgängerin über rot die Straße überquert haben. Das hätte für jede 5 Euro gekostet. Ich lehnte die mir unterstellte Ordnungswidrigkeit entscheidend ab, während die Dame leicht eingeschüchtert war und sich den Ärger sparen wollte (sie war auch in Eile). Ich muss ausdrücklich betonen, dass ich mich bei der Grünphase auf der Fahrbahn befand. Irgendwann schaltete sich die Ampel dann auf rot um. An dem Tag hatte ich einen Fahrrad dabei, den ich schob.
Ich weiß nicht, ob es üblich ist, dass man bei solchen Fällen von der Polizei keine Dokumente auf die Hand bekommt. Ich sollte einfach auf die Post warten.
Genau 6 Wochen nach dem Vorfall bekomme ich einen Bußgeldbescheid, aus dem hervorgeht, dass ich 88,78 Euro zu zahlen habe. Im Schreiben wird aufgeführt, dass ich als Radfahrer „das Rotlicht der Lichtzeichenanlage nach §37 Abs. 2 , §49 StVO; §24StVG; 132a BKat „missachtet" haben sollte.
Selbstverständlich habe ich den Widerspruch eingelegt - leider erfolglos.
Es kann mir auch keiner erklären, warum ich aus einer "Fußgängerin" zu einer "Fahrradfahrerin" wurde. Hier liegt die Änderung eines Tatvorwurfs vor. Es lag deutlich auf der Hand, dass den Polizisten es nicht gefallen hat, dass sich jemand ihren Befehlen widersetzt. Kann es sein, dass Sie andere Daten aufgenommen haben?
Nun steht bald die Gerichtsverhandlung vor der Tür. Die Damen, die eingewilligt hat die Strafe zu bezahlen, sollte als Zeugin auf der Seite von Polizisten aussagen.
Ich weiß nicht, wie gut meine Chancen stehen. Nur die Zeugin kann beweisen, dass die Polizisten uns beide als Fußgängerinnen eingestuft haben, allerdings habe in Sie kein Vertrauen. Sie hat sich sofort für schuldig erklärt, um Ärger zu entkommen. Sie musste wissen, dass wir nichts Unrechtes getan haben und es sich doch um einen Irrtum handeln könnte.
Vielleicht hat hier jemand einen Rat, wie ich weiter verfahren sollte? Ich habe mir eine Zeitlang überlegt, einen Rechtsanwalt zur Seite zu nehmen, allerdings denke ich nicht, dass man bei so geringen Beträgen es für obligatorisch halten muss. Gerechtigkeit hat für mich die oberste Priorität.
Über jeden Kommentar wäre ich sehr dankbar!






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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Nur die Zeugin kann beweisen, dass die Polizisten uns beide als Fußgängerinnen eingestuft haben, allerdings habe in Sie kein Vertrauen.


Es wird allerdings viel davon abhängen, was die Zeugin aussagt.

Zitat:
Gerechtigkeit hat für mich die oberste Priorität.


Recht haben und Recht bekommen können durchaus zwei unterschiedliche Sachen sein.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Belllla):
Hier liegt die Änderung eines Tatvorwurfs vor. Es lag deutlich auf der Hand, dass den Polizisten es nicht gefallen hat, dass sich jemand ihren Befehlen widersetzt.


Und wie wollen sie das beweisen? Das ist das tägliche Brot in diesem Beruf und Polizisten nehmen so etwas zu Kenntnis mehr nicht.
Ihre Denkweise entspricht sicher nicht den Tatsachen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Belllla):
Gerechtigkeit hat für mich die oberste Priorität.

Dann sollte man überlegen, ob ein Anwalt nicht doch eine gute Investition ist ...

Wobei Rechtsprechung oft nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Belllla
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ihre Denkweise entspricht sicher nicht den Tatsachen.


Wie meinen Sie das genau? Zunächst werden mir 5 Euro in Rechnung gestellt, danach ganze 89 Euro. Der feine Unterschied besteht eben darin, dass die Behauptungen von Polizisten eine gewisse Relevanz haben sollten. In meinen Augen ist das eine willkürliche Änderungen des Tatvorwurfs.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Belllla
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Belllla):
Gerechtigkeit hat für mich die oberste Priorität.

Dann sollte man überlegen, ob ein Anwalt nicht doch eine gute Investition ist ...

Wobei Rechtsprechung oft nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.


