Von Straße auf Privatgrundstück abgebogen, dabei in ein Fahrzeug gefahren, Schuldfrage?

12. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
boffola
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Straße auf Privatgrundstück abgebogen, dabei in ein Fahrzeug gefahren, Schuldfrage?

Hallo,
Ich sehe das doch richtig, wer von der Straße auf ein Grundstück abbiegt und dabei in ein Auto fährt hat schuld oder nicht?

Unfallschilderung:
Ich stieg in mein Fahrzeug um zur Arbeit zu fahren. Das Auto parkte auf Privatgrund, der Parkplatz ist durch Büsche/Mülltonnenboxen, Zaun usw. zur Straße abgegrenzt und schlecht einsehbar.
Ich sah mich um, richtete meinen Blick auf die Spiegel und den Innenspiegel und guckte hinten heraus. Ich wollte zurücksetzen um rückwärts links herum um die Hausecke auszuparken, um dann im Anschluss vorwärts aus der Ausfahrt auf die Straße zu fahren.
Während der ersten paar Zentimeter, in denen mein Fahrzeug rollte, fuhr Frau *** von der Straße einfach in die Einfahrt gegen mein Auto.
Die Straße selber kann ich vom Auto aus nicht sehen, da Gebüsche und Baulichkeiten die Sicht zur Straße unmöglich machen. Der Umstand, dass man nichts sehen kann, ist Frau *** bekannt, schließlich wohnt diese dort. Auch war Ihr bewusst, dass ich jeden Moment zur Arbeit fahren werde. Sie hätte beim Einfahren auf das Grundstück diese Tatsachen bedenken müssen um noch vorsichtiger, als ohnehin geboten, einzufahren.
Die Fahrerin sagte mir, dass sie, als sie an der Adresse ankam, geguckt hätte, es wären aber keine Lampen an meinem Auto angewesen. Deshalb sei Sie dann einfach eingefahren.
Diese Aussage bedeutet aber, dass sie guckte, dann über die linke Gegenfahrbahn nach rechts lenkte um dann rückwärts einzufahren. Während all dieser Zeit hat Sie also scheinbar nicht mehr geguckt sondern ist einfach eingefahren.
Irgendwann mal geguckt zu haben reicht aber eben nicht. Auch hätten Kinder vor das Auto laufen können, welche ggfs. auf dem Grundstück herumlaufen.

Wer hat schuld?

*** Klarmamen gelöscht ***



-- Editiert von Moderator am 12.10.2019 18:52

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 557x hilfreich)

Beide fuhren rückwärts und keiner hat den anderen gesehen... eine reine Versicherungssache.

Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall bei mir im Hof. Allerdings stand ich schon fast neben dem anderen Auto und sie sah mich beim Rückwärtsfahren nicht. Ihre Versicherung bezahlte meinen Schaden. Sie hatte keinen, bei mir traf sie eine hintere Türe.

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#2
 Von 
boffola
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Beide fuhren rückwärts und keiner hat den anderen gesehen... eine reine Versicherungssache.

Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall bei mir im Hof. Allerdings stand ich schon fast neben dem anderen Auto und sie sah mich beim Rückwärtsfahren nicht. Ihre Versicherung bezahlte meinen Schaden. Sie hatte keinen, bei mir traf sie eine hintere Türe.

Da bin ich anderer Meinung. Sie meinen also man darf von der Straße in ein Grundstück blind abbiegen, fährt dann in ein Auto und beide sind schuld? Das kann nicht sein. Zu bedenken ist das das Fahrzeug welches von der Straße abbog sich auch noch auf dieser befand, das ist also kein Parkplatzunfall wie es im Regelfall ist. Weiter wird auch angegeben das das Fahrzeug welches von der Straße kam mindestens 60 Sekunden Blind ohne zu gucken gefahren wurde, ich sehe da Vorsätzliche oder zumindest Grob Fahrlässige Gefährdung. Sind sie dennoch der Meinung beide sind schuld?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Sind sie dennoch der Meinung beide sind schuld?


Ja sicher.

Zitat:
ich sehe da Vorsätzliche oder zumindest Grob Fahrlässige Gefährdung.


Meinst Du damit Dein eigenes Verhalten? Darauf würde diese Aussage jedenfalls auch zutreffen.

Und weil sich beide Autofahrer grob verkehrswidrig verhalten haben, kommt wahrscheinlich eine Schuldverteilung 50/50 heraus.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von boffola):
Ich sehe das doch richtig, wer von der Straße auf ein Grundstück abbiegt und dabei in ein Auto fährt hat schuld oder nicht?

Nö, das sieht man falsch.



Zitat (von boffola):
Während der ersten paar Zentimeter, in denen mein Fahrzeug rollte, fuhr Frau *** von der Straße

Die Frau *** fuhr vorwärts in die Einfahrt?
Man selber fuhr rückwärts?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
boffola
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)


Die Frau *** fuhr vorwärts in die Einfahrt?
Man selber fuhr rückwärts?
Genau da liegt der Knackpunkt und das hat auch @hh nicht genügend beachtet, meiner Meinung nach.
Die Frau Fuhr Rückwärts von der Straße in das Privatgrundstück und gibt zu während des gesamten Rückwärtsfahrvorgangs nicht ein mal geguckt zu haben. Weiter wusste Sie das ich genau jetzt los fahre, auch wusste Sie auch das ich Sie nicht hätte sehen können aufgrund Baulicher gegebenheiten.
Sie hat also gewusst das ein Unfall entstehen wird und ist dennoch gefahren, ich empfinde das als Vorsatz.
Ich selber bin Rückwärts gefahren, ganze 5 cm um Rückwärts links um die Ecke zu fahren, also von der Straße weck. Auch fuhr Sie viel zu schnell. Ich mag nicht akzeiptieren da eine mitschuld zu bekommen

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von boffola):
Weiter wusste Sie das ich genau jetzt los fahre

Woher? Ist sie Hellseherin?



Zitat (von boffola):
auch wusste Sie auch das ich Sie nicht hätte sehen können aufgrund Baulicher gegebenheiten.

Das wusstest du genau so. Bist also auch mit Vorsatz blind losgefahren.



Zitat (von boffola):
Ich mag nicht akzeiptieren da eine mitschuld zu bekommen

Das wird wohl nichts ändern, aufgrund der schwere der eigenen Verfehlung wird man um eine Mitschuld nicht herum kommen. Mit 505 könnte man sogar noch gut bedient sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 557x hilfreich)

Sie behaupten die Frau fuhr "blind" in die Einfahrt, dann kann man doch auch behaupten sie fuhren "blind", heraus, auch wenn es nur wenige cm waren.

Es muss kein Anlieger wissen, wenn ein anderer zur Arbeit fährt.

Beide trafen sich beim Rückwärtsfahren, dann kann doch nicht nur einer daran schuld sein!

Und wenn es dort so schwierig ist, lassen sie eine Kamera in ihr Auto einbauen, dann sehen was rückwärts geschieht. Oder eine andere Person muss ihnen bei der Ausfahrt helfen und signalisieren wann freie Fahrt ist.

Sie unterstellen der Autofahrerin sie hätte sich falsch verhalten, tatsächlich waren sie daran beteiligt und tragen eine Mitschuld.

Wie hoch ist denn ihr Schaden? Es geht bei ihnen wohl um die Selbstbeteiligung.





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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie schon gesagt: Beide haben sich verkehrswidrig verhalten. Beim TE kommt aber noch dazu, dass beim Ausfahren aus einem Grundstück der Verkehr auf der Straße Vorfahrt hat. Somit wäre er mit 50/50 noch gut bedient.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
boffola
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Wie schon gesagt: Beide haben sich verkehrswidrig verhalten. Beim TE kommt aber noch dazu, dass beim Ausfahren aus einem Grundstück der Verkehr auf der Straße Vorfahrt hat. Somit wäre er mit 50/50 noch gut bedient.

Der TE ist nicht vom Grundstück auf die Straße gefahren, er stand auf dem Grundstück und wollte weiter zurück aufs Grundstück also von der Straße weck.
Der TE Rangierte also quasi auf dem Privatgrundstück.
Also muss man damit rechnen, man Rangiert auf seinem Privatgrundstück, von der Straße schießt jemand blind und Rückwärts auf das Grundstück fährt mir ins Auto und ich bin mit schuld.
Ich habe da ein anderes Rechtsverständnis.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
boffola
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie behaupten die Frau fuhr "blind" in die Einfahrt

Das behaupte ich nicht, das ist das was die Fahrerin selber sagt. Sie hat Angegeben:
Ich fuhr an der Einfahrt vorbei um dann rückwärts die Straße zurück zu fahren und in die Einfahrt zu fahren.
Sie sagt das Sie nicht ein mal geguckt hat. Sie fuhr rückwärts und schaute nach vorne dabei. Sie hat also eine Fahrstrecke von 100 m Blind zurückgelegt.
Weiter sagt Sie "Ich wusste das der jetzt losfährt und mir war klar das es einen Unfall geben wird.
Ich weiß zwar nicht wieso man sowas zugibt aber das hat Sie gesagt.
Und unter diesen Umständen kann ich eine Mitschuld nicht akzeptieren.
Weiter gehört das Privatgrundstück ihr. Der Grund warum ich nichts sehen konnte ist übrigens auch Ihr geschuldet, die hat eine Mauer dort hingebaut.
Und zum selber gucken, genau das habe ich getan. Ich kann nach hinten gucken und Links um die Ecke, und das war mein beabsichtigter Fahrweg.

-- Editiert von boffola am 13.10.2019 11:16

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von boffola):
Und unter diesen Umständen kann ich eine Mitschuld nicht akzeptieren.



Dann mach doch hier nicht lange rum, sondern melde deinen Schaden bei ihrer Versicherung.

Dann wird man weiter sehen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von boffola):
Und unter diesen Umständen kann ich eine Mitschuld nicht akzeptieren.


Musst Du auch nicht.

Hier im Forum hast Du Meinungen abgefragt und erhalten. Es macht überhaupt keinen Sinn darüber in der Art wie Du es tust zu diskutieren, denn keiner der anderen User wird letztlich die Entscheidung treffen.

Und was die Grundstückseigentümerin sofort nach dem Unfall gesagt hat, ist am Ende ohne jede Relevanz.

Bleib bei Deiner Meinung - wäre ok. Aber versuche wenigstens die Sichtweise der anderen zu verstehen, akzeptieren musst Du sie nicht.

Berry

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