Vorladung Polizei (Schweiz)

2. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
andi22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung Polizei (Schweiz)

Hallo zusammen, ich bin aus der Schweiz und hätte eine Frage an euch Experten. (Falls sich jemand mit dem Schweizer Verkehrsrecht auskennt wäre ich sehr dankbar)

Gestern Abend bin ich mit meinem Motorrad an einer stehenden Kolonne links vorbeigefahren und vorne wieder eingefädelt. Links ist allerdings eine zweite Spur, nur führt diese nach links, die andere nach rechts. Nun habe ich beim vorbeifahren an einem Fussgängerstreifen eine Fussgängerin übersehen, deshalb noch über den Zebrastreifen gefahren, sie war allerdings noch zwei Meter entfernt. Nun ist blöderweise ein Zivilfahrzeug in der Kolonne gestanden und hat das natürlich genau beobachtet. Nun heute ruft mich einer an und meint er werde das zur Anzeige bringen, ich solle morgen vorbei kommen. Beim Anruf habe ich gleich alles zugegeben, da ich dachte es gehe nur um eine Busse, der Polizist sagte erst zum Ende des Telefonats, dass er dies zur Anzeige bringt.

Nun jemand er sich etwas auskennt, wie man sich am besten verhält? Ist es sinnvoll morgen die Aussage zu verweigern oder gar alles abzustreiten obwohl ich heute telefonisch alles zugegeben habe?

Danke schon einmal für eure Hilfe.

PS. ich verfüge leider über keinen Rechtsschutz.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Das ist hier kein Forum für Schweizer Recht. Zumindest in D wäre es völlig sinnfrei, etwas abzustreiten, was man im Gespräch mit einem Polizisten zugegeben hat.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andi22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wurde nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Aussagen verweigern könne... also sollten meine Aussagen nichtig sein oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Da irren Sie bzw. zumindest in Bezug auf dt. Recht würden Sie irren: http://de.wikipedia.org/wiki/Spontan%C3%A4u%C3%9Ferung_%28Recht%29

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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