Ich weiß nicht, ob der Anwalt dabei viel ausrichten kann. Letztendlich kommt es auf den Richter an, ob er mir den Glauben schenkt. Natürlich hoffe ich auch, dass die Zeugin wahrheitsgemäß aussagen wird. Von ihrer Aussage hängt alles ab.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)



Zitat (von Belllla):
Wie meinen Sie das genau? Zunächst werden mir 5 Euro in Rechnung gestellt, danach ganze 89 Euro. Der feine Unterschied besteht eben darin, dass die Behauptungen von Polizisten eine gewisse Relevanz haben sollten. In meinen Augen ist das eine willkürliche Änderungen des Tatvorwurfs.


Nö, nicht wirklich.

Die Feststellung der Polizei hat sich nicht verändert, Dir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Scheinbar scheinst Du aus der anderen Wortwahl "Fahrrad schiebender Fußgänger" (alt) zu "Fahrradfahrer" (neu) irgend etwas ableiten zu wollen.



Zitat (von Belllla):
Natürlich hoffe ich auch, dass die Zeugin wahrheitsgemäß aussagen wird.

Ich denke schon. Der Richter wird sie fragen ob sie das ihr angebotenen Bußgeld gezahlt habe; dies wird sie bestätigen, damit ist der Teil durch, denn durch die Zahlung hat sie den ihr vorgeworfenen Verstoß formal anerkannt.

Zitat (von Belllla):
Letztendlich kommt es auf den Richter an, ob er mir den Glauben schenkt.
Genau.

Du, als Beschuldigter, auf der einen Seite, eine Zeugin, die Dich rein faktisch garnicht stützen kann (s.o.) und zwei Polizisten auf der anderen Seite.
Und dann noch unausgesprochen ein Richter, der über diesen Prozess, ausgelöst durch eine 5 € Forderung sicher vor Begeisterung schier überquillt.

Ich bin auch für Gerechtigkeit - natürlich - aber manchmal sollte man auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit im Auge behalten.

Hätte ich die Wahl 5 € zahlen, oder möglicherweise in Summe (weil Gerichtskosten und Zeugenauslagen noch dazu kommen) mehrere Hundert € und erhebliche eigene Zeit zu riskieren, wäre mir allein wegen der Wirtschaftlichkeit die Entscheidung nicht schwer gefallen.

Aber es ist natürlich legitim auf seiner Rosinate zum Gericht zu reiten. Miguel de Cervantes Saavedra lässt grüßen.

Trotzdem viel Erfolg.
berry

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Scheinbar scheinst Du aus der anderen Wortwahl "Fahrrad schiebender Fußgänger" (alt) zu "Fahrradfahrer" (neu) irgend etwas ableiten zu wollen.
Zitat (von Belllla):
Im Schreiben wird aufgeführt, dass ich als Radfahrer „das Rotlicht der Lichtzeichenanlage nach §37 Abs. 2, §49 StVO; §24StVG; 132a BKat „missachtet" haben sollte.

Na ja, da ist schon ein großer Unterschied.
a) als Fußgänger 130 BKat: 5,- Euro
b) als Fahrradfahrer 132a BKat: 60 Euro + 1 Punkt

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Interessant ist hier eigentlich nur die Frage, ob die Zeugin bezeugen kann, dass man das Fahrrad tatsächlich geschoben hat, respektive, dass sie mitbekommen hat, dass man Ihnen auch das 5€ OWi-Geld angeboten hat.
Aus beidem ließe sich dann zumindest der Bußgeldbetrag entsprechend senken.
Auch die Aussage "die Ampel war definitiv bei Beginn der Querung grün" kann durchaus zu einem "Freispruch" beitragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Interessant ist hier eigentlich nur die Frage, ob die Zeugin bezeugen kann, dass man das Fahrrad tatsächlich geschoben hat, respektive, dass sie mitbekommen hat, dass man Ihnen auch das 5€ OWi-Geld angeboten hat.
Das wäre ursprünglich interessant gewesen. Jetzt geht es um wesentlich mehr. Vor Gericht wird es primär um die Frage gehe, ob das Rotlicht missachtet wurde.

Wenn ja, dann sind, neben dem Bußgeld, auch die Verfahrenskosten von Belllla zu tragen.

Da wären fie 5€, ob berechtigt, oder nicht, deutlich wirtschaftlicher gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Das wäre ursprünglich interessant gewesen. Jetzt geht es um wesentlich mehr. Vor Gericht wird es primär um die Frage gehe, ob das Rotlicht missachtet wurde.

