Vorfahrt (von Fahrschule!) genommen - Anzeige?

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lissabon
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorfahrt (von Fahrschule!) genommen - Anzeige?

Hallo! Eine vielleicht etwas komische Situation, doch sie beschäftigt mich wirklich sehr. Ich bin heute Nachmittag an einer langen Hauptstraße entlang gefahren, hin und wieder gibt es zu dieser Hauptstraße kleine Einmündungen von Kleinstraßen von denen Autos kommen können, diese haben allerdings Vorfahrt achten. Die Hauptstraße ist von den Kleinstraßen aus sehr gut einsehbar. Heute folgende Situation: ich fahre auf der Hauptstraße, ganz genau 50km/h. Schon von weitem sehe ich, dass in einer Kleinstraße ein Fahrschulauto steht. Allerdings vor mir und hinter mir überall Autos. Die Fahrschule muss also warten, was sie auch brav tut, bis ich da hin fahre. Denn auf einmal und ganz plötzlich und obwohl überall Autos kommen fährt der Fahrschüler einfach los. Hätte ich kein Auto, welches automatisch bei zu geringem Abstand bremst, hätte es richtig gekracht. Ich war mir in den ersten Sekunden nicht mal sicher, ob es gekracht hat, allerdings ist Gott sei Dank nichts passiert! Ich habe mir dennoch das Kennzeichen der Fahrschule notiert, die ist nämlich danach erstmal auf der Hauptstraße komplett angehalten. Und dann einfach weiter gefahren. Mir ist klar, dass ein Fahrschüler den Abstand vielleicht noch nicht richtig abschätzen kann oder das Vorfahrt achten Schild übersehen haben kann, allerdings geht es mir eher um den Fahrlehrer. Ich bin gerade wirklich wütend und meiner Meinung nach müsste dem Fahrlehrer die Lizenz entzogen werden... es war wirklich gerade mal der Mindestabstand zwischen mir und dem vorherigen Fahrer Platz, also bei dieser Geschwindigkeit kein Platz, dass sich noch ein Auto dazwischen quetschen kann. Und dann erstmal voll auf die Bremse, stehen bleiben, alle ausbremsen und weiter fahren als ob wäre nichts gewesen. Wir waren alle mal in der Fahrschule... ich bin mir sehr sicher, dass in so einer Situation jeder Fahrlehrer gebremst hätte und nicht zugelassen hätte, dass der Fahrschüler die Vorfahrt nimmt. Vermutlich hat er dann angehalten um ihm zu erklären dass er sich falsch verhalten hat (anders kann ich es mir nicht erklären, entschuldigt hat er sich jedenfalls nicht). Meine Frage jetzt: kann ich da irgendwas machen? Ich bin eigentlich kein Autofahrer, der andere auf jede Kleinigkeit aufmerksam macht, mir geht es nur darum, dass hier der Fahrlehrer eindeutig einen Fehler gemacht hat, sogar einen gravierenden Fehler. Meiner Meinung nach müsste ihm die Lizenz sogar entzogen werden... wer weiß was den Schülern da bei gebracht wird... kann ich irgendwie Handeln? Anzeige (auch ohne Unfall!)? Ich muss zugeben ich bin ziemlich entsetzt über den Vorfall, denn das Fahrschulauto stand ja bereits länger in der Kleinstraße, offenbar war der Fahrlehrer total abgelenkt und hat zunächst überhaupt nicht reagiert... bin über Hinweise dankbar! LG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
bin über Hinweise dankbar! LG
Haks einfach ab!

Zitat:
dass hier der Fahrlehrer eindeutig einen Fehler gemacht hat, sogar einen gravierenden Fehler
Sollte dir mal bei deiner Arbeit ein gravierender Fehler unterlaufen, solltest du dich auch bei deienem Vorgesetzten melden und darauf bestehen eine ANzeige oder Kündigung zu bekommen. Wenn du dazu bereit bist, dan stelle Anzeige oder was auch immer gegen den Fhrlehrer. Solltest du aber bei einem eigenen Fehler nicht bereit sein dich selber so zu verhalten, dann lass die ANzeige, ganz einfach...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

ich kann da meinem Vorposter nur zustimmen, vergiss es.
Was soll ein Fahrlehrer auch tun, wenn sein Schüler plötzlich losfährt? Er kann sicher nicht mit jeder Dummheit rechnen. Sowas kommt vor.

Bei einem Unfall hättest du imho übrigens eine höhere Mitschuld als üblich bekommen, da du mit einem Fehlverhalten hättest rechnen müssen. Nicht umsonst stand ja groß "Fahrschule" an dem Fahrzeug (was du ja sogar von weitem bemerkt haben willst).
Wie kann man da noch mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren? Hast du in der Fahrschule nicht gelernt, dass man in bestimmten Situationen langsamer fahren, Abstand vergrößern und bremsbereit sein muss?
Das ist beispielsweise der Fall, wenn man Kinder am Straßenrand sieht - oder eben auch bei Fahrschülern.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
ich bin mir sehr sicher, dass in so einer Situation jeder Fahrlehrer gebremst hätte


Hat er doch auch:

Zitat:
Und dann erstmal voll auf die Bremse, stehen bleiben, alle ausbremsen


Erwartest du von dem Fahrlehrer Reflexe, die jenseits der menschlichen Fähigkeiten liegen?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fahrlehrer123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich denke auch das eine Anzeige nicht möglich ist. Es kann passieren das der Fahrlehrer keine Zeit hat zu bremsen wenn der Schüler einfach losfährt, da muss man schon selber mehr aufpassen wenn man sieht das es sich um ein Auto einer Fahrschule handelt.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Der Fahrlehrer hat gebremst und du auch. Ist doch alles ok. Im Verkehr haben alle (!) aufzupassen und Rücksicht zu nehmen. Es ist zum Glück nichts passiert und das hast du natürlich auch durch dein Verhalten geschafft.

Abhaken und weiter rücksichtsvoll fahren. Man muss immer mit der Dummheit der anderen rechnen. Und du hast das in dem Falle ja auch gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen