Vorfahrt genommen - Würde meine Freundin als ganz normale Zeugin zählen?

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Chamu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfahrt genommen - Würde meine Freundin als ganz normale Zeugin zählen?

Hallo,

mal angenommen.... :)

ich hätte vor ca. 2 Monaten einen Unfall gehabt.
Hätte mich auf einer Vorfahrsstrasse befunden und wollte links abbiegen. Dann rollte dort geradenoch ein Taxi in die Kreuzung ein und blieb mit der Front schon recht weit vorne stehen. Als ich dann fast um die Kurve rum war, fuhr der Unfallgegner los und hatte mich dann noch am hinteren Kotflügel und Felge erwischt. Dieser meinte dann..."Ich dachte sie wären schon um die Kurve rum". In meinem Auto saß meine Freundin, sie kann das Geschehen und auch diese Aussage bestätigen.

Für mich wäre der Hergang sehr offensichtlich. Wenn nun aber der Rechtsanwalt des Taxifahrers meint, das seiner Ansicht nach ich ihm reingefahren bin?

Leider kann laut des Gutachters nicht festgestellt werden was die Wahrheit ist.

Wie seht ihr das? Tipps wie man beweisen könnte wie es war?
Würde meine Freundin als ganz normale Zeugin zählen oder vermutet man das sie zu befangen ist?

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Chamu

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Mal angenommen ich wollte Dir antworten würde es mich doch sehr interessieren wo das Taxi herkam. Ich kann mir irgendwie kein Bild vom Unfallhergang machen.

Die Freundin ist natürlich eine vollwertige Zeugin. Ob man ihr Glauben schenkt ist natürlich eine andere Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chamu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also angenommen ich befand mich auf der Vorfahrtsstrasse und das Taxi kam von mir aus links aus der Straße. Es stand zuerst dort, ist dann aber zu früh losgefahren.

Hab hier mal eine kleine Skizze hinterlegt :)

http://img157.imageshack.us/img157/6571/unfallkj8.jpg



-- Editiert von chamu am 01.07.2008 13:52:46

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Mal angenommen Deine Skizze und Unfallbeschreibung wären zutreffend wäre die Schuldfrage imho eindeutig, da Du auf der Vorfahrtstraße unterwegs war. Dabei gehe ich jedenfalls mal davon aus, dass es keine abknickende Vorfahrtstraße war.

Wenn wir weiterhin annehmen, dass es Probleme mit der gegnerischen Versicherung geben sollte würde ich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen.

Sollte die Schuld zu 100% beim Unfallgegner liegen muß die gegnerische Haftpflichtversicherung auch den Anwalt bezahlen.

PS.: Vielen Dank für die Skizze. Das macht die Sache doch wesentlich einfacher.

-- Editiert von Freudenfeuer am 01.07.2008 14:37:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chamu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal herzlichen Dank für die Antwort. Und das war nicht nur fiktiv gemeint :)

Das Problem wäre nur das eben der Anwalt behaupten würde das sein Mandant nicht angefahren ist, sondern dieser stand und ich ihn gerammt hätte.

Wie weit sind die Chancen das er damit durchkommen würde? Würde das auf eine Teilschuld rauslaufen?

Schwitzige Grüße
Chamu

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wie, der stand mitten auf der Einmündung?
Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen?

Ich kann nur erneut empfehlen einen Anwalt zu konsultieren.

0x Hilfreiche Antwort

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