Es besteht dennoch der große Unterschied zw. Fußgänger und Radfahrer, siehe der Post über meinem.
Wieso seien die Verfahrenskosten zu tragen? Wenn ich einen nicht zutreffenden Bußgeldbescheid erhalte und diesem widerspreche muss ich keine Verfahrenskosten tragen.

Zitat (von Demonio):
Da wären fie 5€, ob berechtigt, oder nicht, deutlich wirtschaftlicher gewesen.

Jaein. Im Grunde sähe ich es ähnlich. Wenn es aber eine Zeugin gäbe, die bezeugen könnte bei grün losgestiefelt zu sein,... Aber das hätte ich mir auch vor der Ablehnung des Verwarngeldangebotes "gesichert".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Belllla
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hätte ich die Wahl 5 € zahlen, oder möglicherweise in Summe (weil Gerichtskosten und Zeugenauslagen noch dazu kommen) mehrere Hundert € und erhebliche eigene Zeit zu riskieren, wäre mir allein wegen der Wirtschaftlichkeit die Entscheidung nicht schwer gefallen.


Natürlich ist es in dieser Hinsicht wirtschaftlicher, dennoch ist es perfide, wenn man ständig davon ausgehen muss, dass du völlig unerwartet in die Justizmühle hineingerätst! Aber dafür sind ja auch die Gesetze da, sonst gäbe es pure Anarchie!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Belllla
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Das wäre ursprünglich interessant gewesen. Jetzt geht es um wesentlich mehr.


Danke für Ihr Kommentar. Darf Ich Sie fragen, was genau Sue mit "ursprünglich" meinen? An wen hätte ich mich nun richten sollen, um das Gegenteil zu beweisen? Ich habe den Polizisten versucht zu erklären, dass es hier offensichtlich ein Missverständnis vorliegt. Zwei Menschen können wirklich nun schlecht beide zur selben zeit über rot gehen, wenn das Polizeifahrzeug in Sichtweise ist und unmittelbar VOR dem Straßenübergang noch zwei Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene vorbeigefahren sind. Gerde deshalb weiß ich, dass die Ampel beim Übergang grün war!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Belllla
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Aber das hätte ich mir auch vor der Ablehnung des Verwarngeldangebotes "gesichert".


Vielen Dank für ihr Kommentar. Was meinen Sie damit genau? Ich habe nachgefragt, ob ich einen Strafzettel oder Ähnliches mit dem Verweisen zum Tatbestand erhalten könnte. Doch darauf wurde nur erwidert, dass ich noch rechtzeitig meine Post bekomme. Müssen die Polizisten in solchen Fällen etwas aushändigen? Denn anscheinend funktioniert die mündliche Absprache nicht.
Es ist schon ein erheblicher Unterschied zwischen dem Fußgänger oder dem Fahrradfahrer!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Belllla):
Zwei Menschen können wirklich nun schlecht beide zur selben zeit über rot gehen, ...

Diese Theorie ist etwas lebensfern ...

Ich hoffe nicht das man das zur Verteidigung nutzen will?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Belllla):
Zwei Menschen können wirklich nun schlecht beide zur selben zeit über rot gehen, wenn das Polizeifahrzeug in Sichtweise ist und unmittelbar VOR dem Straßenübergang noch zwei Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene vorbeigefahren sind. Gerde deshalb weiß ich, dass die Ampel beim Übergang grün war!
Die andere Fußgängerin hat aber den Verstoß zugegeben und das Verwarnungsgeld bezahlt. Und warum sollten zwei Menschen nicht gleichzeitig bei roter Ampel die Straße überqueren?

Zitat (von Belllla):
Müssen die Polizisten in solchen Fällen etwas aushändigen?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Belllla):
Was meinen Sie damit genau?
Dass ich zunächst die zweite Zeugin "befragt" hätte, ob diese ebenfalls der Meinung ist tatsächlich bei grün los gelaufen zu sein und ob sie bereit wäre das auch vor Gericht so auszusagen.
Andernfalls, wie man sieht, buchsiert man sich halt sonst in eine etwas schmerzlichere Lage.

Zitat (von Belllla):
Müssen die Polizisten in solchen Fällen etwas aushändigen?
Nein.

Zitat (von Belllla):
Denn anscheinend funktioniert die mündliche Absprache nicht.
Sie haben (mutmaßlich) eine OWi begangen. Da gibt es keine Absprachen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Wenn es aber eine Zeugin gäbe, die bezeugen könnte bei grün losgestiefelt zu sein,
Richtig. Aber gibt es eine solche Zeugin? Die Zeugin hat ihrerseits das Verwarngeld gezahlt. Ob sie es gemacht hat, um den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, oder ob sie es gemacht hat, weil sie ihr Fehlverhalten eingesehen hat, wissen w ir nicht.

