Vorfahrt ?

17. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rikie
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Vorfahrt ?

an einer kreuzung ohne Ampel wollte ich geradeaus fahren gegenüber war ein Fahrzeug, daß vor mir links abbiegen wollte.
Er war schneller, aber nicht schnell genug, so daß ich ihm noch in die vordere Tür reinfuhr.
Der Polizist gab sofort seine rechtliche Wertung dazu ab, er sagte, ich hätte schuld, weil ich die Vorfahrt nicht erzwingen darf und der andere schon weiter auf der Straße war und somit schon Vorfahrt gehabt hätte.
???????????
ich ..ratlos..weil ich denlke daß der Linksabbieger in jedem Fall hätte warten müssen.
Nun ist er wegen der Meinung des Polizisten zum Gericht und will recht bekommen.
Wer kann was dazu sagen ???
Danke.

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20 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Es ist richtig, dass Du Deine Vorfahrt nicht erwingen darft. Wenn Du also erkennen konntest, dass der Linksabbieger Deine Vorfahrt missachtet und noch genug Zeit zum Bremsen gehabt hast, dann musst Du natürlich bremsen, um einen Unfall zu verhindern.

Insofern hat der Polizist Recht, wenn es denn so gewesen ist. Das würde aber dennoch allenfalls zu einer Teilschuld bei Dir führen.

Der Linksabbieger wird aber vor Gericht beweisen müssen, dass Du den Unfall hättest vermeiden können. Ohne Zeugen dürfte das schwierig bis unmöglich sein.

Die Schuldzuweisung des Polizisten ist ist diesem Zusammenhang nur dessen Privatmeinung. Die Entscheidung trifft der Richter.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Interessanter Weise scheinen solche voreiligen Aussagen von Polizisten keine Einzelfälle zu sein.

Als ich meinen letzten Unfall hatte, war ich derjenige der auf die Polizei bestand. Diese warf mir dann noch vor Ort einen Auffahrunfall vor. Ich war zunächst völlig perplex. Einige Wochen später hatte ich auch einen Bußgeldbescheid im Briefkasten. Ich konnte allerdings einen Passanten als unabhängigen Zeugen benennen.

Traurig ist an der Sache nur gewesen, daß die Polizei diesen zeugen nicht bereits vor Ort gehört hat, um den Sachverhalt zu klären.

Im übrigen bin ich davon überzeugt, daß es sich um einen versuchten Versicherungsbetrug gehandelt hat. Hat aber aufgrund meiner Hartnäckigkeit nicht hingehauen.

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ich denke Du bist bisher unfallfrei unterwegs?*

Natürlich fahre ich seit Erlangung meines Führerscheins vor 18 Jahren unfallfrei. Das heißt aber nicht, daß nicht andere schuldhaft einen Unfall mit mir herbeigeführt haben.

*Nun doch nicht mehr heilig, solche Aussagen?*

Die Vorwürfe des Polizisten haben sich als falsch erwiesen, was für mich als Beteiligten ja auch sofort ersichtlich war. Was ihn da geritten hat, zumal er Zeugen unbeachtet ließ, kann ich nicht beurteilen, weil ich den Polizisten auch nicht kannte.

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Pawel

*Der Schuldige bin nicht ich, sondern alle die anderen...*

Das ist nicht das Problem eines Unteroffiziers, sondern allenfalls der Versicherungen. Und diese haben bisher anstandslos meinen Schaden gezahlt, weil ihr Versicherungsnehmer den Unfall verursacht hat.

Was für ein Problem hast du, Pawel? Was hat das alles mit dem Thema zu tun?

-- Editiert von normi am 17.07.2007 15:10:11

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#7
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Wäre es möglich dass ihr zwei - Pawel und normi - wie gehabt euren Streit im Auktionsforum austragt?

Wir sind hier heil froh ohne die weisen Beiträge speziell denen von normi auszukommen.

