Von Polizei beim Kiffen im STEHENDEN Auto erwischt

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Underwood_2016
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Polizei beim Kiffen im STEHENDEN Auto erwischt

Guten Tag alle zusammen, eine kleiner verkehrsrechtliche Frage zu folgendem Sachverhalt.
Zwei Kumpels, A und B stellen sich abseits von Landstraßen in die Feldmark, stellen das Auto aus, machen das Fenster herunter und rauchen über einen Zeitraum von 3-4 Stunden 2-3 Joints. Zu diesem Zeitpunkt ist A auf dem Fahrersitz und B auf dem Beifahrersitz. Deren momentane Haltung, auch das vollgepackte Amaturenbrett, geben keinen Anlass zu glauben, A und B würden in nächster Zeit den PKW in dem sie sich befinden, wieder in Betrieb nehmen. Nun erwischt ein Streifenwagen A und B, welche den gerade angezündeten Joint aus Schreck in den Fußraum des Autos fallen lassen. Dieser Joint wird bei der anschließenden Durchsuchung nicht gefunden. Die Polizei findet in dem Auto nur einen Grinder sowie eine geringe Menge an Cannabis (≈1-1.5g). Die Polizei wirft dem A vor, unter Einfluss von BTM gefahren zu sein, obwohl das Auto seit 4 Stunden nicht bewegt wurde, und A auch nicht vor hatte, das Auto demnächst zu bewegen. A und B haben Decken, sowie ausreichend Proviant dabei, und meinen zu den Beamten, sie wollten im Auto schlafen und bis zum nächsten Tag warten, um wieder nüchtern zu sein. Die Polizei lässt den B nach Festnahme der Personalien gehen. A muss mit zur Wache und muss einen Urin- sowie anschließend einen Bluttest machen, da der Urinschnelltest positiv auf THC reagiert hat. Nachdem Prozedere darf der A gehen.
Das in etwa der Sachverhalt. Die Frage ist nun die Strafbarkeit des A und des B? Kann A obwohl das Auto zu keinem Zeitpunkt bewegt wurde (es war lediglich das Licht des Autos an, keine eingeschaltete Zündung etc.) wegen eines verkehrsrechtlichen Verstoßes zur Rechenschaft gezogen werden? Kann im Zuge dieser Angelegenheiten auch der B mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen rechnen?
———
Noch ein kleiner Nachtrag meiner Seits, das Auto des A stand circa 25 Meter hinter einem Weg, der nur noch für Land- sowie Forstwirtschaftliche „Fahrer" freigegeben war. Vielleicht spielt das vor allem im verkehrsrechtlichen Bezug noch eine Rolle.

-- Editiert von Underwood_2016 am 13.05.2020 10:56

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Die Aussage am nächsten Morgen wieder fahren zu wollen ist suboptimal, weil auch dann Abbaustoffe nachweisbar wären, was wiederrum einer Trennung zwischen Konsum und Führen eines KFZs zuwiderlaufen würde.
Also ist ein Hinweis der Polizei an die FsSt denkbar, was wiederum ein äG nach sich ziehen könnte.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Underwood_2016):
Die Frage ist nun die Strafbarkeit des A und des B?
Strafbar ist hier nur der Besitz unerlaubter Substanzen. Aber das wird vermutlich wieder eingestellt werden.

Das Fahren unter Drogeneinfluss ist dagegen nicht strafbar, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Bei dem geschilderten Konsummuster ist davon auszugehen, dass A auch schon bekifft an den Olatz des Geschehens gefahren ist. Ob das aber hinreichend beweisbar ist, ist fraglich.

Wer aber mit dem Auto an einen Ort fährt, um dort im Auto sitzend erheblich zu konsumieren, könnte ich die Kategorie des regelmäßigen Konsums fallen. Selbst wenn eine berauschte Fahrt nicht nachweisbar sein soll, ist mit Ärger seitens der Führerscheinstelle zu rechnen.

Zitat (von Underwood_2016):
Noch ein kleiner Nachtrag meiner Seits, das Auto des A stand circa 25 Meter hinter einem Weg, der nur noch für Land- sowie Forstwirtschaftliche „Fahrer" freigegeben war. Vielleicht spielt das vor allem im verkehrsrechtlichen Bezug noch eine Rolle.
Na klar, schließlich hättet Ihr gar nicht dahinfahren dürfen. Aber das ist sicherlich das geringste Problem.

Zitat (von 3113):
Die Aussage am nächsten Morgen wieder fahren zu wollen ist suboptimal, weil auch dann Abbaustoffe nachweisbar wären, was wiederrum einer Trennung zwischen Konsum und Führen eines KFZs zuwiderlaufen würde.
Viel entscheidender wären die, auch am nächsten Morgen noch nachweisbaren, Aktivwerte gewesen. Das wäre dann ja definitiv eine berauschte Fahrt gewesen. In sofern kann das Trennungsvermögen schon angezweifelt werden, auch wenn die Fahrt nicht mehr stattgefunden hat.

Zitat (von Underwood_2016):
sie wollten im Auto schlafen und bis zum nächsten Tag warten, um wieder nüchtern zu sein.
Sie wären am nächsten Tag definitiv nicht nüchtern gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.560 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen