Hallo zusammen,
ich bin vor einem halben Jahr geblitzt worden, weil ich WOHL über eine rote Ampel gefahren bin.
Nun habe ich gegen den Führerscheinentzug Einspruch eingelegt und eine Vorladung bekommen!!!
Wenn ich nun verliere, muss ich die ganzen Gerichtskosten tragen?
Wieviel ist das und kann ich jetzt noch ganz schnell die Strafe bezahlen ohne die Gerichtsverhandlung?
Danke euch
Pfosten
Vorladung Gericht
12. Juli 2009
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Frage vom 12. Juli 2009 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Gericht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2009 | 11:24
Von
Status: Schüler (489 Beiträge, 203x hilfreich)
quote:
Nun habe ich gegen den Führerscheinentzug Einspruch eingelegt
Wohl eher gegen das Fahrverbot?
quote:
Wenn ich nun verliere, muss ich die ganzen Gerichtskosten tragen?
Sicher.
quote:
Wieviel ist das
Das hängt von der Höhe der verhängten Geldbuße ab; nach Nr. 4110 GKG betragen die Gerichtskosten 10 % der Geldbuße, mindestens aber 40,00 €.
quote:
und kann ich jetzt noch ganz schnell die Strafe bezahlen ohne die Gerichtsverhandlung?
Du kannst den Einspruch zurückzunehmen, dann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
-- Editiert am 12.07.2009 11:27
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