Wir würden uns riesig freuen, wenn ihr hier nicht auch noch einen Schlachtplatz für übereifrige Weisheitsgladiatoren eröffnen würdet.

Danke im Namen der Verkehrsrechtsbelegschaft!


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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Fahrlehrer

*Wir sind hier heil froh ohne die weisen Beiträge speziell denen von normi auszukommen.*

Wer ist denn wir? In wessen Namen sprichst du?

Wenn du mal hinschaust, wirst du auch feststellen, daß ich einen sachlichen Beitrag zum Thema geschrieben habe, um mich dann gegen die völlig am Thema vorbeigehenden Angriffe von Pawel zu wehr zu setzen.

Das handhabe ich bereits seit fast 5000 Beiträgen so und werde es auch in Zukunft so handhaben. Also laß uns bitte keinen unsinnigen Streit vom Zaun brechen, sondern doch einfach zum Thema zurückkehren, dann hat der Fragesteller vielleicht doch noch was davon.:)

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#9
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Nein, an Sachlichkeit mangelt es Ihnen stets. Sie werden immer wieder gegen so gut wie jeden persönlich. Sie kennen die Regeln des Anstandes gegenüber Ihrem Mitmenschen nicht wirklich.

>>>Wenn du mal hinschaust, wirst du auch feststellen, daß ich einen sachlichen Beitrag zum Thema geschrieben habe, um mich dann gegen die völlig am Thema vorbeigehenden Angriffe von Pawel zu wehr zu setzen.

Das handhabe ich bereits seit fast 5000 Beiträgen so und werde es auch in Zukunft so handhaben. Also laß uns bitte keinen unsinnigen Streit vom Zaun brechen, sondern doch einfach zum Thema zurückkehren, dann hat der Fragesteller vielleicht doch noch was davon.<<<
Das zeigt doch ganz Ihr Wesen. Stur unbelehrbar altklug und immer oben auf.

Im Namen aller hier. Sie sind ja im Forum bekannt für .... naja Sie wissen es doch selbst.

Also seien Sie wenigstens hier so nett und rücksichtsvoll und verschonen Sie uns hier mit Ihrem steten gestreite und Ihren Rechthabereien. BITTE!!!!!

Nochmals herzlichen Dank von der VRC

Ich werde auch nun auf Ihre überflüssigen Beiträge nicht mehr reagieren. Ich wollte nur einmal meinen Unmut über Ihre Person kundtun.




-- Editiert von der fahrlehrer am 17.07.2007 15:44:46

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Also seien Sie wenigstens hier so nett und verschonen Sie uns hier.*

Sorry, ich wüßte nicht, in welcher Weise ich in diesem Thraed negativ aufgefallen wäre und werde auch weiterhin sachbezogene Postings abgeben.

Wenn es Problem gibt mit bestimmten von mir getätigten Aussagen, dann bitte ich diese zu benennen. Vielleicht kann man dann Mißverständnisse ausräumen.

Auf gutes Miteinander...:)

-- Editiert von normi am 17.07.2007 15:43:24

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#11
 Von 
Rikie
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi,
Danke für eure Meinungen zu meinem Vorfahrtsproblem.
Inzwischen habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen, mit dem Vorwurf, daß ich der Linksabbieger gewesen wäre :???: .
Ich habe widerspruch eingelegt und darauf kam der Bescheid, daß das Bußgeldverfahren gegen mich eingestellt ist. ok das ist auch richtig. Denke ich .
Aber weil der Polizist eine juristische Wertung (das darf er niemals!!! habe mich befragt!!!)abgegeben hat, zieht der andere vor Gericht.

Ich bin der Meinung das an einer vielbefahrenen Kreuzung, man vertrauen darf, daß der Linksabbieger wartet. Mein Kopf rotierte doch schon und dann war es zu spät, weil ich nicht erwartete, daß der andere losfährt. Es gibt keine Zeugen.

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Inzwischen habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen, mit dem Vorwurf, daß ich der Linksabbieger gewesen wäre.*

Das ist ja nur noch dreist. Was machen denn die Polizisten vor Ort, wenn sie selbst die beteiligten Parteien durcheinander bringen.

*Ich habe widerspruch eingelegt und darauf kam der Bescheid, daß das Bußgeldverfahren gegen mich eingestellt ist.*

Jepp, so war es bei mir auch.

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#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, Prozesse sind immer unangenehm. Nimm dir nen guten Anwalt, der nimmt dann den Polizisten ins Kreuzverhör, dreht dem ein Wenig das Wort im Mund herrum, und der andere wünscht sich, dich nie verklagt zu haben.

Also mach Dir keine Sorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rikie
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

nun, ich denke,
ich warte mal ab...

aber

100% weiß ich nun, daß der Polizist nichts zum Verschulden vor Ort sagen darf, er hat nur die Aufgabe den Sachverhalt aufzunehmen.
Er darf nicht mal seine private Meinung äußern.
Er hat einen Fehler begangen, dagegen könnte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen... Ist aber auch so schon genug Stress, also laß ich es...
Eine Schuldfrage zu klären ist nur Sache des Gerichtes.

Mir ging es eigentlich generell darum, ob ich jetzt immer, wenn vor mir einer nach Links abbiegen will, denken muß, daß er es versuchen wird und wenn er Glück hat und Gas gibt, schafft er es und ich bin in jedem Fall die Dumme....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*100% weiß ich nun, daß der Polizist nichts zum Verschulden vor Ort sagen darf, er hat nur die Aufgabe den Sachverhalt aufzunehmen.*

Ich kann nicht beurteilen, ob diese Aussage korrekt ist, aber wie du an meiner Schilderung ersehen kannst, handeln Polizisten oft anders.

Im übrigen würde ich mir um die Sache keinen Kopf machen. Wenn du den Unfall nicht provoziert hast, wird dir vor Gericht kaum etwas nachzuweisen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Rikie
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

also ein Bekannter sagte mir, daß der Polizist neutral das Geschehen aufnehmen muß.
Er darf nicht entscheiden, wer Verursache und wer Beteiligter war. :devilangel:
Wie auch, er war ja nicht dabei ???
wenn die Vordrucke so sind, dann müßte das wohl mal geändert werden!
meint Rikie

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Aussage vom 'Bekannten' kann so nicht stehen bleiben !!!

Manchmal erscheinen die Beamten, nehmen den Unfall kurz auf und verteilen dann eine gebührenpflichtige Verwarnung. Woher erhält der Beamte für diese Maßnahme seine Anweisung? Aus seinem Urteilsvermögen? Aus dem anzuwendenden Gesetz? Von der Stimme aus dem All? Wird um die Frage des *Schuldigen* gewürfelt??

StVO §8 Vorfahrt

(1) ....
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

StVO §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) .....
(2) .....

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Vielleicht habe ich das bisher aber auch alles FALSCH erlebt im richtigen Leben!?
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 23.07.2007 02:19:29

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rikie
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

hallo Commodore
Danke das ist super, so seh ich das ja auch, aber der Kommentar des Polizisten war anders.
und nachdem ich einen Bußgeldbescheid bekommen hatte , worin ich die Schuldige sein sollte ( hab ich zurückgewiesen und es wurde dann auch eingestellt.)
da glaub ich schon es könnte sein, wie du so schön sagst, daß darum gewürfelt wird.
Ich bin stinkesauer, weil dadurch alles in die Länge gezogen wird und der Verursacher gerichtlich als der nicht die Vorfahrt gewährende !!! irgendein Recht beansprucht. Nur wegen der Aussage des Polizisten..
Aber der Text zur Vorfahrtsregelung ist ja ganz eindeutig.

MfG

-- Editiert von Rikie am 23.07.2007 13:35:16

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