Vorfahrt genommen - Anzeige? Schmerzensgeld?

27. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Natanya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfahrt genommen - Anzeige? Schmerzensgeld?

Hallo :)

Ich habe am Sonntag einen leichten Unfall gebaut und wollte nun mal nachfragen, ob jemand eine Ahnung hat, was an Schmerzensgeld auf mich zu kommen und ob ich evtl noch angezeigt werden könnte.

Der Unfall hat sich folgendermaßen abgespielt:
Ich bin aus einer Ausfahrt herausgefahren und wollte nach links abbiegen. Die Straße war ziemlich schmal, 2 Autos passten mit Ach und Krach noch nebeneinander. Da die Straße auf einer Seite zugeparkt war, habe ich den Rollerfahrer nicht gesehen, der von links kam. Ich habe gebremst, er hat gebremst und dabei die Kontrolle über den Roller verloren, der - nachdem er schon stand - zur Seite gekippt ist. Er und seine Frau saßen noch darauf. Sie hat nun ein Hämatom an der Wade und 2 Blutergüsse.
Polizei haben wir nicht gerufen, da ich nicht wusste, was ich jetzt überhaupt tun soll (war total überfordert) und der Rollerfahrer auch nicht daran gedacht hat (absichtlich? Wer weiß).

Heute kam von dem Rollerfahrer ein Brief, dass ich den Betrag für die Reparatur des Rollers überweisen solle. Sollte dies nicht der Fall sein, würde er gegen mich Anzeige erstatten. Bezüglich der Verletzungen seiner Frau behalt er sich weitere Schritte vor.

Meine Fragen sind nun: Das Geld für die Reparatur habe ich überwiesen. Kann er mich nun trotzdem noch anzeigen? Oder gilt der Brief zusammen mit dem Kontobeleg als eine Art "Vertrag", dass er mich nun nicht mehr anzeigen darf?

Und die zweite Frage wäre: Angenommen, er klagt auf Schmerzensgeld, in welcher Höhe müsste ich rechnen? (nur so ungefähr? 100 €? 200 €? 500 €?)

Falls jemand eine Antwort darauf hat, wäre ich sehr dankbar. :)

Gruß, Natanya

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Und warum hast du nicht deine Haftpflichtversicherung informiert? Die hätten sich um alles gekümmert.
Jetzt wird es zu spät sein. Trotzdem würde ich der Versicherung den Sachverhalt genau schildern, damit evtl. weitere Forderungen reguliert werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

kleine Ergänzung: die KfZ-Haftpflicht, nicht die Privathaftpflicht. Unfall sofort melden! wenn du Forderungen aber schon vorab beglichen hast, werden die dir das nicht zurückerstatten, weil sie ja keine Möglichkeit hatten, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Aber zumindest können sie weitere, möglicherweise unberechtigte, Ansprüche abwehren.

Gruß karamel

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#3
 Von 
Natanya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal danke für die Antwort. :)

Die Versicherung haben wir informiert. Nur meinte mein Vater, dass ich den Schaden selbst zahlen soll, denn wenn die Versicherung das übernimmt, gehen die Prozente noch höher. *Keine Ahnung, einfach auf Dad vertraut, dass er weiß, was er sagt* (Und wir sind erst hoch, mein Bruder hatte mit dem Auto vor 3 Monaten oder so nen Unfall gebaut)

Und wie siehts aus wegen Anzeige und Schmerzensgeld? Siehe Fragen 1. Post...

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#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also wegen einer anzeige brauchst du dir keine sorgen zu machen, du hast m.E. keine Strafbare handlung begangen (wenn du nicht betrunken warst oder so).

Das mit dem Schmerzensgeld kann man schlecht sagen, da man ja nicht weiß, wie die Frau verletzt ist. Allerdings glaube ich, dass selbst bei einem Prozess deine Chancen gut stünden, denn der Rollerfahrer hätte auf Polizei bestehen müssen, wenn seine Frau wirklich verletzt gewesen wäre ...

(bei einer Schürfwunde gibt´s nix bis wenig. wenn es also ganz schlimm kommt kostets dich noch 500 steine ...

(natürlich alles nur eine Schätzung, die sehr ungenau ist, da entsprechende infos fehlen).

m.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@miad

...also wegen einer anzeige brauchst du dir keine sorgen zu machen, du hast m.E. keine Strafbare handlung begangen...

Na ja. Auch eine fahrlässige Körperverletzung ist strafbar. Wenn, wie es bisher den Anschein hat, Natanya den Unfall allein verschuldet hat und der Unfall ursächlich für nachweisbare Verletzungen ist, so ist das eine fahrlässige Körperverletzung. Ob es bei dem Gesamtsachverhalt und den offensichtlich geringen Verletzungen aber zu einer Verurteilung kommen würde, ist nicht gesagt.
Anzeige ist aber möglich, m.E. aber eher unwahrscheinlich.

Schmerzensgeld bei ein paar Blutergüssen, kann aber wirklich nicht viel werden. Falls hier irgend eine Forderung kommt, würde ich die an die Versicherung weitergeben. Die ist auch für die Prüfung und ggf. Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche zuständig. Alles in allem würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Natanya
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ihr zwei. :)

Dann hoff ich mal, dass sich der Rollerfahrer mit der Reparatur des Spiegels zufrieden gibt und das ganze keine weiteren Folgen mehr nach sich zieht.

Werde morgen mal noch bei ihm anrufen, mich nochmal entschuldigen und nachfragen, ob er das Geld bereits erhalten hat. (Hoffenlich motzt er mich nicht wieder an. :( )

Danke nochmal :)

Natanya

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