Vorfahrt-crash (POL-Aufnahme): Schuld durch Zeuge relativierbar ?

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorfahrt-crash (POL-Aufnahme): Schuld durch Zeuge relativierbar ?

Bußgeldverfahren wg. Stoppschild eingeleitet=01
Gegner=02 lt. Zeuge aber zu schnell und ohne Bremsvorgang (rein)gefahren/"abgeschossen" (01).
FRAGEN:
1. Interessiert das die Versicherung (01) ?
2. Bußgeld zahlen = volles Schuldeingeständnis ?
3. Falls Rechtsweg (Anwalt) durch 01= welche Wahrscheinlichkeit, dass Schuld 50:50 verteilt ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hast Du es besonders eilig?
oder warum erklärst Du den Sachverhalt nicht allgemeinverständlich?

Berry

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich versuch's mal zu deuten:
Der TE hat ein Stoppschild missachtet und der Vorfahrtsberechtigte ist in seine Seite gekracht.
Jetzt möchte er gerne wissen, ob er irgendwie "weniger Schuld bekommt", wenn es einen Zeugen gibt, der aussagt, dass der Vorfahrtsberechtigte "zu schnell" war.

Was ist "zu schnell"?
Wie kann der Zeuge das belegen?
Und Stoppschilder stehen im Normalfall nicht ohne Grund da ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
1. Interessiert das die Versicherung (01) ?
Welche Versicherung? Ihre Haftpflicht für Schaden des Unfallgegners? Nein. Ihre Vollkaskso für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug? Kommt auf die Vertragsbedingungen an.

Zitat (von handycapwork):
2. Bußgeld zahlen = volles Schuldeingeständnis ?
Ja.

Zitat (von handycapwork):
3. Falls Rechtsweg (Anwalt) durch 01= welche Wahrscheinlichkeit, dass Schuld 50:50 verteilt ?
Weniger als 1%.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
1. Interessiert das die Versicherung (01) ?


Ja, aber nur, wenn weitere Umstände hinzukommen. Der Schaden muss z.B. zur Zeugenaussage passen.

Zitat:
2. Bußgeld zahlen = volles Schuldeingeständnis ?


Nein, wenn damit gemeint ist, dass man die Alleinschuld am Unfall bekommt.

Zitat:
3. Falls Rechtsweg (Anwalt) durch 01= welche Wahrscheinlichkeit, dass Schuld 50:50 verteilt ?


Wieso 01?

Nahe 0%. Durch 02 kann unter Umständen ein Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten in Höhe von 1/4, vielleicht 1/3 erreichen.

Die Chance, das Bußgeld abwenden zu können beträgt auch mit Anwalt genau 0%.

-- Editiert von hh am 01.10.2019 08:44

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#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Kreuzung mit oder ohne Verkehrsspiegel?
Zustand der Strasse (nass, trocken, Laub, Kies) ?
Wie viele Meter ist der Kreuzungsbereich auf Höhe der Sichtlinie überblickbar?
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt im Kreuzungsbereich?
Wie viele Meter ist der Kreuzungsbereich auf Höhe der Haltelinie überblickbar?
Wie weit wurde die Sichtlinie überfahren?
Welche Geschwindigkeit wird für den Unfallgegner angenommen?
Stimmt Unfallbild mit dieser angenommen Geschwindigkeit überein?

Möglich ist unter Umständen, dass der Vorfahrtsberechtigte 3/4 oder gar die alleinige Schuld hat.
LG Hildesheim, Urteil vom 05.05.2006 - 7 S 54/06

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Gegner=02 lt. Zeuge aber zu schnell


Sofern der Zeuge nicht zufällig ein geeichtes Geschwindigkeitsmeßgerät dabei hatte oder der Unfallgegner ausnahmsweise 120 in einer 30er-Zone gefahren ist, wird er "zu schnell" aber nicht glaubhaft machen können. Subjektive Eindrücke sind da irrelevant.

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