Vorfahrt genommen Schuld frage?

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
cupra2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfahrt genommen Schuld frage?

Hallo
Kurze beschreibung meines Unfalls
Ich bin von einer Hauptstrasse gekommen wo 1 tag vorher die Vorfahrt geändert wurde.
Sprich der von links kommende hat in diesem Fall Vorfahrt, die Kreuzung befindet sich in einer 30er Zone und Ich habe den Wagen einfach nicht kommen sehen.
Ich fahre einen 4 jahre alten Vito und der Gutachter meint es wäre ein Total schaden.
Jetzt haben mir die Anwohner gesagt das kann im lLeben nicht 30 gewesen sein was mir auch so vorgekommen ist (vom Unfall hergang).
Nach dem Unfall wurde auch noch ein Stop schild aufgebaut.
Meine Frage ist bekomme ich die volle schuld oder könnte der Unfall gegner eine Teilschuld bekommen.
Wenn ja wer entscheidet die Schuldigkeit.
Ich hoffe das es einiger maßen verständlich geschrieben wurde.
Danke

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Dem Unfallgegner müsste, ggf. durch ein teures Gutachten, die überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden. Weiterhin müsste der Gutachter feststellen, dass bei Einhaltung des Tempolimits der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere bei Letzterem habe ich dann doch meine Zweifel. Unfallursächlich scheint mir, laut vorliegender Beschreibung, eher die Tatsache zu sein, dass Du die geänderte Verkehrsführung nicht erkannt hast.

Laut VwV-StVO sollte auf die geänderte Vorfahrtsregelung entsprechend deutlich hingewiesen werden. Ob man daraus eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und damit eine Mithaftung des Baulastträgers, ergibt ist eine Einzelfallentscheidung und ohne guten Anwalt sicherlich nicht durchsetzbar. Mit Rechtsschutzversicherung könnte sich ein Anwalt lohnen. Ohne RSV ist das Kostenrisiko erheblich.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
cupra2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, ich hätte da noch eine Frage. Könnte man erkennen, anhand des Gutachtens der gegnerischen Versicherung, das das ankommende Fahrzeug nicht mit 30 km/h sondern gegebenenfalls durch aus mehr, in den Unfall involviert war? Vielen Dank schon mal im voraus

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Der Unfallgegner wird ein Gutachten zu Feststellung der Schadenshöhe erstellen lassen. Dieses Gutachten ist für eine Rekonstruktion des Unfallhergangs bzw. der gefahrenen Geschwindigkeit untauglich.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
guest-12320.05.2010 17:12:28
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Früher wurden die Beiträge nur durch einen Punkt hochgepuscht.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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