Vorfahrt Missachtet ?! 150€

10. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
Vorfahrt Missachtet ?! 150€

Hi alle zusammen,

Ich hatte vor ca. 2 Monaten einen Autounfall. Der unfall Gegner kam von Rechts und wollte nach Links und ich wollte nach Rechts. Aufgrund schlechter Sichtverhältnissen ist es zum Unfall gekommen . Ich bin jedoch der Meinung das ebenfalls aufgrund vom schneiden des Unfallgegners jeder Teilschuld hätte . Und ich in diesem Sinne ja eigen die Vorfahrt nicht Missachtet habe da ich ja abbiegen wollte .

Wie gehe ich mit ddm Bußgeld bescheid in dem fall um, vielleicht verstehe ich es ja auch falsch und der Tatbestand von Vorfahrt Missachtung mit unfallfolge besteht dwnnoch, auch wenn ich links abbiegen wollte .

Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Galt rechts vor linke, oder Regelung durch Verkehrszeichen?
Du kamst von links?
Für die OWIG kommt es nicht auf die zivirlrechtliche Schuld an, diese klären die Versicherungen unter sich, im Streifall ein Richter.
Somit ist, wenn du die Vorfahrt Missachtet hast und es zum Unfall kam das Bußgeld gerechtfertigt.
Das Regelbußgeld beträgt in diesen Fall 120 EUR zzgl Gebühren und 1 Punkt.
Wenn du gegen den Bußgeldbescheid vorgehen willst, musst du Einspruch einlegen, gibt die Bußgeldstelle den Einspruch nicht statt, so gibt Sie Ihn an die Staatsanwaltschaft ab, die es einen Richter vorlegt, als nächtes folgt dann deine Ladung zur Verhandlung.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Kannst du das eventuell mal skizzieren?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Was steht im Bußgeldbescheid?
Du hast auf jeden Fall gegen §1 (2) StVO verstossen wenn die schlechte Sicht schuld am Unfall war und du diesen mit einer anderen Fahrweise hättest vermeiden können.

-- Editiert von micbu am 10.11.2015 13:45

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#4
 Von 
-=BMW=-
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi ...

Danke schonmal für die Antworten . Werde die Skizze nachher mal versuchen zu machen sobald ich zuhause bin. Haben halt gehofft da der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat und ich ja abbiegen wollte das es deswegen zur Teilschuld kommt und wir wenigstens um die Vorfahrts missachten Strafe kommen :-( .

Grüße

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Haben halt gehofft da der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat und ich ja abbiegen wollte das es deswegen zur Teilschuld kommt und wir wenigstens um die Vorfahrts missachten Strafe kommen :-( .


Die Frage der Teilschuld ist nur für die Schadensregulierung wichtig. Aber das machen die Versicherungen unter sich aus.

Beim Bußgeld kommt es nur darauf an, ob Verkehrsregeln missachtet wurden. Da gibt es keine Teilschuld. Wenn beide Unfallbeteiligten sich falsch verhalten haben (du hast die Vorfahrt ignoriert, der Gegner hat die Kurve geschnitten), dann bekommen beide ein Bußgeld. Es ist nicht so, dass sich das Bußgeld reduziert, nur weil der Gegner auch einen Fehler gemacht hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Google Earth // Maps, eventuell einfacher als eine Skizze.

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#7
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Meiner Ansicht nach hättest du dennoch warten müssen. Es gilt eben Rechts vor Links. Hättest du dieses Gebot beachtet, wäre der Unfall nicht entstanden.

http://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-vorfahrt-bleibt-vorfahrt-f44851

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