Vorladung/Anhörung bei der Polizei, Rotlichtblitzer

13. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Daddario
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung/Anhörung bei der Polizei, Rotlichtblitzer

Guten Tag,

Person XY (Fahrzeughalter) ist Anfang Januar mit dem Zeitraum von "unter einer Sekunde" über Rot gefahren und wurde geblitzt. Drei Wochen später kam der Behördliche Anhörungsbogen. Da Person XY noch in der Probezeit ist und das Blitzerfoto bei der Dunkelheit schlecht, unscharf, leicht verdeckt durch Rückspiegel und nicht eindeutig erkennbar ist, schiebt Person XY die Tat auf den ähnlich aussehenden Vater. In dem Behördlichen Anhörungsbogen wurde also angegeben, dass der Vater gefahren sei.
Eine Woche später kommt Post von der Polizei an Person XY (Fahrzeughalter), mit einer Vorladung zur Anhörung und Einsicht von Personalausweis- und Führerscheinfotos.
Meines Erachtens sind zwei Sitationen möglich:
1) Die Polizei hat genug Beweise und lädt Person XY vor um die Tat zu gestehen
2) Die Polizei will tatsächlich nur die Fotos anschauen und lädt paar Wochen danach den Vater ebenfalls vor

Soll Person XY zu der polizeilichen Anhörung gehen bzw. wie soll man vorgehen? Es ist bewusst, dass Person XY keine weiteren Angaben zur Sache machen soll, sondern nur zur Person.

Vielen Dank für die Hilfe :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du solltest von vornherein mal wissen, die haben noch ein viel besseres Foto von dir als sie dir wohl zugeschickt haben ;)

Der Vorladung musst du nicht nachkommen, dass steht ausser Frage. Allerdings musst du dann auch damit rechnen, dass die mal vor der Haustüre stehen und dich mal sprechen wollen. Auch kann es sein, dass die denNachbarn mal das Bild zeigen und fragen, ob diese Jemanden darauf erkennen etc...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daddario
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,
du solltest von vornherein mal wissen, die haben noch ein viel besseres Foto von dir als sie dir wohl zugeschickt haben
Der Vorladung musst du nicht nachkommen, dass steht ausser Frage. Allerdings musst du dann auch damit rechnen, dass die mal vor der Haustüre stehen und dich mal sprechen wollen. Auch kann es sein, dass die denNachbarn mal das Bild zeigen und fragen, ob diese Jemanden darauf erkennen etc...


Denkst du es ist besser die Tat direkt zu gestehen oder auf das Schweigerecht sich zu berufen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Ich bin ein Verfechter dieser Aussage, stehe zu deiner Tat und stehe dafür ein! Ob du das aber machen willst oder nicht musst schon du wissen...

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#4
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Wenn Du/Ihr Euch nicht weiter äußert, erhälst Du wahrscheinlich einen Strafbefehl gegen den Du dann vorgehen darfst.
Vor Gericht wird dann ein "Sachverständiger" Fotos von Dir und dem Blitzfoto an die Wand werfen und mit 'nem Lineal und seiner sachverständischen Berufs- und natürlich allgemeinen Lebenserfahrung dem Gericht darlegen, dass er überzeugt sei, dass es sich bei der Person auf dem Foto und dem Fahrzeughalter um ein und dieselbe Person handelt.

Kann natürlich auch ganz anders sein...



-- Editiert von go1331 am 13.02.2016 19:20

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

gelöscht wegen Doppelposting. Sorry!



-- Editiert von go1331 am 13.02.2016 19:20

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Du solltest schon mal darüber nachdenken, einen Anwalt einzuschalten.

Neben dem Bußgeldverfahren wegen des Bußgeldverstoßes droht nämlich auch noch ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ), da Du wusstest, dass Dein Vater nicht gefahren ist und ihn dennoch beschuldigt hast.

Wenn Du wegen falscher Verdächtigung verurteilt wirst, dann dürfte die Strafe erheblich schärfer ausfallen als die für den Rotlichtverstoß. Es war daher eine große Dummheit, Deinen Vater als Fahrer anzugeben.

Da die Bußgeldbehörde Deinen Vater bislang nicht angeschrieben hat, sondern Dich jetzt vorlädt, scheint sie sich schon sicher zu sein, dass es nicht Dein Vater war. Sie scheint sich aber nicht 100%-ig sicher zu sein, dass es Person XY war. Wenn Du der Vorladung nicht nachkommst (was Du nicht musst) wird die Polizei demnächst vor Deiner Haustüre stehen. Es kann auch sein, dass sie mit dem Blitzerfoto die Nachbarschaft befragt, wer denn darauf zu erkennen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

soso, er wusste das also. wusste das auch die polizei das er das wusste er wusste von nichts?
dann noch die keule mit der falschen verdächtigung. ich musste netmal schauen von wem edas jetzt kam.
und sie wissen das es nicht der vater war? auf diese aussage kommst du wie? hat die polizei das ausgewürfelt?

wenn er dache es wäre sein vater gewesen, wie kommst du denn bitte auf ein strafverfahren? das würde sich ja dann aufklären WENN es jemals soweit käme. er hätte sich nur geirrt. das ist noch lange keine falsche verdächtigung und zieht noch lange kein solches verfahren nach sich

ich rate aber auch zu einem anwalt der die sache regeln kann. bitte nixmehr ausfüllen und oder vor der polizei angaben machen. das macht einem anwalt die arbeit sehr schwer. auch wird hier im forum zu viel panik und verwirrung bei sowas gestiftet sodas der TE meistens verunsichert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
biscuitdealer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 24x hilfreich)

Dort hingehen solltest du auf jeden Fall, da man bei einem nicht erscheinen die Vermutung aufkommt, dss du dich drückst, andererseits kann trotzdem immer nochdein zweiter genannter Fall eintreten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

völliger unfug. das kann ihm weder positiv noch negativ angelastet werden.

0x Hilfreiche Antwort

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