Vorgehen gegen Negative MPU mit Vorbereitung?

23. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Seppel619
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehen gegen Negative MPU mit Vorbereitung?

Sehr geerhte Damen und Herren,

Ich werde mich mal nicht so lang fassen,und zwar

Ich habe vor ca. 10 Jahren eine Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein begannen. Mitlerweile bin ich 33 Jahre alt. Habe 2 Kinder und will demnächst heiraten. Da ich nun auf einen Führerschein angewiesen bin, um meine Arbeitsstelle problemlos zu jeder Zeit zu erreichen, bruache ich ein positives MPU Gutachten. Dazu will gesagt sein, ich trinke an feiern schon 1 bis maximal 2 bier. Das aber auf den Abend verteilt. Ich habe mein Leben geändert. Ich bin zur Ruhe gekommen und habe Hobbys wie zB.: meine Kinder, Fußball, Freiwillige Feuerwehr.

Nun bin ich zur MPU stelle gegangen um mich für die Vorbereitung der MPU anzumelden, da wurde mir gleich vorgeworfen ich sei doch eh ein Alkoholiker! Nachdem ich die Vorbereitung dann durchgezogen habe habe ich nebenbei noch Abstinenznachweise abgeliefert (Blutabnahme halbes Jahr lang).

Nun der Tag der MPU. Ich komme rein und wurde völlig unfreundlich behandelt. Nichts desto trotz, habe ich wie in der Vorbereitung gelernt, und auch wahrheitsgemäß bestätigt,das ich kein Alkohol mehr trinke. Nur gelegentlich ab und zu an feiern und das in maßen aufgeteilt. Ausserdem bin ich verantwortungsvoller geworden. Immerhin ist es über 10 Jahre her das ich ein Alkoholproblem hatte.

Nachdem ich meinen Fall jetzt grob geschildert habe, können sie mir bitte weiterhelfen, ob ein widerspruch sich lohnt, oder gar meinen Rechtsanwalt einschalten und um Hilfe bitten?

Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Seppel619 am 23.10.2013 16:06

Nachdem ich meinen Fall jetzt grob geschildert habe, können sie mir bitte weiterhelfen, ob ein widerspruch sich lohnt, oder gar meinen Rechtsanwalt einschalten und um Hilfe bitten?

Man kann gegen das Ergebnis der Begutachtung der MPU keinen Widerspruch einlegen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Immerhin ist es über 10 Jahre her das ich ein Alkoholproblem hatte.

Ähm. Ich würde eher sagen, Ihre entdeckte Trunkenheitsfahrt ist 10 Jahre her. Das Alkoholproblem an sich haben Sie heute noch, was sich insbesondere darin äußert, dass Sie dieses negieren. Das ist übrigens auch genau der Grund, weshalb Sie vollkommen zu Recht kein positives Gutachen bekommen haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

also ganz ehrlich, wenn du sagst, dass du vor 10 jahren ein alkoholproblem hattest, dann ist das doch schon gelogen. dann hast du es heute auch noch also hast du es seit 10 jahren!!! und trocken scheinst du nicht zu sein, also denk da lieber erstmal drüber nach.

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" "

-- Editiert Narcanti79 am 24.10.2013 21:08

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Immerhin ist es über 10 Jahre her das ich ein Alkoholproblem hatte.


Das ist ja das Problem mit Alkoholproblemen - die gehen nie wirklich weg, entweder man bleibt trocken oder nicht. Ein "nur ab und zu was trinken" geht dann nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Wenn nicht Aktenkundig ist dass er ein Suchtproblem hat dann hat er eventuell keins.

Er muss sich nur zwischen "kontrollierten Trinken" und "Abstinenz" entscheiden.

Wenn Du in einer Suchmaschine "MPU" "Forum" eintippst, solltest du bessere Hilfe finden als hier.

Bei Dir geht es nicht so sehr um rechtliche Hilfe sondern eher um eine gründliche Vorbereitung auf die MPU!

Gruss

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