Zitat (von NaibaF123):
Wieso seien die Verfahrenskosten zu tragen? Wenn ich einen nicht zutreffenden Bußgeldbescheid erhalte und diesem widerspreche muss ich keine Verfahrenskosten tragen.
Im Falle einer Verurteilung sind die Verfahrenskosten vom Betroffenen (oder dessen Rechtsschutzversicherung) zu tragen. Nur bei einem Freispruch, oder einer Einstellung des Verfahrens, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten.

Wenn Jemand wegen Mordes angeklagt, und "nur" wegen Totschlags verurteilt wird gehen die Verfahrenskosten ja auch zu Lasten des verurteilten Angeklagten. Wenn im vorliegenden Fall der Richter davo ausgeht, dass ein Rotlichtverstoß vorlag, dann sind die Verfahrenskosten vom Verkehrssünder zu tragen. Auch wenn der Tatbestand auf den des Fußgängers reduziert werden sollte, so hat ja das Fehlverhalten, also der Rotlichtverstoß, des Verkehrsteilnehmer das Verfahren ausgelöst.

Zitat (von Belllla):
dennoch ist es perfide, wenn man ständig davon ausgehen muss, dass du völlig unerwartet in die Justizmühle hineingerätst
Grundsätzlich betrachtet, kann das passieren. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass das eher die Ausnahme ist. Zumindest in Deutschland ist das so.

Zitat (von Belllla):
Müssen die Polizisten in solchen Fällen etwas aushändigen?
Nö. Hättest Du das Verwarngeldangebot angenommen, dann hättest Du auch einen entsprechenden Zettel bekommen. Du hattest es aber abgelehnt, woraufhin dann Anzeige erstattet, und das daraus resultierende Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... und unmittelbar VOR dem Straßenübergang noch zwei Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene vorbeigefahren sind.
Wie ist das denn zu verstehen? Hast du an der fraglichen Ampel die Fahrwege gekreuzt?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Na ja, da ist schon ein großer Unterschied.
a) als Fußgänger 130 BKat: 5,- Euro
b) als Fahrradfahrer 132a BKat: 60 Euro + 1 Punkt


Der Einwand scheint richtig zu sein, hatte die Zahlen nicht wirklich beachtet.

Danke für die Klarstellung .

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Belllla):
allerdings habe in Sie kein Vertrauen. Sie hat sich sofort für schuldig erklärt, um Ärger zu entkommen.
Du musst kein Vertrauen haben. Sie hat 5,- bezahlt und ging von dannen.
Zitat (von Belllla):
Sie musste wissen, dass wir nichts Unrechtes getan haben und es sich doch um einen Irrtum handeln könnte.
Wenn sie tats. als Zeugin geladen wird, wird sie hoffentlich bestätigen, dass du das Fahrrad geschoben hast. Mindestens das.

Zitat (von Belllla):
Nun steht bald die Gerichtsverhandlung vor der Tür.
Richter am AG können einem wirklich manchmal leid tun. Haben sie doch lange ...Juristerei studiert... mit heißem Bemüh´n...

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_85441532/richter-steht-nun-selbst-vor-gericht.html

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Das wäre ursprünglich interessant gewesen. Jetzt geht es um wesentlich mehr. Vor Gericht wird es primär um die Frage gehe, ob das Rotlicht missachtet wurde.
Wenn ja, dann sind, neben dem Bußgeld, auch die Verfahrenskosten von Belllla zu tragen.


Das steht noch lange nicht fest, primar wäre erstmal zu klären, mit welcher Begründung man dem Bußgeldbescheid widersprochen hat.

Zitat (von Demonio):
Wenn im vorliegenden Fall der Richter davon ausgeht, dass ein Rotlichtverstoß vorlag, dann sind die Verfahrenskosten vom Verkehrssünder zu tragen. Auch wenn der Tatbestand auf den des Fußgängers reduziert werden sollte, so hat ja das Fehlverhalten, also der Rotlichtverstoß, des Verkehrsteilnehmer das Verfahren ausgelöst.


Nicht wenn es in dem Verfahren um die Korrektur des Fehler der Behörde, dem falscher Tatvorwurf / Tatbestand, geht.

-- Editiert von spatenklopper am 26.02.2020 09:54

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