Vorfahrt genommen mit leichtem Personenschaden

28. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
adrian92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorfahrt genommen mit leichtem Personenschaden

Hallo zusammen,

ich konnte leider keinen ähnlichen Fall im Forum finden, daher hoffe ich, dass mir jemand mit einem guten Ratschlag weiterhelfen kann:

Auf einer Landstraße (100 kmh erlaubt) wollte ich links abbiegen. Es kamen mir 2 Autos entgegen, das erste wollte rechts abbiegen - also in die selbe Straße wie ich - und das Auto dahinter weiter geradeaus fahren. Leider habe ich angenommen gesehen zu haben, dass das 2. Auto auch nach rechts fahren wollte. Da das 1. Auto sehr schnell war und ich bzgl. meiner Annahme Vorfahrt vor den beiden Autos hatte, habe ich mich nur auf das erste konzentriert und beobachtet ob dieser bremst und ich abbiegen kann und das 2. Auto keine weitere Beachtung geschenkt.

Das 2. Auto fuhr allerdings geradeaus, so dass es zum Zusammenprall kam.

Glücklicherweise bin ich als auch die andere Fahrerin ohne große Verletzungen davon gekommen. Sie wurde zur Sicherheit ins Krankenhaus gebracht und hatte eine leichte Wirbelsäulenprellung.

Jetzt habe ich ein Schreiben von der Polizei bekommen:
(1) Fahrlässige Körperverletzung
(2) Verstoß gegen die StVO

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Ich hoffe das kein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Außerdem bin ich Azubi mit einem Monatsgehalt von 500 € netto und möchte daher auch die Kosten, die auf mich zukommen, so niedrig wie möglich halten.

Da ich außerdem Auto fahren muss um zur Arbeit zu kommen, hoffe ich, dass mir der Führerschein nicht entzogen wird. Ich habe gehört, dass das aufjedenfals passieren wird. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus für die Info und entschuldigt bitte, falls diese Frage schon einmal im Forum gestellt wurde. Ich habe so einen Beitrag allerdings nicht finden können.

MfG
Adrian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Es IST bereits ein Verfahren wegen fahrlässiger KV eingeleitet worden. Die spannende Frage ist bloß, wie es ausgeht. Ein Entziehung des Führerscheins ist jedenfalls NICHT zwingend vorgeschrieben - lesen Sie mal § 69 StGB . Da sind die entsprechende Delikte aufgelistet. Ansonsten hätten wir da eine breite Palette an Möglichkeiten: Verfahrenseinstellung ohne Auflage, Verfahrenseinstellung mit Auflage (Geldbuße oder Sozialstunden), Geldstrafe, Sozialstunden (diese nur dann, wenn Sie unter 21 sind).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Auf einer Landstraße (100 kmh erlaubt) wollte ich links abbiegen.


quote:
...und ich bzgl. meiner Annahme Vorfahrt vor den beiden Autos hatte, ...


Wieso haben Sie als Linksabbieger Vorfahrt?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
adrian92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Die autos die entgegen kamen müssen sich vorher rechts einordnen ehe sie vor einem 'vorfahrt gewähren' schild bremsen! Entschuldigung ich hatte vergessen das zu erwähnen, da bei uns in der gegend solche straßen üblich sind.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Ansonsten hätten wir da eine breite Palette an Möglichkeiten: Verfahrenseinstellung ohne Auflage, Verfahrenseinstellung mit Auflage (Geldbuße oder Sozialstunden), Geldstrafe, Sozialstunden (diese nur dann, wenn Sie unter 21 sind).
Es gibt noch eine, und in Anbetracht der eher geringen Verletzung auch wahrscheinlichste, Variante: Das Strafverfahren wird eingestellt und zur Ahndung der Verkehrsowi (Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge) zur Ahndung gem. Bußgeldkatalog an die Bußgeldstelle abgegeben. Ggf. hat das dann auch Probezeitmaßnahmen zur Folge.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
adrian92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich bin zwar noch nicht 21 allerdings schon aus der probezeit raus. Wie hoch sollte das bußgeld ihrer meinung nach sein


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Bkat40:

quote:
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet
Macht 70€ und 2 Punkte. Aufgrund der Unfallfolge wird das Bußgeld gem. Tabelle 4 auf 85€ angehoben. Hinzu kommen dann noch 23,50€ Gebühren und Auslagen. Macht dann zusammen 108,50€ und 2 Punkte.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

2x Hilfreiche Antwort

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