Vorladung - Fahrerflucht als Zeuge

11. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
pal411733-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - Fahrerflucht als Zeuge

Hallo,

Ich habe ein eine Vorladung als Zeuge bekommen, weil ich Fahrerflucht begangen habe. Es war einfach total dumm, Rückwärtsfahren nicht richtig geschaut und dann leicht gegen den Hintermann der stand. An mein Auto ist eine kleine Delle ca. 1 cm und mehrere Kratzer die ca. 4-8 cm sind. Aus Angst und totaler Panik bin ich einfach weiter gefahren was natürlich total dumm war.

Bisher war ich nicht beim Anwalt, da ich nicht genau weiß ob sich das lohnt? Ich habe es ja getan und will das auch gar nicht klein reden.

Meine frage: Was passiert jetzt wenn ich nicht zu der Vorladung erscheine? Mit was habe ich zu rechnen? Wäre es vielleicht doch Sinnvoller ein Anwalt aufzusuchen? (Bin nicht unbedingt Reich)

Wie läuft so ein Ermittlungsverfahren ab? Wie lange dauert das ganze? Welche kosten kommen auf mich zu?


Gruß

-- Editier von pal411733-22 am 11.05.2015 15:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Hier gibt es viel zu lesen:
http://www.ra-meinecke.de/

Wenn Sie bisher "nur" als Zeuge angeschrieben wurden, hat die Polizei vielleicht nur das Kennzeichen vom Fahrzeug. Das reicht für eine Verurteilung nicht aus. Daher sollten Sie sich als "Zeuge" nicht bei der Polizei melden. Sie dürfen das Schreiben der Polizei ignorieren.

Falls Sie sich doch bei der Polizei melden und dort den Sachverhalt - so wie hier - schildern, werden Sie Ihre Lage sicher nicht verbessern. In Ihrer Situation ist Schweigen - ABSOLUTES SCHWEIGEN - die beste Wahl. Falls etwas in der Sache gesagt werden muss, dann sollte das ein Rechtsanwalt machen. Wenn Sie schweigen, könnte es sein, dass das Verfahren in wenigen Wochen eingestellt wird.

-- Editiert am 12.05.2015 08:24

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaffejunkie123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 34x hilfreich)

Schweigen ist auf jeden Fall besser als sich selbst zu belasten. Trotzdem kann es angebracht sein, die Sache mal mit einem Anwalt zu besprechen. Es geht immerhin um eine Straftat, und nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.

2x Hilfreiche Antwort

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