Bußgeldverfahren wg. Stoppschild eingeleitet=01
Gegner=02 lt. Zeuge aber zu schnell und ohne Bremsvorgang (rein)gefahren/"abgeschossen" (01).
FRAGEN:
1. Interessiert das die Versicherung (01) ?
2. Bußgeld zahlen = volles Schuldeingeständnis ?
3. Falls Rechtsweg (Anwalt) durch 01= welche Wahrscheinlichkeit, dass Schuld 50:50 verteilt ?
Vorfahrt-crash (POL-Aufnahme): Schuld durch Zeuge relativierbar ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hast Du es besonders eilig?
oder warum erklärst Du den Sachverhalt nicht allgemeinverständlich?
Berry
Ich versuch's mal zu deuten:
Der TE hat ein Stoppschild missachtet und der Vorfahrtsberechtigte ist in seine Seite gekracht.
Jetzt möchte er gerne wissen, ob er irgendwie "weniger Schuld bekommt", wenn es einen Zeugen gibt, der aussagt, dass der Vorfahrtsberechtigte "zu schnell" war.
Was ist "zu schnell"?
Wie kann der Zeuge das belegen?
Und Stoppschilder stehen im Normalfall nicht ohne Grund da ...
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Welche Versicherung? Ihre Haftpflicht für Schaden des Unfallgegners? Nein. Ihre Vollkaskso für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug? Kommt auf die Vertragsbedingungen an.Zitat1. Interessiert das die Versicherung (01) ? :
Ja.Zitat2. Bußgeld zahlen = volles Schuldeingeständnis ? :
Weniger als 1%.Zitat3. Falls Rechtsweg (Anwalt) durch 01= welche Wahrscheinlichkeit, dass Schuld 50:50 verteilt ? :
Zitat:1. Interessiert das die Versicherung (01) ?
Ja, aber nur, wenn weitere Umstände hinzukommen. Der Schaden muss z.B. zur Zeugenaussage passen.
Zitat:2. Bußgeld zahlen = volles Schuldeingeständnis ?
Nein, wenn damit gemeint ist, dass man die Alleinschuld am Unfall bekommt.
Zitat:3. Falls Rechtsweg (Anwalt) durch 01= welche Wahrscheinlichkeit, dass Schuld 50:50 verteilt ?
Wieso 01?
Nahe 0%. Durch 02 kann unter Umständen ein Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten in Höhe von 1/4, vielleicht 1/3 erreichen.
Die Chance, das Bußgeld abwenden zu können beträgt auch mit Anwalt genau 0%.
-- Editiert von hh am 01.10.2019 08:44
Kreuzung mit oder ohne Verkehrsspiegel?
Zustand der Strasse (nass, trocken, Laub, Kies) ?
Wie viele Meter ist der Kreuzungsbereich auf Höhe der Sichtlinie überblickbar?
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt im Kreuzungsbereich?
Wie viele Meter ist der Kreuzungsbereich auf Höhe der Haltelinie überblickbar?
Wie weit wurde die Sichtlinie überfahren?
Welche Geschwindigkeit wird für den Unfallgegner angenommen?
Stimmt Unfallbild mit dieser angenommen Geschwindigkeit überein?
Möglich ist unter Umständen, dass der Vorfahrtsberechtigte 3/4 oder gar die alleinige Schuld hat.
LG Hildesheim, Urteil vom 05.05.2006 - 7 S 54/06
ZitatGegner=02 lt. Zeuge aber zu schnell :
Sofern der Zeuge nicht zufällig ein geeichtes Geschwindigkeitsmeßgerät dabei hatte oder der Unfallgegner ausnahmsweise 120 in einer 30er-Zone gefahren ist, wird er "zu schnell" aber nicht glaubhaft machen können. Subjektive Eindrücke sind da irrelevant.
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