Guten Abend zusammen,
letzten Monat hatte ich einen Unfall
mit meinem Motorrad.
Zum Unfallhergang:
Ich habe an einem sonnigen Sonntagnachmittag eine kleine Tagestour mit meinem Motorrad gemacht(trockene Fahrbahn). Irgendwann bin ich durch Unachtsamkeit vor einer Kurve von der Fahrbahn (rechte Seite, 60-65 kmh bei erlaubten 100) abgekommen und für eine kurze Zeit auf dem Bankett gefahren, auf dem Schotter, o. Ä. lag, weshalb ich nicht wirklich bremsen konnte.
Ich habe versucht wieder auf die Fahrbahn zu kommen und als ich es geschafft habe, kam auch schon die Rechtskurve und ich bin gegen eine Leitplanke gefahren(mit ca 30-40). Ich wurde vom Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht. 2 Kurven davor habe ich ein Auto überholt(etwas schneller als erlaubt).
In der Zeitung wurde berichtet, ich wäre während eines Überholvorgangs gestürzt, jedoch lag ich ca. 2 Minuten am Boden bevor jemand kam. Nach kurzer Zeit kam dann auch schon die Vorladung der Polizei mit dem oben genannten Vorwurf.
Daraufhin rief ich bei einer Erstberatung an: Der Anwalt meinte ich soll genau das sagen was passiert ist und es sollten keine Probleme kommen, was ich auch tat(mit kmh Angabe). Ich fragte den Polizisten was denn nun auf mich zukommen könnte.
Er meinte, dass noch Post von der Bußgeldstelle kommen wird. Es aber warscheinlich ein Bußgeld von 140€, 1 Punkt, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung wird. Ich solle noch den Ärztebrief nachreichen. Jedoch steht in diesem, dass ich lt. eigenen Angeben mit 60-70 kmh gegen die Leitplanke gefahren bin, was nicht stimmt. Soll ich diesen nachreichen,bzw. muss ich?
Welche Strafe kann auf mich zukommen? Falls der Bußgeldbescheid in 4-5 Wochen kommt, habe ich eine Chance, falls ich Widerspruch einlege?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Vorwurf: Unangepasste Geschwindigkeit nach Unfall
21. Oktober 2019
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Frage vom 21. Oktober 2019 | 19:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf: Unangepasste Geschwindigkeit nach Unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2019 | 07:41
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Einen anderen Rat hättest Du von mir auch nicht bekommen.ZitatDaraufhin rief ich bei einer Erstberatung an: Der Anwalt meinte ich soll genau das sagen was passiert ist und es sollten keine Probleme kommen, was ich auch tat(mit kmh Angabe). :
Wozu soll das gut sein?ZitatIch solle noch den Ärztebrief nachreichen. :
Nein.ZitatSoll ich diesen nachreichen,bzw. muss ich? :
Das Spektrum ist groß. Von einer Verwarnung im Wert von 35€ bis zu den 140€ zzgl. Nebenfolgen, die der Polizist genannt hat, ist alles möglich. Wenn der Polizist aber bereits angekündigt hat, die Anzeige so zu fertigen, dann ist auch mit einem Bußgeldbescheid wegen unagepasster Geschwindigkeit zu rechnen.ZitatWelche Strafe kann auf mich zukommen? :
Grundsätzlich schon. Aber es kommt halt auch auf den Akteninhalt und die Zeugenaussagen an. All das kennen wir nicht.ZitatFalls der Bußgeldbescheid in 4-5 Wochen kommt, habe ich eine Chance, falls ich Widerspruch einlege? :
Im Moment kannst Du wenig machen. Allenfalls könntest Du mal diesen Thread lesen. Ist zwar ein etwas anderer Sachverhalt, aber grundsätzlich gibt es auch Paralellen.
Wenn dann tatsächlich ein Bußgeldbescheid wegen nicht angepasster Geschwindigkeit kommen sollte, dann kannst Du zur Wahrung der Frist unbegründeten Einspruch einlegen. Anschließend kannst Du die Akte einsehen. Dazu solltest Du einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren. Danach meldest Du Dich wieder hier.
#2
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 09:46
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
... wenn es "während eines Überholvorganges" war, dann müsste es ja einen "Überholten" geben. Was sagt die Akte dazu?
Ansonsten ist es natürlich auch eine Frage der Plausibilität.
Zitat:2 Kurven davor habe ich ein Auto überholt (etwas schneller als erlaubt).
Wenn man "zwei Kurven vorher" im 100er Bereich überholt, und dann erst "nach 2 Minuten" jemand kommt, dann passt das nicht auf Anhieb, bzw. wirft Fragen auf.
Ein KFZ legt bei 100km/h in 2 Minuten knapp 3,5km zurück. Die Strecke muss also viele Geraden haben, zwischen den zwei Kurven.
In den 2 Minuten nach dem Überholvorgang müsste sich der Motorradfahrer also um knapp 3,5km von den überholten KFZ abgesetzt haben, was nur mit einer Geschwindigkeit von >200km/h möglich gewesen wäre. Natürlich könnte der Überholte aber auch unmittelbar nach dem Überholtwordensein eine 2-Minütige Kaffepause auf dem Rastplatz gemacht haben. Müsste dann auch in der Akte stehen.
-- Editiert von Snuggles am 23.10.2019 09:47
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