Vorladung Polizei ----- Verkehrsunfall

6. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Warlock0020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorladung Polizei ----- Verkehrsunfall

Hy an Alle

Hatte vor drei Wochen einen Autounfall an dem ich schuld war. Mir und meinen Beifahrer ist nichts passiert.

Ich bin auch sofort zum anderen Lenker gelaufen und hab gefragt ob alles O.K sei. ER meinte : Ja aber sein Auto ist Schrott. Hab ihn noch 2-3 Mal gefragt ob ihm wirklich nichts fehlen würde. Er meinte nein, alles in Ordnung. Auch mein Beifahrer hat ihn gefragt ob er wirklich nichts habe. Er meinte: Alles in Ordnung , nur der Wagen ist Schrott. Zu meinen Stiefvater, der auch dazukam, sagte er auch, dass er keine Schmerzen hätte.

Der Fahrer hat dann die Polizei gerufen die dann auch kam. Die haben gefragt ob ein Personenschaden vorliegt. Ich, mein Beifahrer und der andere Lenker meinten: Nein nichts passiert. Dann hat die Polizei noch Kennzeichen und Daten aufgenommen und ist wieder gefahren.

Am nächsten Tag hat meine Mutter mit dem anderen Lenker noch geredet und da hat er ihr auch gesagt: Gott sei dank ist keinen was passiert.

Jetzt habe ich eine Vorladung erhalten wo steht, dass ich als Beteiligter des Verkehersunfalles von ……. In die Polizeistation …… kommen sollte.

Was hat das jetzt zu bedeuten? Hat der andere Lenker mich auf Körperverletzung verklagt?

Soll ich einen Anwalt einschalten? Wie soll ich mich bei der Vorladung verhalten?

Soll ich meinen Beifahrer, Mutter, Stiefvater als ,, Zeugen ,, mitnehmen?

Hoffe ihr könnt mir helfen. Bin total verzweifelt

Mit freundlichen Grüßen Chris

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Du bist nicht verpflichtet dieser Vorladung Folge zu leisten. Wenn du nicht hinwillst, bleib einfach zu Hause und sag den Termin ab.

Wenn du zum Termin erscheinen möchtest, dann mußt du dich nicht zum Sachverhalt äußern. Sollte man als Verursacher eines Unfalls auch nicht tun, da man sich durch eine unbedachte Aussage auf der Wache schaden kann.

Ruf doch einfach an und erkundige dich mal worum es überhaupt geht. Dann kannst du dich ja wie oben beschrieben entscheiden.

Einen Anwalt kannst du immer noch später einschalten.

Viele Grüße,

barchetta

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Warlock0020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hy

Danke für deine schnelle Antwort.

Werde schon am Freitag zur Polizei gehen, hab ja nichts zu verbergen. Außerdem wird meine Mutter mitgehen. Werde ihnen einfach sagen wie die Sache abgelaufen ist, dass er immer gesagt hat ihm fehle nichts. Außerdem müssen die mein Protokoll, dass die Polizei verfasst mich bevor ich es unterschreibe durchlesen lassen. Aber wie schon gesagt habe nichts zu verbergen.

Außerdem hat der Unfallgegner am nächsten Tag mit meiner Mutter telefoniert ( war dabei ) und sie gebeten ihn zusätzlich zu den Versicherungskosten, noch sozusagen hinter Handl, Geld zu geben ( er meinte, sie könne ihn entgegenkommen!? ). Auch das werde ich bei der Polizei angeben.

Was erwartet mich eigentlich? Wird es zu einen Gerichtsverfahren kommen, oder wird die Staatsantwaltschaft den Fall niederlegen? Der Betroffene ist auf gar keinen Fall schwer verletzt!!

Außerdem würde mich interessieren warum die Polizei auf der Vorladung geschrieben haben, ich sei ein Beteiligter des Verkehrsunfalles........
Wenn der andere Lenker nun verletzt wäre müsste dann nicht irgendetwas von Körperverletzung und Beschuldigter stehen?

Außerdem hat der Unfall vor 3 Wochen stattgefunden. ISt das nicht ein wenig lange jetzt eine Vorladung zu schicken, wenn es sich um eine Unfall mit Personenschaden handelt? Das geht doch sonst viel schneller oder?

mfg Chris

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Momentan läßt sich ja gar nicht beurteilen, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung gegen dich läuft.

Erkundige dich deshalb, warum man dich vorlädt. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du zur Wache hingehen möchtest oder nicht.

Viele Grüße,

barchetta

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

....die Geister die ich rief....

Ruhig Blut!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Warlock0020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hy

War heute bei der Vorladung. Da habe ich halt den Polizisten den Unfallhergang geschildert und ihn auch gesagt, dass die Polizei am Unfallort war und wieder gefahren ist...... kein Personenschaden ( siehe meinen ersten Eintrag ganz oben ).

Nun hat sich der Unfallgegner einen tag nach dem Unfall, am Nachmittag, aufgerafft und ist ins Krankenhaus. Natürlich hat er Kopf und Nackenschmerzen aber ohne groben Befund. Nichts gebrochen, gestaucht..... Er ging 10 Tage in Krankenstand und fertig.

Nun meine Frage: Ich habe keinen Probeführerschein mehr, bin noch nie irgendwie mit dem Gesetz in Kontakt gekommen. Auch habe ich beim Unfall weder Drogen noch Alkohol konusmiert. Wie schauts aus: Werde ich wegen Körperverletzung vor Gericht kommen, oder wird das Verfahren fallengelassen?

Was meint ihr? Wird eigentlich jeder Unfall mit Personenschaden vir Gericht gebracht?

mfg Christian

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

Dein Unfallgegner (bzw. -opfer) muss keineswegs ein Simulant sein- ich weiß aus eigener, schmerzvoller Erfahrung, dass zB ein Schleudertrauma sich immer erst etwas verzögert bemerkbar macht...!



-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Warlock0020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hab nie gesagt, dass er ein Simulant ist, aber er hat am nächsten Tag meine Mutter gefragt ob man ihn net entgegenkommen kann weil ihm die Versicherung zu wenig Geld für sein Auto geben wollte. Als meine Mutter das ablehnte, ist er am Nachmittag ins Krankenhaus gefahren.

Aber das war net meine Frage. Wolte nur wissen wie wahrscheinlich es ist, dass es zu einen Gerichtsverfahren kommt

mfg Chris

4x Hilfreiche Antwort

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